Der US-Technologiekonzern Alphabet hat vor dem Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg Berufung gegen zwei zentrale Beschlüsse der Europäischen Kommission eingelegt.
Diese Anordnungen basieren auf dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) und verpflichten das Tochterunternehmen Google zur umfassenden Öffnung seines Android-Ökosystems für konkurrierende KI-Dienste sowie zur Weitergabe von Suchdaten an rivalisierende Suchmaschinenbetreiber.
Fokus auf KI-Integration und Datenaustausch
Die rechtliche Auseinandersetzung entzündet sich an zwei im Juli 2026 erlassenen Anordnungen der Brüsseler Wettbewerbshüter. Die erste Maßnahme verpflichtet Google dazu, Nutzern innerhalb von zwölf Monaten die Möglichkeit einzuräumen, ihren bevorzugten KI-Assistenten per Sprachbefehl auf Android-Endgeräten zu aktivieren.
Ziel der Kommission ist es, bis zum Sommer 2027 einen Markt zu schaffen, in dem Alternativen zum hauseigenen Gemini-Dienst gleichberechtigt existieren können. In diesem Zusammenhang wurde Google angewiesen, Konkurrenten und KI-Entwickler wie OpenAI bei der Nutzung von Diensten des Gemini-Modells zu unterstützen.
Der zweite Teil der Anordnungen betrifft den Zugang zu Suchdaten. Ab Januar 2027 muss Google Drittanbietern von Suchmaschinen gleichberechtigten Zugriff auf Suchdaten gewähren, wobei ein besonderer Fokus auf Daten aus KI-Chatbots liegt. Die EU-Kommission beabsichtigt damit, die Wettbewerbsbedingungen im Bereich der digitalen Suche anzugleichen.
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Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Nutzersicherheit
Google begründet den Gang vor das zweithöchste europäische Gericht mit massiven Sicherheits- und Datenschutzbedenken. Oliver Bethell, Senior Director Competition bei Google, erklärte hierzu, dass Nutzer der Suchmaschine ihre persönlichsten Anliegen anvertrauen würden, die von medizinischen Fragen bis hin zu privaten Beziehungen reichen.
Die erzwungene Weitergabe dieser privaten Suchhistorie ohne eine aus Sicht des Unternehmens ausreichende Anonymisierung verursache einen irreversiblen Schaden für die Privatsphäre.
Das Unternehmen argumentiert zudem, dass Android bereits als offenes und interoperables System konzipiert sei. Die nun geforderten Maßnahmen würden wesentliche Sicherheitsvorkehrungen schwächen und die Herausgabe privater Informationen ohne das Wissen oder die explizite Zustimmung der betroffenen Nutzer erzwingen.
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Gegensätzliche Positionen der Marktteilnehmer
Die Europäische Kommission hält der Argumentation des Konzerns entgegen, dass beide Maßnahmen robuste Schutzvorkehrungen für die Privatsphäre, die Geräteintegrität sowie die allgemeine Sicherheit enthielten. Unterstützung erhält die Behörde von Wettbewerbern.
Ein Sprecher der Suchmaschine DuckDuckGo bezeichnete die Berufung als reine Verzögerungstaktik. Der bestehende Rahmen für die Anonymisierung von Daten sei demnach bereits robust; Google wolle mit dem rechtlichen Schritt lediglich Zeit gewinnen.
Der aktuelle Fall reiht sich in eine Serie von Konflikten zwischen der EU und dem US-Konzern ein. Im Rahmen des DMA wurde bereits in einem separaten Verfahren eine Geldstrafe in Höhe von 1 Mrd. US-Dollar gegen Google verhängt. Auch auf politischer Ebene sorgt die Regulierung für Spannungen: Die Trump-Regierung kritisierte den Digital Markets Act zuletzt als unfair gegenüber US-amerikanischen Technologieunternehmen.

