ESMA ab 2027: EU-Aufsicht prüft KI-Einsatz im Finanzgeschäft direkt

Die ESMA plant ab 2027 verstärkte Kontrollen zu KI und tokenisierten Finanzprodukten, während konkrete Umsetzungsdetails noch offen sind.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wird die Aufsicht über Künstliche Intelligenz (KI), Tokenisierung und andere Finanztechnologien ab dem Jahr 2027 zu einer zentralen Priorität erheben.

Wie aus aktuellen Berichten hervorgeht, soll eine neue „Union Strategic Supervisory Priority“ (USSP) sicherstellen, dass die Aufsichtsbehörden über die notwendige Expertise und Kapazität verfügen, um die Anwendung neuer Technologien im Finanzsektor effektiv zu überwachen. Diese Initiative wird parallel zu den bereits seit 2025 bestehenden Maßnahmen für Cyber- und operationelle Resilienz laufen.

Fokus auf Governance und Anlegerschutz

Im Rahmen des Programms „Innovation with investor safeguards“ planen die EU-Aufsicht und nationale Behörden eine detaillierte Prüfung regulierter Unternehmen. Dabei steht insbesondere die Nutzung von KI und tokenisierten Produkten im Kerngeschäft im Vordergrund. Während technologische Anwendungen in der Vergangenheit häufig auf das Backoffice beschränkt waren, untersuchen die Behörden nun verstärkt den Einsatz in kundennahen Bereichen.

Die Aufsicht konzentriert sich dabei auf die Governance-Strukturen der Institute, die Zuverlässigkeit der verwendeten Daten sowie die Auswirkungen auf die Ergebnisse für die Kunden. Für das kommende Jahr ist bereits eine umfassende Kartierung der Kundennutzung von KI und tokenisierten Produkten vorgesehen. In diesem Zusammenhang sollen auch erste Prüfungen bei einer Auswahl betroffener Firmen durchgeführt werden.

Systematische Überwachung und Risikokontrolle

Die nationalen Aufsichtsbehörden sind angehalten, die kundengerichtete Nutzung dieser Technologien zu erfassen und gemeinsame Aufsichtsansätze zu entwickeln. Geplant sind gezielte Prüfungen bei technisch führenden und branchenprägenden Unternehmen. Die Mitgliedstaaten verfolgen dabei systematisch, wie Finanzinstitute Tokenisierung und KI im Produktdesign, in der Kundeninteraktion und bei der Risikokontrolle einsetzen.

Anzeige

Angesichts der verschärften Aufsicht durch die EU-Behörden müssen Unternehmen nun präzise verstehen, welche regulatorischen Anforderungen der neue EU AI Act an ihre Systeme stellt. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden bietet Ihnen einen kompakten Überblick über alle Pflichten, Fristen und Risikoklassen. EU AI Act in 5 Schritten verstehen: Fristen, Pflichten und Risikoklassen kompakt erklärt

Ein wesentlicher Aspekt der künftigen Aufsichtsarbeit ist die Transparenz. Die ESMA beabsichtigt, die Offenlegung der KI-Entscheidungslogik und der Strukturen hinter Tokenisierungsprozessen kritisch zu prüfen.

Laut aktuellen Berichten identifizierte die Behörde bereits spezifische Risiken, darunter voreingenommene oder irreführende KI-Ergebnisse sowie eine gefährliche Abhängigkeit von wenigen großen Technologieanbietern. Zudem warnt die ESMA davor, dass die zunehmende Verschmelzung von Kryptowerten und dem traditionellen Finanzsystem die Systemrisiken verstärken könnte.

Erweiterter Rahmen und institutionelle Debatten

Der neue Aufsichtsrahmen ist Teil der USSP-Strategie, die turnusmäßig alle drei Jahre aktualisiert wird. Während konkrete Regulierungsmaßnahmen sowie Details zur Umsetzung und zu Stakeholder-Konsultationen noch in der Entwicklung sind, zeichnet sich eine deutlich erhöhte Aufsicht über digitale Assets, Fintech-Unternehmen und neue Handelsplattformen ab, die auf Blockchain und KI basieren.

Anzeige

Wer KI-Systeme entwickelt oder einsetzt, steht vor der Herausforderung, die strengen Dokumentations- und Qualitätssicherungs-Vorgaben rechtssicher umzusetzen. Dieser kostenlose Praxisreport klärt auf, welche KI-Systeme als Hochrisiko gelten und was Verantwortliche jetzt konkret tun müssen. Kostenlosen Umsetzungsleitfaden zum EU AI Act jetzt herunterladen

Dieser Schritt markiert für die Europäische Union einen Übergang von der reinen Regelsetzung, wie sie mit der seit dem 1. Juli geltenden MiCA-Verordnung erfolgt ist, hin zur praktischen Prüfung tokenisierter Finanzen im Wertpapiersektor.

Flankiert wird diese Entwicklung durch Bestrebungen der Europäischen Zentralbank (EZB). Diese plant, einen kleinen Teil ihrer Reserven in tokenisierte Wertpapiere zu investieren. Hierfür soll die neue Großhandelsplattform „Pontes“ genutzt werden, die Distributed-Ledger-Technologien mit der traditionellen Zahlungsinfrastruktur verbindet.

Davon unberührt bleibt der für 2027 geplante Pilot für den digitalen Euro im Retail-Bereich. Zudem fordern die EZB und die Zentralbanken der 27 Mitgliedstaaten ein umfassenderes Verbot von Renditen oder Prämien auf Stablecoins.

Inmitten dieser technologischen Neuausrichtung forderte die scheidende ESMA-Vorsitzende Verena Ross eine Stärkung der Behörde. Sie betonte die Notwendigkeit von ausreichenden Aufsichtsbefugnissen und Ressourcen, um unabhängig von nationalen Behörden agieren zu können. Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten wird derzeit diskutiert, ob die ESMA nach dem Vorbild der US-Börsenaufsicht SEC zur zentralen Hauptfinanzaufsicht der Union ausgebaut werden soll.