Die Deutsche Post hat auf rechtliche Anforderungen reagiert und stellt seit dem 24. Juli 2026 einen neuen, detaillierten Auslieferungsbeleg für Einwurf-Einschreiben bereit. Mit der Einführung der Version 4.0 reagiert das Logistikunternehmen auf die Rechtsprechung zur Beweislast bei Postzustellungen. Der neue Beleg zeichnet sich dadurch aus, dass er erstmals sowohl den Namen des zuständigen Zustellers als auch dessen Unterschrift enthält. Damit unterscheidet sich das Dokument deutlich von dem bisherigen Standardverfahren.
Der herkömmliche Online-Beleg, der als Version 3.0 bezeichnet wird, bleibt zwar weiterhin bestehen, enthält jedoch keine Unterschrift. Kunden, die einen rechtssicheren Nachweis benötigen, können die neue Version 4.0 nun gezielt anfordern. Nach Angaben des Unternehmens ist dieser ausführliche Beleg über einen Zeitraum von 15 Monaten abrufbar, was die Dokumentationssicherheit für Versender erhöht.
Rechtliche Korrekturen nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Notwendig wurde die Anpassung des Verfahrens durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 7. Mai 2026. Die Richter hatten in ihrer Entscheidung das bis dahin praktizierte Verfahren der Deutschen Post beanstandet. In der Kritik stand vor allem der Umstand, dass Zusteller den Beleg oft bereits vor dem eigentlichen Einwurf der Sendung in den Briefkasten unterzeichneten. Aus Sicht des Gerichts minderte dies die Beweiskraft des Zustellnachweises erheblich, da die Unterschrift nicht unmittelbar den erfolgreichen Abschluss des Zustellvorgangs dokumentierte.
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Infolge dieses Urteils hat die Deutsche Post den operativen Ablauf bei der Zustellung von Einwurf-Einschreiben grundlegend geändert. Der Prozess sieht nun eine strikte Abfolge vor: Zunächst erfolgt der Scan der Sendung sowie eine Prüfung der Zustelladresse. Erst im Anschluss daran wird der Brief tatsächlich eingeworfen. Die digitale Bestätigung des Vorgangs durch den Zusteller erfolgt nun konsequent als letzter Schritt der Kette.
Einschätzung zur Beweiskraft und Abrufmöglichkeiten
Die Arbeitsrechtlerin Steinberg bewertete die Einführung des neuen Belegs als wichtigen Schritt zur Rechtssicherheit. Ihren Ausführungen zufolge dürfte der Beleg in der Version 4.0 ausreichen, um einen sogenannten Anscheinsbeweis für die ordnungsgemäße Zustellung zu führen. Damit würde die rechtliche Position der Absender gestärkt, wenn es zu Streitigkeiten über den Zugang von Dokumenten kommt. Dennoch wies sie darauf hin, dass eine spezifische Gerichtsentscheidung zu dieser neuen Belegversion noch ausstehe.
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Für Kunden ist der neue Nachweis über verschiedene Kanäle zugänglich. Die Deutsche Post ermöglicht die Anforderung sowohl über ihre offizielle Website als auch über eine telefonische Service-Hotline unter der Rufnummer 0228/4333112. Durch die verlängerte Abruffrist von 15 Monaten trägt das Unternehmen dem Bedarf an langfristiger Dokumentation im geschäftlichen und juristischen Schriftverkehr Rechnung. Damit wird das Einwurf-Einschreiben als Produkt für wichtige Fristsachen wieder attraktiver, sofern der detaillierte Beleg im Bedarfsfall angefordert wird.

