Das Europäische Parlament hat eine umfassende Prüfung des sogenannten Digital-Vereinfachungspakets der Europäischen Union in Auftrag gegeben. Die Untersuchung soll klären, ob die geplanten Modifikationen im Datenschutz- und KI-Recht tatsächlich Innovationen fördern und bürokratische Lasten für Unternehmen senken oder ob sie stattdessen Rechtsunsicherheit für kleinere Betriebe schaffen.
Der Fragebogen der Parlamentsstudie datiert aus dem September 2026, Rückmeldungen waren bis zum 25. September 2026 einzureichen. Die Ergebnisse der Untersuchung könnten die laufende Gesetzgebungsarbeit an dem Vorhaben maßgeblich beeinflussen.
Streitpunkt berechtigtes Interesse für KI-Systeme
Ein zentraler Aspekt des Gesetzespakets ist die vorgesehene Einführung einer neuen Rechtsgrundlage in der Datenschutz-Grundverordnung. Nach dem Entwurf soll festgelegt werden, dass die Datenverarbeitung für die Entwicklung und den Betrieb von Systemen künstlicher Intelligenz zur Wahrung berechtigter Interessen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung erfolgen kann.
Kritiker dieser Regelung wenden ein, dass eine pauschale gesetzgeberische Vorab-Einstufung der Legitimität für die gesamte Makro-Kategorie KI die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs untergrabe. Der Gerichtshof verlange in Urteilen wie Rīgas satiksme sowie Meta gegen Bundeskartellamt eine strikte Einzelfallprüfung.
Zwar blieben die Erforderlichkeitsprüfung und die Abwägung der betroffenen Rechte formal bestehen, würden durch die Vorfestlegung jedoch vorgeprägt. Bereits in der Stellungnahme 28/2024 hielt der Europäische Datenschutzausschuss fest, dass ein berechtigtes Interesse die KI-Entwicklung grundsätzlich tragen könne, daraus jedoch kein Automatismus abgeleitet werden dürfe.
Die Ausgestaltung dieser Klausel durchlief im Rat der Europäischen Union bereits mehrere Stationen: Ein Kompromissvorschlag Zyperns behielt die Regelung im Februar 2026 als eigenständigen Artikel bei, bevor sie im Mai 2026 zunächst zu einem reinen Erwägungsgrund herabgestuft wurde.
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Am 3. September 2026 brachte die irische Ratspräsidentschaft den Passus als Artikel 88 bis zurück in die Debatte. Ein Verhandlungsmandat mit dem Parlament datiert vom 2. Oktober 2026. Während die Artikel-Fassung die Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten abdeckt, erwähnt der zugehörige Erwägungsgrund 33a in der Fassung vom 2. Oktober 2026 lediglich den betroffenen Verantwortlichen.
Zeitplan und Verhandlungen im Rat
Das Digital-Vereinfachungspaket zielt generell auf eine Entlastung bei der Datenschutz-Grundverordnung sowie eine Harmonisierung der Vorschriften zu Cookies, Nutzereinwilligungen, Meldungen von Datenschutzverstößen und künstlicher Intelligenz ab.
Der Vorschlag befindet sich in der Änderungsdebatte; technische Lesungen und Verhandlungen sind für den Herbst 2026 angesetzt, eine Abstimmung wird für das Frühjahr 2027 erwartet. Bis zur Schlussabstimmung kann der Text noch substanziell angepasst werden.
Die Regierungen der Mitgliedstaaten setzen ihre Beratungen auf Botschafterebene am 21. Oktober 2026 fort. Irland strebt dabei eine Verständigung über die Verhandlungsposition an, wozu im Vorfeld ein überarbeiteter Text in zweiter Revision vorgelegt werden soll. Vorangegangene Gespräche waren unter anderem durch Forderungen nach einem strengeren Schutz von Geschäftsgeheimnissen ins Stocken geraten.
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Flankierend billigte das Europäische Parlament gezielte Anpassungen zur Vereinfachung des EU-KI-Gesetzes, um den Verwaltungsaufwand zu senken, während die ethischen Kernvorgaben erhalten bleiben.
Unter anderem gelten Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI aus Anhang III erst ab dem 2. Dezember 2027 statt ab August 2026, für regulierte Produkte ab dem 2. August 2028. Die Transparenzvorschriften für generative KI wurden um sechs Monate auf den 2. Februar 2027 verschoben. Die Bußgeldobergrenzen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bleiben bestehen.

