Digitale Gesundheitswende: Patienten ziehen mit, Kliniken hinken hinterher

Die elektronische Patientenakte wird von Bürgern zunehmend genutzt, doch nur jedes vierte Krankenhaus ist vollständig angebunden. Neue Gesetze und Fördermittel sollen die Kluft schließen.

Die digitale Transformation des deutschen Gesundheitswesens verläuft zweigleisig: Während Patienten die elektronische Patientenakte (ePA) zunehmend nutzen, kämpfen Kliniken mit der flächendeckenden Einführung. Diese Kluft zeigt sich deutlich, obwohl die gesetzliche Implementierungspflicht seit Oktober 2025 besteht.

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Strategie „Digital Zusammen 2026“ soll Tempo machen

Das Bundesgesundheitsministerium (BGM) hat mit seiner aktualisierten „Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege“ die Richtung vorgegeben. Der Plan zielt auf eine tiefere Integration digitaler Innovationen in die Regelversorgung, die systematische Nutzung hochwertiger Gesundheitsdaten und eine bessere digitale Versorgungskoordination. Ein Kernstück ist die Weiterentwicklung der ePA vom reinen Datenspeicher zum aktiven digitalen Begleiter auf dem gesamten Behandlungsweg.

Künstliche Intelligenz (AI) soll bis 2028 in über 70 Prozent der Einrichtungen zur Dokumentation genutzt werden. Zudem wird das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) mit dem europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) verbunden, um grenzüberschreitende Forschungsprojekte zu ermöglichen. Ein Gesetzentwurf für einen „Digitalen Gesundheits- und Gesundheitsdatenraum“ soll im ersten Quartal 2026 den rechtlichen Rahmen schaffen.

Krankenhäuser im Rückstand: Nur jedes Vierte ist ePA-ready

Die Realität in den Kliniken sieht jedoch anders aus. Laut einer aktuellen Bewertung des Deutschen Krankenhausverbands (DKG) kann nur rund jedes vierte Krankenhaus (26 Prozent) die ePA derzeit komplett nutzen. 57 Prozent rechnen mit einer Vollimplementierung bis zum Sommer, doch 19 Prozent erwarten dies erst Ende 2026 oder später. Als Gründe nennen die Häuser zu ambitionierte politische Zeitpläne und anhaltende Softwareprobleme.

Die Herausforderung Interoperabilität ist laut einem Black-Book-Research-Report zum entscheidenden Faktor geworden. Krankenhausinformationssysteme (KIS) müssen produktionsreif für TI-Dienste wie das E-Rezept, ePA-Anbindung und sichere Kommunikation (KIM) sein. Der Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)-Fördertopf und der neue Transformationsfonds (2026–2035) mit bis zu 50 Milliarden Euro sollen hier Investitionen in digitale Infrastruktur beschleunigen.

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DiGA: Neue Regeln für digitale Gesundheitsanwendungen

Auch bei den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gibt es Neuerungen. Seit Februar 2026 gelten geänderte Regeln: Hersteller müssen den Erfolg ihrer Apps messen und dokumentieren. Mindestens 20 Prozent der Vergütung sind nun an leistungsbezogene Faktoren geknüpft, was Preise und Langzeitstrukturen beeinflusst. Zudem wird der Kreis erstattungsfähiger Anwendungen 2026 auf bestimmte digitale Medizinprodukte der Klasse IIb erweitert.

Doch selbst bei digitalen Lösungen bleiben bürokratische Hürden. Kritik kommt von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Deren Vorstand Eugen Brysch moniert eine neue Regelung für chronisch Kranke: Sie müssen weiterhin vierteljährlich ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) persönlich in der Praxis vorlegen. Brysch fordert flexible Lösungen wie eine Fernverifikation, um unnötige Arztbesuche allein aus Verwaltungsgründen zu vermeiden.

Ausblick: Gesetzlicher Rahmen und praktische Hürden

Die Weichen für ein digitaleres Gesundheitssystem sind gestellt. Die entscheidende Frage bleibt: Kann die Politik die Lücke zwischen ambitionierter Strategie und holpriger Praxis in den Kliniken schließen? Der angekündigte Gesetzentwurf und die milliardenschweren Fördertöpfe sind wichtige Hebel. Ihr Erfolg wird jedoch davon abhängen, ob sie die realen Probleme der Krankenhäuser adressieren und digitale Tools tatsächlich nutzerfreundlich gestalten. Die Patienten sind bereits einen Schritt weiter.