E-Moped-Reform ab Oktober: 20.000 Österreicher verlieren Fahrzeug

Österreich stuft bestimmte E-Mopeds neu ein: Zulassung, Versicherung und AM-Berechtigung werden Pflicht, Lieferdienste passen ihre Flotten an.

Ab dem 1. Oktober 2026 treten in Österreich grundlegende rechtliche Änderungen für den Betrieb von E-Mopeds in Kraft. Fahrzeuge der Klasse L1e-B, die eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h sowie eine Leistung von höchstens 250 Watt aufweisen, werden fortan als Kraftfahrzeuge beziehungsweise zweirädrige Kleinkrafträder eingestuft.

Diese Neukategorisierung bringt weitreichende Verpflichtungen für Besitzer und Nutzer mit sich, die bisher weitgehend den Regelungen für Fahrräder unterlagen.

Neue Sicherheitsvorgaben und Verkehrsregeln

Verkehrsminister Hanke bezeichnete die neuen Regelungen als einen bedeutenden Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Seiner Einschätzung nach gehörten diese Fahrzeuge auf die Straße und nicht mehr auf Infrastrukturen für den Radverkehr. Konkret bedeutet dies ab Anfang Oktober ein striktes Fahrverbot auf Radwegen. Zudem gilt das Fahrverbot für E-Mopeds künftig auch auf Gehsteigen, Gehwegen und Zebrastreifen.

Die rechtliche Gleichstellung mit Kraftfahrzeugen erfordert zudem eine offizielle Zulassung inklusive Kennzeichen sowie den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Für das Lenken dieser Fahrzeuge ist künftig eine Lenkberechtigung der Klasse AM erforderlich, wobei das Mindestalter auf 15 Jahre festgesetzt wurde.

Neben einer allgemeinen Sturzhelmpflicht müssen die Fahrzeuge regelmäßig einer Begutachtung nach §57a, dem sogenannten Pickerl, unterzogen werden. Auch die zulässige Alkoholgrenze für Lenker sinkt im Zuge der Umstellung von bisher 0,8 auf 0,5 Promille. Die Polizei hat bereits angekündigt, die Einhaltung der neuen Vorschriften ab Oktober verstärkt zu kontrollieren.

Finanzielle Belastungen und Warnungen des Mobilitätsclubs

Die Umstellung ist für die Halter mit unmittelbaren Kosten verbunden. Eine Zulassung inklusive der neuen Kennzeichentafel schlägt derzeit mit 255,50 Euro zu Buche. Je nach Bundesland variieren die weiteren Zulassungskosten in einem Rahmen von etwa 100 bis 180 Euro.

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Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen: Fahren ohne erforderlichen Führerschein kann mit Bußgeldern zwischen 363 und 2.180 Euro geahndet werden. Wer ohne gültige Zulassung oder Versicherung unterwegs ist, muss mit Strafen von bis zu 10.000 Euro rechnen, während die unzulässige Nutzung von Radwegen mit bis zu 726 Euro sanktioniert werden kann.

Der ÖAMTC warnt unterdessen vor den Konsequenzen für die Nutzer. Nach Einschätzung eines Rechtsexperten des Clubs komme die Neuregelung einem faktischen Verbot für Tausende bislang legale Fahrzeuge gleich. In Österreich seien mindestens 20.000 Privatpersonen betroffen, deren Fahrzeuge durch die neuen Hürden praktisch wertlos würden.

Allein in Wien sollen rund 5.000 E-Mopeds und sogenannte Fatbikes von der Regelung betroffen sein. Vonseiten des Mobilitätsclubs wird daher die Einführung einer vereinfachten Zulassung sowie die Einrichtung eines runden Tisches gefordert, um Rechtssicherheit zu schaffen. Zum Hintergrund der Marktentwicklung: Laut Daten des VCÖ wurden im Jahr 2024 in Österreich 1.655 E-Mopeds verkauft.

Auswirkungen auf den Liefersektor

Besonders betroffen von der Gesetzesänderung sind Lieferdienste, die diese Fahrzeuge häufig in der Zustellung einsetzen. Das Mobilitätsministerium organisiert für den Zeitraum von 2026 bis 2029 spezielle Verkehrssicherheitstrainings für Essenszusteller, für die eine Anmeldung ab dem 1. Oktober 2026 möglich ist. Die Unternehmen Lieferando, foodora und Wolt unterstützen diese Maßnahme mit einer Beteiligung von jeweils 50 Euro pro Teilnehmer.

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Die Anbieter reagieren zudem mit unterschiedlichen Flottenstrategien auf die neue Rechtslage. foodora stellt seine gesamte Flotte zum 1. Oktober auf Fahrräder und E-Bikes um und investiert dafür bis zum Jahr 2027 einen siebenstelligen Betrag.

Wolt hingegen überlässt seinen Zustellern die Entscheidung über das genutzte Fahrzeug selbst, stellt jedoch für einen Zeitraum von drei Jahren ebenfalls einen siebenstelligen Betrag bereit, um die notwendige Umstellung zu unterstützen.