ETSI-Standard gegen Deepfakes: Neun Zusatzregeln bleiben freiwillig

Die Spezifikation ergänzt bestehende KI-Sicherheitsprinzipien, ist jedoch nicht rechtsverbindlich und ersetzt keine Prüfung gesetzlicher Pflichten.

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Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) hat am 29. Oktober 2026 in Sophia Antipolis eine neue technische Spezifikation vorgelegt, die Risiken und Schäden durch Deepfakes im Bereich der generativen künstlichen Intelligenz verringern soll.

Das Dokument mit der Bezeichnung ETSI TS 104 275 V1.1.1, das den Titelstand September 2026 trägt, fungiert als freiwilliger Industriestandard und begründet keine unmittelbaren gesetzlichen Verpflichtungen.

Die Spezifikation wurde vom technischen Komitee für KI-Sicherheit (ETSI TC SAI) erarbeitet. Die Richtlinie baut auf dem bestehenden Standard ETSI EN 304 223 auf und übernimmt daraus 13 Grundprinzipien. Für sieben dieser Prinzipien wurden insgesamt neun spezifische Zusatzbestimmungen für Deepfakes formuliert.

Für jede dieser Vorgaben sind konkrete Testfälle sowie Kriterien für das Bestehen oder Nichtbestehen definiert. Inhaltlich deckt das Regelwerk den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen ab, der in fünf Phasen unterteilt ist: sicheres Design, Entwicklung, Bereitstellung, Wartung und das Betriebsende.

Technische Vorgaben und Risikofelder

Zu den im Standard vorgesehenen Maßnahmen gehören strukturierte Risikobewertungen, Verfahren zur Inhaltsfilterung, die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, kontinuierliche menschliche Aufsicht sowie ein fortlaufendes Monitoring. Überprüft werden die Sicherheitsmechanismen durch Tests mit definierten Bestehens- und Nichtbestehenskriterien.

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Als zentrale Risikofelder benennt das Dokument unter anderem Identitätsbetrug, Imitationen, Missbrauchsbilder und betrügerische Produktseiten. Alex Cadzow, Berichterstatter bei ETSI, hob in diesem Zusammenhang hervor, dass Schadensphänomene wie Missbrauchsbilder oder gefälschte Webseiten häufig aus der missbräuchlichen Nutzung vollkommen legal verfügbarer Softwarewerkzeuge resultieren.

ETSI weist zudem darauf hin, dass die Spezifikation zwar zentrale Zielsetzungen des europäischen KI-Gesetzes (EU AI Act) unterstützt, unter diesem jedoch nicht rechtlich bindend ist. Die Anwendung des Standards stellt somit kein formelles Rechtszertifikat dar; Unternehmen und Entwickler müssen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften weiterhin separat prüfen.

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Debatte um globale Regulierungsansätze

Während in Europa technische Organisationen wie ETSI an freiwilligen Standardisierungen arbeiten, verläuft die internationale Batte über verbindliche Vorgaben uneinheitlich.

Andrej Denissow, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des russischen Föderationsrats, erklärte laut Berichten vom 1. November 2026 anlässlich eines offiziellen China-Besuchs einer Delegation unter Leitung von Valentina Matwijenko in Peking, dass Russland und China die Haltung der USA ablehnen, den Markt für künstliche Intelligenz unreguliert zu lassen. Beide Länder befürworten Denissow zufolge eine gemeinsame Normbasis.

Russland und China verfolgen laut Denissow übereinstimmende Ansätze bei der Regulierung von KI-Technologien und der Abwehr von Sanktionen. Da sich beide Staaten einseitigen Sanktionen ausgesetzt sehen, planen sie die Schaffung entsprechender rechtlicher Rahmenbedingungen.

Die Delegationsreise umfasst neben Peking auch die Stadt Xi’an. China treibt unterdessen eigene Gesetzesvorhaben im KI-Bereich voran und richtete im Juni eine internationale Konferenz zur Gründung einer Organisation für KI-Regulierung aus.