Digitaler Führerschein kommt: Bundestag berät über Gesetz

Der Bundestag hat ein Gesetz für den digitalen Führerschein auf dem Smartphone verabschiedet. Die Einführung ist für Anfang 2027 geplant und umfasst auch digitale Fahrzeugscheine und neue Regeln für Parkraumüberwachung.

Der Bundestag hat den Weg für den digitalen Führerschein freigemacht. In einer ersten Lesung debattierte das Parlament ein Gesetz, das den Führerschein aufs Smartphone bringen soll. Die Regierungskoalition will damit Bürokratie abbauen und Millionen Autofahrern den Alltag erleichtern.

Vom Papier zur digitalen Brieftasche

Der Entwurf für ein „Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ schafft die rechtliche Grundlage für die Digitalisierung. Künftig soll der digitale Ausweis im Handy bei Verkehrskontrollen in Deutschland als ausreichender Nachweis der Fahrerlaubnis gelten. Die physische Plastikkarte bleibt jedoch Pflicht. Die Bundesregierung peilt einen Starttermin für die „digitale Brieftasche“ am 2. Januar 2027 an.

Neben dem Führerschein will das Gesetz auch den digitalen Fahrzeugschein auf eine dauerhafte rechtliche Basis stellen. Die Dokumente sollen in die bestehende „i-Kfz-App“ des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) integriert werden. Die Regierung verspricht sich davon schlankere Verwaltungsabläufe und einen Schub für Innovationen wie das autonome Fahren.

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Mehr als nur ein Ausweis: Digitale Parkraumüberwachung

Das Vorhaben geht über reine Identifikationsdokumente hinaus. Ein zentraler Punkt ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumüberwachung. Kommunen sollen künftig Kamera-Fahrzeuge einsetzen dürfen, die Kennzeichen scannen und papierlose Verstöße erfassen. Befürworter argumentieren, dies spare Personal und ermögliche ein effizienteres Parkraummanagement.

Gleichzeitig führt der Gesetzentwurf schärfere Regeln gegen Betrug ein. Um den illegalen „Punktehandel“ einzudämmen, wo Personen fremde Verkehrsverstöße auf sich nehmen, wird ein neuer Straftatbestand mit hohen Geldbußen geschaffen. Zudem regelt das Gesetz die datenschutzkonforme Weitergabe von Fahrzeugdaten durch das KBA.

Deutscher Schritt im europäischen Rahmen

Der nationale Vorstoß ist eine Antwort auf eine EU-Verordnung. Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis 2027 eine staatlich anerkannte digitale Identitäts-App anzubieten – den EU Digital Identity Wallet (EUDI). Deutschland setzt diese Vorgabe nun um.

Allerdings hat der digitale Führerschein zunächst eine Grenze: Er gilt nur innerhalb Deutschlands. Ein europaweit einheitlicher und anerkannter digitaler Führerschein ist ein separates Projekt, das bis 2030 umgesetzt werden soll. Die nationale Lösung ist somit ein erster Schritt hin zur späteren grenzüberschreitenden Interoperabilität.

Nächste Schritte: Ausschussberatungen bis 2027

Nach der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf nun in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Der Verkehrsausschuss wird die technischen und rechtlichen Details prüfen. Anschließend muss der Bundestag das Gesetz endgültig verabschieden.

Bei einem erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens folgt die technische Umsetzung für die geplante Einführung Anfang 2027. Die Sicherheit und der Datenschutz des digitalen Wallets stehen dabei im Fokus. Gelingt das Projekt, wäre es ein Meilenstein für die digitale Modernisierung der deutschen Verwaltung.

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