Der Europäische Gerichtshof hat Apples Klage gegen die Einstufung als „Gatekeeper“ abgewiesen. Damit bleibt der iPhone-Konzern den strengen Regeln des Digital Markets Act (DMA) unterworfen – ein wichtiger Sieg für die EU-Wettbewerbspolitik mit direkten Folgen für Verbraucher und Unternehmen in Deutschland.
EuG weist Apples Klage ab
Das Gericht der Europäischen Union bestätigte am 8. Juli 2026 die Entscheidung der EU-Kommission, Apples App Store und das Betriebssystem iOS als zentrale Plattformdienste einzustufen. Die Richter wiesen die Klage des Konzerns vollständig ab. Sie folgten damit der Argumentation der Kommission, dass die verschiedenen Versionen des App Stores einen einzigen, einheitlichen Dienst darstellen. Apples Einwand gegen die Einstufung des Nachrichtendienstes iMessage wurde als unzulässig verworfen.
Die Konsequenz: Apple muss seine Plattformen für Wettbewerber öffnen. Konkret bedeutet das weitreichende Interoperabilitäts- und Anti-Steering-Pflichten – etwa das Verbot, Entwickler zu zwingen, ausschließlich Apples Bezahlsysteme zu nutzen.
Dienste-Geschäft unter Druck
Die juristische Niederlage kommt zu einem heiklen Zeitpunkt. Am 27. Juni 2026 endete Apples drittes Geschäftsquartal – und die Zahlen zeigen ein gemischtes Bild. Der Gesamtumsatz stieg auf umgerechnet rund 96 Milliarden Euro, ein Plus von 16,4 Prozent im Jahresvergleich. Doch die Dienste-Sparte, lange Zeit Wachstumsmotor des Konzerns, enttäuschte: Mit umgerechnet etwa 27 Milliarden Euro verfehlte sie die Erwartungen der Analysten.
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Finanzchef Kevan Parekh nannte zwei Gründe: die schwächelnde Mobile-Gaming-Branche und strukturelle Veränderungen im App-Store-Geschäftsmodell. Hintergrund ist ein US-Gerichtsbeschluss, der Entwicklern erlaubt, Nutzer zu externen Bezahlsystemen zu führen. Immerhin: Die Zahl der bezahlten Abonnements erreichte mit 1,5 Milliarden einen neuen Rekord – Anfang 2025 waren es noch eine Milliarde.
Weltweiter Regulierungsdruck wächst
Der EU-Erfolg ist nur eine Baustelle in einem globalen Geflecht aus Verfahren und Regulierung:
USA: Im Dezember 2025 bestätigte das Berufungsgericht weitgehend die Verachtungs-Entscheidung im Streit mit Epic Games. Apples Anti-Steering-Maßnahmen – darunter eine 27-Prozent-Gebühr auf externe Käufe und Warnhinweise – verstoßen demnach gegen eine frühere Verfügung.
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Großbritannien: Apple wehrt sich gegen Vorschläge der Wettbewerbsbehörde CMA zu App-Store-Provisionen. Der Konzern argumentiert, die geforderten „fairen und angemessenen“ Gebühren für externe Links kämen einer Preisregulierung gleich.
Handelspolitik: Die US-Regierung hat eine Section-301-Untersuchung gegen europäische Digitalregulierung eingeleitet. Auslöser sind unter anderem die Milliardenstrafen gegen US-Tech-Konzerne – allein Google musste wegen DMA-Verstößen fast eine Milliarde Euro zahlen.
Nächste Runde: Chatbots, Clouds und Kinderschutz
Die EU-Kommission treibt derweil die Ausweitung des DMA voran. Erste Prüfungen laufen für ChatGPT und Roblox – beide melden Nutzerzahlen oberhalb der Schwellenwerte von 45 Millionen monatlichen Endnutzern und mindestens 7,5 Milliarden Euro Jahresumsatz in der EU.
Auch der Cloud-Market steht im Fokus. Eine vorläufige Einschätzung vom 25. Juni 2026 prüft, ob große Anbieter als Gatekeeper einzustufen sind. Die Branche boomt: Im ersten Quartal 2026 erzielte sie weltweit umgerechnet rund 114 Milliarden Euro Umsatz, die beiden größten Anbieter halten Marktanteile von etwa 28 und 21 Prozent.
Parallel verschärft die EU den Kinderschutz im Netz: Die Ausnahmeregelung zur Erkennung von Missbrauchsmaterial wurde bis April 2028 verlängert. Und der kommende „AI Omnibus“ verbietet ab dem 2. Dezember dieses Jahres KI-generierte Missbrauchsinhalte.

