Digitale Rechte: Viele Deutsche kennen ihre Möglichkeiten nicht

Eine Studie zeigt, dass viele Deutsche ihre digitalen Rechte wie einfache Online-Kündigungen nicht kennen. Dieses Informationsdefizit verhindert den Bürokratieabbau und bremst die digitale Transformation.

Eine Studie des Max-Planck-Instituts zeigt: Gesetze für einfache Online-Kündigungen sind da, doch das Wissen der Bürger fehlt. Das bremst die Digitalisierung.

Die deutsche Gesetzgebung hat in den letzten Jahren zahlreiche Hürden für Verbraucher abgebaut. Doch eine aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb offenbart ein ernüchterndes Bild: Viele Bürger kennen ihre digitalen Rechte schlichtweg nicht. Diese Wissenslücken verhindern, dass gesetzliche Erleichterungen wie einfache Online-Kündigungen ihr volles Potenzial entfalten – und bremsen so den digitalen Fortschritt.

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Viele Bürger wissen nicht, welche Rechte sie online haben – zum Beispiel, dass eine Einwilligung zur Datenverarbeitung keine handschriftliche Unterschrift mehr erfordert. Die praktischen Folgen sind spürbar: Unsicherheit stoppt einfache Online-Kündigungen und macht Widerrufe komplizierter als nötig. Sieben verständliche DSGVO-Checklisten erklären kompakt, welche Form der Zustimmung reicht, wie Widerrufe zu handhaben sind und welche Informationen Unternehmen bereitstellen müssen. Gratis als PDF mit klaren To‑dos. Jetzt DSGVO-Checklisten herunterladen

Große Unsicherheit bei Online-Kündigungen

Die repräsentative Untersuchung, die am Mittwoch veröffentlicht wurde, liefert konkrete Zahlen. Rund 30 Prozent der erwachsenen Deutschen wissen demnach nicht, dass sie Verträge für Mobilfunk oder Zeitungsabonnements rechtsgültig per E-Mail kündigen können. Diese Gesetzesänderung sollte Prozesse vereinfachen und Kosten sparen.

In der Praxis halten viele Verbraucher jedoch aus Unsicherheit an veralteten Methoden wie dem postalischen Versand fest. Das verursacht unnötigen Aufwand für die Bürger und höhere Verwaltungskosten bei den Unternehmen. Die Studienautoren sehen hier eine signifikante Bremse für die digitale Transformation.

Der Kündigungsbutton: Unbekannt und oft versteckt

Bereits seit Juli 2022 sind Anbieter verpflichtet, auf ihren Webseiten einen leicht auffindbaren Kündigungsbutton anzubieten. Die Idee: Kündigen soll so einfach sein wie Abschließen. Doch die Realität sieht anders aus.

Verbraucherzentralen kritisieren seit langem, dass viele Unternehmen den Button verstecken oder nicht korrekt kennzeichnen. Die Max-Planck-Studie legt nun ein tieferes Problem offen: Selbst wenn der Button vorhanden ist, nutzen ihn viele Verbraucher aus reiner Unkenntnis der Rechtslage nicht. Die Angst, etwas falsch zu machen, ist größer als das Vertrauen in das digitale Werkzeug.

Auch beim Datenschutz herrscht Verwirrung

Die Wissenslücken gehen über Kündigungen hinaus. Etwa die Hälfte der Deutschen ist sich nicht darüber im Klaren, dass eine Einwilligung zur Datenverarbeitung keine handschriftliche Unterschrift mehr erfordert.

Seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von 2018 genügt eine dokumentierte Zustimmung, etwa durch ein Häkchen im Online-Formular. Das Festhalten am Mythos der physischen Unterschrift in den Köpfen der Menschen verlangsamt jedoch digitale Prozesse erheblich – und zeigt das anhaltende Informationsdefizit.

Gesetze reichen nicht: Kommunikation versagt

Die Studie wirft ein grelles Licht auf ein Grundproblem der deutschen Digitalpolitik. Gesetze werden beschlossen, ihre Kommunikation an die Bürger wird jedoch sträflich vernachlässigt. Der Gesetzgeber verzichtet bei Änderungen im Privatrecht oft auf Aufklärungskampagnen.

Man geht offenbar davon aus, dass es reicht, wenn eine Vertragspartei – meist das Unternehmen – informiert ist. Ein Trugschluss. Wenn Verbraucher ihre Rechte nicht kennen, können sie sie nicht einfordern. Das schafft ein Machtungleichgewicht und untergräbt den gewünschten Bürokratieabbau.

Ausblick: Widerrufsbutton kommt – wird er genutzt?

Die Autoren der Studie fordern gezielte, breit angelegte Informationskampagnen. Nur so könnten gesetzliche Neuerungen wirken.

Parallel stärkt der Gesetzgeber den Verbraucherschutz weiter. Ab Juni 2026 soll ein verpflichtender Widerrufsbutton eingeführt werden, um Online-Verträge per Klick zu annullieren. Die entscheidende Frage wird sein: Werden die Verbraucher ihn nutzen – oder bleibt auch dieses Instrument wegen mangelnden Wissens wirkungslos? Die aktive Aufklärung der Bürger muss zum festen Bestandteil jeder Gesetzgebung werden.

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