Die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 21. Oktober 2026 auf ein gemeinsames Verhandlungsmandat zum sogenannten Digital Omnibus geeinigt. Das Mandat mit dem Aktenzeichen Dok. 14756/26 sieht unter anderem vor, das Training von Systemen der künstlichen Intelligenz rechtlich auf das berechtigte Interesse zu stützen, wie dailyai.pl am 8. November 2026 berichtete.
Berechtigtes Interesse und Grenzen für KI-Modelle
Im Zentrum der Einigung des EU-Rates steht die Einführung eines neuen Artikels 88 bis in die Datenschutz-Grundverordnung (RODO/DSGVO). Nach dieser Bestimmung darf das Training von KI-Modellen grundsätzlich auf das berechtigte Interesse gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f gestützt werden.
Ausnahmen greifen dann, wenn eine gesetzliche Zustimmungspflicht besteht oder schutzwürdige Rechte betroffener Personen überwiegen – dies gilt insbesondere für die Rechte von Kindern.
Gleichzeitig grenzt der EU-Rat das berechtigte Interesse ein: Die ergänzte Motiverwägung 33a stellt klar, dass die Entwicklung künstlicher Intelligenz für sich allein genommen noch kein berechtigtes Interesse begründet. Zudem strich der EU-Rat ein zuvor diskutiertes unbedingtes Widerspruchsrecht gegen KI-Training. Betroffenen Personen steht damit ausschließlich das reguläre Widerspruchsrecht nach Artikel 21 RODO zur Verfügung.
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Anpassungen bei Meldepflichten, Daten und Cookies
Neben den Bestimmungen zu KI-Systemen enthält das Verhandlungsmandat des EU-Rates weitere Eingriffe in das bestehende Datenschutzrecht. So erhöhte der Rat die Frist für Meldungen von Datenschutzverstößen von bislang 72 auf 96 Stunden. Diese Verpflichtung beschränkt sich künftig auf Vorfälle, die mit einem hohen Risiko verbunden sind. Ergänzend führte das Gremium einen neuen Artikel 25a ein, der den Umgang mit pseudonymisierten Daten regelt.
Auch die Bestimmungen zum Setzen von Cookies wurden überarbeitet. Internetnutzer dürfen dem Entwurf zufolge frühestens nach vier Monaten erneut um eine Einwilligung gebeten werden; die Europäische Kommission hatte hierfür ursprünglich eine Frist von sechs Monaten vorgeschlagen.
Die Pflicht zur Beachtung automatisierter Browser-Signale wurde vom Rat gestrichen, während eine Ein-Klick-Ablehnung zum Standard werden soll. Das Mandat definiert darüber hinaus sechs spezifische Ausnahmen von der Einwilligungspflicht und sieht für die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten vor, wie dailyai.pl und clairancy.com berichteten.
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Weiteres Verfahren und Beratungen im EU-Parlament
Auf parlamentarischer Ebene steht die Festlegung einer gemeinsamen Verhandlungsposition noch aus. Das Europäische Parlament hat über das Mandat des Rates in den federführenden Ausschüssen für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) sowie für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) unter den Berichterstatterinnen Aura Salla und Marina Kaljurand mit Stand vom 6. November 2026 noch nicht abgestimmt. Eine Positionierung des Parlaments wird für Anfang 2027 erwartet.
Die Gesetzgebungsinitiative wird von intensiven Kontakten begleitet: Ein Lobbyreport verzeichnete am 28. Oktober 2026 insgesamt 655 Treffen im EU-Parlament zum Digital Omnibus.
Davon entfielen 83 Prozent auf Zusammenkünfte mit Wirtschaftsvertretern, wobei Google mit 21 Treffen und Meta mit 19 Treffen registriert wurden. Erst nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen können die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission über die endgültige Fassung beginnen.

