Ab Neujahr gelten klare Regeln: Große Apotheken und Online-Versender müssen Elektro-Altgeräte wie Blutdruckmesser oder Einweg-E-Zigaretten zurücknehmen. Eine neue Klarstellung der Landesapothekerkammern beendet die Unsicherheit über die Pflichten.
400-Quadratmeter-Regel entscheidet über Rücknahmepflicht
Die zentrale Frage war lange: Welche Apotheke muss was zurücknehmen? Jetzt liegt die Antwort vor. Maßgeblich ist die Verkaufsfläche (Offizin). Nur stationäre Apotheken mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsraum sind verpflichtet, Elektroaltgeräte von Kunden anzunehmen. Lager, Labore oder Büros zählen nicht dazu.
Diese Klarstellung der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK) entlastet den Großteil der über 17.000 deutschen Apotheken. Die meisten sind kleinere Stadtteil- oder Dorfapotheken und fallen nicht unter die Regel. „Apotheken sind grundsätzlich von den ElektroG-Regeln ausgenommen, es sei denn, sie verfügen über eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern“, heißt es in der Leitlinie.
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Die Pflicht trifft damit vor allem „XL-Apotheken“ in Einkaufszentren oder große Flagship-Stores. Sie müssen sich auf die Rolle als Sammelstelle einstellen.
Online-Apotheken trifft es besonders hart
Anders sieht es für den boomenden Versandhandel aus. Für Online-Apotheken wie DocMorris oder Shop Apotheke gilt die 400-Quadratmeter-Schwelle für ihre Lager- und Versandflächen, die für Elektroprodukte genutzt werden. Bei der Größe dieser Player bedeutet das: Praktisch alle großen Online-Apotheken werden ab dem 1. Januar 2026 zurücknehmen müssen.
Sie müssen kostenlose Rückgabemöglichkeiten schaffen, und zwar in zwei Varianten:
* 1:1-Rücknahme: Ein altes Gerät wird beim Kauf eines gleichartigen neuen übernommen.
* 0:1-Rücknahme: Kleingeräte unter 25 Zentimeter Kantenlänge müssen auch ohne Neukauf zurückgenommen werden.
Das zwingt die Digitalanbieter, Rückgabelabel in ihren Checkout zu integrieren und ihre Logistikpartner für den Umgang mit problematischem Elektroschrott – insbesondere mit Lithium-Ionen-Akkus – zu wappnen.
Einweg-E-Zigaretten werden zur Herausforderung
Die Definition von „Elektrogeräten“ im Apothekenkontext hat sich erweitert. Neben klassischen Diagnosegeräten wie Fieberthermometern erfasst das geänderte Gesetz ausdrücklich Einweg-E-Zigaretten (Disposable Vapes).
Händler, die diese Produkte verkaufen, müssen sie zurücknehmen. Ziel ist es, die Umweltgefahr durch Lithium-Batterien in Müllverbrennungsanlagen einzudämmen. Viele Apotheken haben den Verkauf bereits freiwillig eingestellt. Wer weiterhin Vapes oder andere nikotinhaltige Elektrogeräte führt, wird nun zur Sammelstelle – unabhängig von der Ladenfläche, wenn es um diese speziellen „gefährlichen“ Abfälle geht.
Klare Kennzeichnung und hohe Strafen drohen
Die neuen Vorschriften schreiben eine eindeutige Information der Verbraucher vor. Betroffene Apotheken müssen das standardisierte „durchgestrichene Müllrad auf Rädern“ gut sichtbar im Kundenbereich anbringen. Online-Shops müssen das Symbol auf Produktdetailseiten und im Bezahlvorgang prominent platzieren.
Wer diese Pflichten vernachlässigt oder eine berechtigte Rücknahme verweigert, riskiert empfindliche Bußgelder. Das Umweltbundesamt (UBA) hat angekündigt, ab Anfang 2026 stichprobenartig die Einhaltung der einheitlichen Kennzeichnung zu überprüfen.
Geteiltes Echo und Blick in die Zukunft
Die Klarstellung stößt auf ein gemischtes Echo. Der ABDA, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, begrüßt die Fokussierung auf die Offizin. Sie schütze kleinere Apotheken davor, ohne die nötige Infrastruktur zu Recyclinghöfen zu werden.
„Die klare Unterscheidung zwischen Verkaufsfläche und Betriebsräumen ist ein Erfolg für die öffentliche Apotheke“, kommentiert ein Regulierungsanalyst in Berlin. „Sie verhindert einen logistischen Albtraum für kleine Teams und stellt sicher, dass die Großhändler, die den meisten Elektroschrott in Umlauf bringen, auch für die Entsorgung verantwortlich sind.“
Umweltverbände kritisieren hingegen, dass die Ausnahme für kleine Apotheken Lücken im Sammelnetz reiße, besonders in ländlichen Regionen ohne XL-Filialen. Sie verweisen auf die niedrige Sammelquote für Elektroschrott in Deutschland, die mit rund 38,6 Prozent weit unter dem EU-Ziel von 65 Prozent liege.
Die Branche rechnet mit einer weiteren Verschärfung. Ab Mitte 2026 treten zusätzliche Anforderungen in Kraft, wonach batteriehaltige Geräte von „geschultem Personal“ sortiert werden müssen. Das könnte die Personalkosten für die jetzt ihre Sammelsysteme aufbauenden Großapotheken weiter erhöhen.
Für Verbraucher heißt die neue Lage: Sie sollten auf die Größe ihrer Apotheke achten. Bei großen Filialen oder Online-Riesen können sie künftig ihren alten Elektroschrott abgeben. Bei der kleinen Apotheke um die Ecke führt der Weg wohl weiter zum Wertstoffhof.
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