Ab heute haben gesetzlich Versicherte in Deutschland die alleinige Hoheit über sensible Abrechnungsdaten in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA). Die Neuregelung ist Teil einer verschärften Nutzungspflicht für Ärzte.
Mit dem Jahreswechsel tritt die nächste kritische Phase der „ePA für alle“-Initiative in Kraft. Nachdem 2025 die Infrastruktur mit der Opt-Out-Regelung geschaffen wurde, zielen die heutigen Änderungen gezielt auf Datenschutzbedenken und die Akzeptanz des Systems. Für Millionen Kassenpatienten bedeutet das konkret einen neuen „Privatsphären-Schutz“, der den Zugriff auf Abrechnungsdaten beschränkt. Fortan entscheiden allein die Patienten, wer die finanziellen Details ihrer Krankengeschichte einsehen darf.
Abrechnungsdaten nur noch für Patienten sichtbar
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Datenschutzfunktion, die den Umgang mit Abrechnungsdaten in der ePA grundlegend verändert.
Bislang konnten Daten, die zu Abrechnungszwecken entstanden – etwa Diagnoseschlüssel, die Ärzte an Krankenkassen übermitteln –, potenziell für andere Leistungserbringer mit Aktenzugriff sichtbar sein. Datenschützer warnten lange, dass so sensible Informationen (wie Psychotherapie-Sitzungen oder spezifische Behandlungen) für fachfremde Mediziner wie Zahnärzte oder Physiotherapeuten einsehbar werden könnten – ohne ausdrückliche Zustimmung des Patienten.
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Die neuen Regeln schreiben nun fest: Abrechnungsdaten sind ausschließlich für den Patienten sichtbar. Ärzte, Therapeuten und Apotheker können diesen speziellen Datensatz grundsätzlich nicht einsehen, es sei denn, der Patient teilt ihn aktiv. Diese „Nur-Patienten“-Ansicht befähigt Versicherte, ihre Historie auf Richtigkeit zu prüfen, ohne befürchten zu müssen, dass administrative Abrechnungscodes private medizinische Details für das gesamte Behandlungsteam offenlegen.
„Das ist ein entscheidender Schritt für die Patientensouveränität“, kommentieren Branchenbeobachter den Rollout. „Es trennt die klinische Notwendigkeit von der administrativen Spur und gibt Patienten das letzte Wort über den finanziellen Fußabdruck ihrer Krankengeschichte.“
Ende der Schonfrist: Sanktionen für Ärzte in Kraft
Für Leistungserbringer endet heute eine Übergangsfrist. Seit dem 1. Januar 2026 müssen Arztpraxen, die die ePA nicht unterstützen oder die notwendigen Software-Module nicht installiert haben, mit finanziellen Sanktionen rechnen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) macht deutlich: Die Zeit der freiwilligen Einführung ist vorbei. Praxen, die nicht nachweisen können, „ePA-ready“ zu sein, müssen mit Kürzungen bei ihrer Vergütung rechnen. Konkret betrifft dies die Pauschale für die Telematikinfrastruktur (TI-Pauschale) und mögliche Honorarminderungen.
Die neuen Regeln führen jedoch auch eine „Therapeutische Ausnahme“ ein, die vulnerable Patienten schützt. Seit heute sind Ärzte nicht mehr automatisch verpflichtet, jedes Dokument hochzuladen, wenn dies dem Patienten medizinisch schaden könnte. Bei psychiatrischen oder psychosomatischen Fällen, in denen das Lesen einer rohen Diagnose oder Prognose eine Krise auslösen könnte (etwa akute Suizidalität), ist der behandelnde Arzt nun gesetzlich befugt – und in manchen Fällen verpflichtet –, dieses spezifische Dokument dem direkten Blick des Patienten in der App vorzuenthalten. Diese Differenzierung soll Transparenz und Fürsorgepflicht in Einklang bringen.
Vorschau: Elektronischer Medikationsplan verzögert sich
Während die Änderungen zu Datensichtbarkeit und Praxispflichten sofort greifen, müssen Patienten auf den hoch erwarteten Elektronischen Medikationsplan (eMP) noch einige Monate warten.
Die vollständige Integration des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) ist nun für das „Major Release ePA 3.1.2“ im März 2026 geplant. Dieses Update wird ermöglichen:
* Strukturierte Dosierungspläne: Digitale Pläne, die komplexe Einnahmezeiten (z.B. „1-0-1“ Tabletten) aufschlüsseln.
* OTC-Integration: Apotheker können rezeptfreie Medikamente (wie Schmerzmittel oder Nasensprays) in die Akte eintragen und so ein vollständiges Sicherheitsprofil erstellen.
* Volltextsuche: Eine Funktion, mit der Patienten ihre gesamte Dokumentenhistorie nach Stichwörtern durchsuchen können.
Bis März unterstützt die ePA weiterhin die einfache elektronische Medikationsliste (eML), die Daten aus eingelösten E-Rezepten automatisch bezieht, aber die detaillierten Dosieranweisungen des vollwertigen eMP vermissen lässt.
Hintergrund und Marktauswirkungen
Die Aktivierung dieser Features folgt auf ein transformationsreiches Jahr für die deutsche Digitalgesundheit. Seit Start des „Opt-Out“-Systems Anfang 2025 wurden über 70 Millionen elektronische Akten angelegt. Die aktive Nutzung – definiert durch Patienten, die sich einloggen und ihre Daten verwalten – hinkt der Kontenerstellung jedoch hinterher.
Branchenexperten sehen in den heutigen Datenschutzverbesserungen einen Vertrauensbilder. „Das Vorbehalten vieler Deutscher galt nicht der Technologie, sondern der Kontrolle“, erklärt ein Digital-Health-Berater aus München. „Indem Abrechnungsdaten dem automatischen Arztzugriff entzogen werden, adressiert das System eine zentrale Privatsphärenangst: den ‚gläsernen Patienten‘, der vor seinem Behandler keine Geheimnisse hat.“
Für die Softwareindustrie ist die heute durchgesetzte Sanktionsandrohung ein wichtiger Treiber. Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) hatten im Dezember 2025 Überstunden geleistet, um tausende Arztpraxen auf die neuesten zertifizierten Standards zu aktualisieren und so Strafen für ihre Kunden abzuwenden.
Ausblick auf 2026
Das Jahr 2026 soll zum Jahr der „Feature-Vertiefung“ werden. Nachdem das März-Update den Medikationsplan bringt, rückt das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) in den Fokus. Noch in diesem Jahr sollen pseudonymisierte Daten aus der ePA für genehmigte Forschungsprojekte verfügbar werden – vorausgesetzt, Patienten haben ihr Widerspruchsrecht nicht ausgeübt.
Patienten wird nun empfohlen, sich in die Apps ihrer Krankenkasse einzuloggen, um die neuen Datenschutzeinstellungen zu prüfen und zu verifizieren, dass ihre Abrechnungsdaten wie versprochen eingeschränkt sind.
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