DeepSeek und MiniMax: Chinesische KI-Modelle dürfen ins Ausland

MiniMax bestätigte die Exportregistrierung; Umfang und betroffene Modelle bleiben offen, während Chinas Kontrollregeln noch als Entwurf vorliegen.

•

Die chinesischen Technologieunternehmen DeepSeek und MiniMax dürfen ihre Modelle für künstliche Intelligenz künftig auch auf internationalen Märkten bereitstellen.

Wie das dem staatlichen Sender CCTV nahestehende Medienkonto Yuyuantantian am 22. Oktober 2026 meldete, erhielten beide Firmen die Erlaubnis für den weltweiten Einsatz ihrer Systeme. Demnach haben beide Entwickler die Registrierung abgeschlossen und Schritte für die Open-Source-Veröffentlichung sowie Auslandslizenzierungen vollzogen.

DeepSeek und MiniMax gelten damit als die ersten Unternehmen, die unter Chinas vorgeschlagenen Regelungen eine solche Freigabe für Aktivitäten außerhalb des Heimatmarktes erhielten. Dies soll ihnen ermöglichen, ihre Kommerzialisierung auch im Fall künftiger Exportbeschränkungen regulär fortzusetzen.

Allerdings blieb unklar, welche konkreten Modelle, Zielländer und Vorgaben für den Einsatz gelten. Auch zu Modellgewichten wurden keine Angaben gemacht. DeepSeek reagierte nicht auf eine Anfrage von Reuters.

MiniMax bestätigt behördliche Registrierung

Am 23. Oktober 2026 bestätigte MiniMax Angaben der Nachrichtenagentur Reuters zufolge die Registrierung für den Technologieexport beim chinesischen Handelsministerium. Das Verfahren umfasse Open-Source-Veröffentlichungen sowie Auslandslizenzierungen für einige kürzlich veröffentlichte und bevorstehende Modelle.

Spezifische Modellnamen oder Bestimmungsländer nannte das Unternehmen dabei nicht, verwies jedoch auf die gemeinsame Bekanntmachung Nr. 48/2026. Von Reuters wurde dieser Schritt als behördliche Registrierung und nicht als explizite Genehmigung eingeordnet.

An den Märkten sorgten die Berichte für spürbare Bewegung: Am Freitag stieg die Aktie von MiniMax um fast 17 Prozent, während die Papiere des KI-Entwicklers Zhipu um über 8 Prozent zulegten. In einem weiteren Beitrag meldete Yuyuantantian am Freitag zudem, dass internationale Nutzer andere chinesische Open-Source-Entwickler dazu aufgefordert hätten, dem Beispiel der beiden Unternehmen zu folgen.

Anzeige

Wer sich mit dem internationalen Einsatz von KI-Systemen und den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen befasst, benötigt eine klare Übersicht der regulatorischen Anforderungen. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden bietet einen kompakten Überblick über Fristen, Pflichten und Risikoklassen des EU AI Acts. EU AI Act in 5 Schritten verstehen

Regulatorischer Rahmen für Chinas KI-Exporte

Hintergrund der Vorgänge ist eine geplante Neufassung der chinesischen Exportkontrollen. Das chinesische Handelsministerium und das Wissenschaftsministerium hatten am 16. Oktober 2026 einen Entwurf zur Überarbeitung des entsprechenden Katalogs vorgelegt, der im ersten Halbjahr 2026 vorbereitet worden war.

Die gemeinsame Bekanntmachung Nr. 48/2026 umfasst 40 Technologien in drei Bereichen, von denen 23 auf das Feld der künstlichen Intelligenz entfallen, darunter große Modelle, Agentensysteme, Rechencluster und Informationsverarbeitung.

Anzeige

Der globale Technologieaustausch erfordert von Unternehmen eine präzise Kenntnis komplexer Genehmigungspflichten, um rechtliche Risiken bei der Ausfuhr sensibler Güter zu vermeiden. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die Güterprüfung im Unternehmen zuverlässig meistern und Sanktionsrisiken minimieren. Gratis-E-Book zur Dual-Use-Verordnung herunterladen

Eine Registrierungspflicht greift nach Angaben der Ministerien bei einer Eigentumsübertragung, der Nutzung im Ausland sowie bei einem Kontroll- oder Eigentümerwechsel. Bereits gemeinfreie Technologien, zu denen Open-Source-Systeme und Fachpublikationen zählen, sind von den Kontrollen ausgenommen.

Die Schwellenwerte für eine Kontrollpflicht umfassen unter anderem einen Trainingsaufwand von mehr als 10^26 FLOPs, mehr als 2 Billionen Parameter sowie eine Einstufung unter den globalen Top-10-Leistungswerten.

Nach Angaben des Handelsministeriums bleiben die meisten KI-Technologien grundsätzlich exportierbar. Für Open-Source-Exporte gelte ein vereinfachtes Verfahren mit automatischer Lizenzierung für neue Systeme.

Zudem fallen Angebote in Form von APIs, Web-Anwendungen und Software-as-a-Service (SaaS) nicht unter die Restriktionen. Vorhaben wie eigene Rechenzentren im Ausland, chip-Fertigung im Ausland, internationale Standardisierungsarbeit und gemeinsame Forschung werden mit einer automatischen Genehmigung behandelt.

Bislang handelt es sich bei den Vorgaben um einen Entwurf und noch nicht um ein vollständig umgesetztes Kontrollregime. Die Frist für Stellungnahmen zum Katalogentwurf läuft bis zum 15. November 2026. Die bisherigen Registrierungen belegen demnach nicht, dass ausnahmslos jedes Modell oder jeder Dienst von künftigen Regeln befreit sein wird.