Datenaustausch: BZSt meldet Konten an 118 Partnerstaaten ab September

Das BZSt bereitet den internationalen Kontenabgleich für 2025 vor, während Behörden weltweit digitale Steuerkontrollen und IT-Systeme ausbauen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird zum 30. September 2026 den automatisierten Datenaustausch von Finanzkonten für das Kalenderjahr 2025 vollziehen. Wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bestätigt, erfolgt dieser Austausch mit insgesamt 118 Partnerstaaten.

Die deutschen Kreditinstitute haben die entsprechenden Daten bereits bis zum 31. Juli 2026 an das BZSt übermittelt, um den fristgerechten globalen Informationsfluss zu gewährleisten.

Umfang und Mechanismen der Datenübermittlung

Der automatisierte Informationsaustausch (AIA) umfasst eine Vielzahl steuerlich relevanter Informationen über Auslandskonten, Depots und bestimmte Versicherungsverträge. Zu den übermittelten Datensätzen gehören der Name des Kontoinhabers, die Kontonummer sowie der Kontostand zum Jahresende. Darüber hinaus werden Erträge wie Zinsen und Dividenden gemeldet.

Finanzexperten weisen darauf hin, dass es sich hierbei nicht um einen direkten Live-Zugriff der Finanzbehörden auf ausländische Konten handelt. Vielmehr folgt der Prozess einem geregelten Austauschverfahren zwischen den nationalen Steuerbehörden. Das Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der internationalen Steuertransparenz und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

In Deutschland liegt der Sparer-Pauschbetrag derzeit bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Paare. Werden Auslandskonten und die daraus resultierenden Erträge nicht ordnungsgemäß deklariert, drohen rechtliche Konsequenzen und empfindliche Strafen.

Globaler Trend zur digitalen Steuerüberwachung

Die Initiative des BZSt steht im Kontext einer weltweiten Digitalisierung der Steuerverwaltung. In Südkorea erreichten die Meldungen über Auslandsvermögen im Jahr 2026 ein Volumen von 107,1 Billionen Won, was einer Steigerung von 9,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

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Insgesamt gaben dort 7.484 Melder ihre Bestände an, wobei die Meldepflicht ab einem Kontostand von 5 Milliarden Won greift. Verstöße werden in Südkorea mit Säumniszuschlägen von 10 Prozent und Strafzahlungen geahndet, während für Hinweise Belohnungen von bis zu 2 Milliarden Won ausgelobt werden.

Auch innerhalb Europas verschärfen Behörden die automatisierte Kontrolle. Die italienische Steuerbehörde hat Ende August automatisierte Mehrwertsteuer-Bescheide eingeführt. Diese basieren auf dem Abgleich von E-Rechnungen, Belegen und weiteren elektronischen Daten.

Steuerpflichtige in Italien haben nach Erhalt 60 Tage Zeit, um auf Unstimmigkeiten zu reagieren. Bei einer rechtzeitigen Zahlung reduziert sich die Strafe auf ein Drittel des ursprünglichen Betrags.

Modernisierung der administrativen Infrastruktur

Parallel zum Datenaustausch investieren zahlreiche Verwaltungen in neue IT-Systeme, um die Effizienz zu steigern. Im Schweizer Kanton Bern wurde die Frist für die Steuererklärung 2025 bis zum 30. November 2026 verlängert.

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Grund hierfür ist eine umfassende IT-Systemumstellung zwischen dem 23. Oktober und dem 1. November 2026, in deren Zeitraum Online-Dienste vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Bereits seit Anfang 2026 ist zudem eine Revision des Gemeinsamen Meldestandards (CRS) in Kraft, wobei ab Januar 2027 ein neues technisches Schema für den Datenaustausch verbindlich wird.

In den Vereinigten Staaten haben Bundesstaaten wie Maryland, Washington und Texas ebenfalls großflächige Modernisierungen abgeschlossen. In Maryland wurden Anfang September mit dem Start eines neuen Steuerportals rund 4 Milliarden Datensätze migriert. In Texas umfasst eine neue ERP-Suite Module für Finanzmanagement, Cash-Management und Humankapital.

Ähnliche Bestrebungen zur Straffung der Verwaltung zeigen sich in der Ukraine. Dort billigte das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer für Einzelunternehmer. Vorgesehen sind die automatische Vorausfüllung von Erklärungen sowie eine Reduzierung der Berichtsfrequenz von monatlich auf vierteljährlich.

Zudem soll die Prüfungsschwelle von 100.000 auf 1 Million Ukrainische Hrywnja angehoben werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Verpflichtungen gegenüber der EU und dem IWF für ein Hilfspaket in Höhe von 1,45 Milliarden Euro.