dm-Augenscreening: Wettbewerbszentrale klagt wegen Heilpraktikergesetz-Verstoß

Die Wettbewerbszentrale beanstandet dms Augenscreening vor dem Landgericht Karlsruhe. Das Urteil könnte digitale Gesundheitsangebote im Handel prägen.

In einer für die Handelsbranche wegweisenden Verhandlung befasst sich das Landgericht Karlsruhe mit der rechtlichen Zulässigkeit von Gesundheitsdienstleistungen in Drogeriemärkten. Im Zentrum des Verfahrens steht eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen das Unternehmen dm.

Die Wettbewerbshüter beanstanden das digitale Augenscreening, welches das Unternehmen in ausgewählten Filialen anbietet. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz sowie auf irreführende Werbemaßnahmen.

Vorwurf der Wettbewerbsverletzung und des Heilpraktikergesetzes

Die Wettbewerbszentrale richtet ihre Klage gegen die Praxis des Drogerieunternehmens, medizinisch anmutende Untersuchungen in den Verkaufsräumen durchzuführen. Konkret geht es um ein kombiniertes Angebot aus einem Sehtest und einem Netzhautscreening.

Nach Ansicht der Kläger überschreitet dm mit diesem Dienstleistungsspektrum den rechtlichen Rahmen für den Einzelhandel. Ein zentraler Streitpunkt ist dabei die Vereinbarkeit mit dem Heilpraktikergesetz, welches die Ausübung von Heilkunde an bestimmte Voraussetzungen und Qualifikationen knüpft.

Darüber hinaus wirft die Wettbewerbszentrale dem Drogeriemarkt vor, das Angebot mit irreführender Werbung zu bewerben. Die Klage bezieht sich auf Standorte, in denen der Service bereits praktiziert wird, unter anderem in Filialen im Raum Stuttgart. Für die Branche ist das Urteil von Bedeutung, da es klären könnte, inwieweit digitale Gesundheitsservices ohne direkte ärztliche Aufsicht in allgemein zugänglichen Geschäften zulässig sind.

Details zum Geschäftsmodell und Kooperationspartnern

Das Unternehmen dm bietet das digitale Augenscreening bereits seit über einem Jahr an. Für den Preis von 14,95 Euro erhalten Kunden einen Einblick in ihre Sehwerte sowie eine digitale Analyse der Netzhaut. Bei der technischen und medizinischen Umsetzung arbeitet die Drogeriekette mit dem Partnerunternehmen Skleo Health zusammen.

Bisher ist das Angebot auf acht Filialen begrenzt, doch dm verfolgt ambitionierte Expansionspläne. Laut vorliegenden Informationen beabsichtigt das Unternehmen, das Screening-Modell auf insgesamt 30 Standorte auszuweiten.

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Rückendeckung erhält das Modell teilweise aus der Versicherungsbranche: Bereits zwei Krankenkassen haben das Augenscreening von dm in ihr Leistungsangebot für Versicherte aufgenommen, was die Relevanz des Angebots im Gesundheitsmarkt unterstreicht.

Juristisches Vorgehen und weitere Verfahren

Das Unternehmen dm zeigt sich entschlossen, das Angebot gerichtlich zu verteidigen. Für den Fall einer Niederlage vor dem Landgericht Karlsruhe signalisierte die Geschäftsführung bereits, in Berufung gehen zu wollen, um eine endgültige Klärung herbeizuführen. Das Verfahren ist Teil einer Reihe von juristischen Auseinandersetzungen, mit denen sich die Drogeriekette derzeit konfrontiert sieht.

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Das Landgericht Karlsruhe hat bereits einen weiteren Termin für diesen Monat angesetzt. Am 23. September 2026 soll ein Prozess verhandelt werden, in dem es um rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Versandapotheke geht.

Diese Häufung an Verfahren unterstreicht die wachsende Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen für Drogeriemärkte, die ihre Geschäftsfelder zunehmend in den digitalen Gesundheitssektor ausweiten. Eine Entscheidung im aktuellen Fall um das Augenscreening wird mit Spannung erwartet, da sie als Präzedenzfall für die Verzahnung von Handel und digitaler Gesundheitsvorsorge dienen könnte.

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