EU AI Act: 15-Millionen-Strafen für fehlende KI-Kennzeichnung

Seit Anfang August gelten EU-weit verschärfte Kennzeichnungsregeln für KI-Inhalte. Unternehmen drohen bei Verstößen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro.

Seit dem 2. August gelten in der gesamten Europäischen Union neue Transparenzregeln für künstliche Intelligenz. Der Artikel 50 des EU AI Acts verpflichtet Anbieter und Unternehmen nun zu klaren Kennzeichnungen von KI-generierten Inhalten.

Vier Kategorien, klare Pflichten

Die Verordnung definiert strengere Offenlegungspflichten für vier Bereiche der KI-Nutzung. Systeme, die mit Menschen interagieren, müssen künftig eindeutig erkennbar machen, dass der Nutzer mit einem KI-Agenten kommuniziert. Synthetische Inhalte müssen gekennzeichnet werden, ebenso wie der Einsatz von Emotionserkennungs- und biometrischen Kategorisierungssystemen. Auch Deepfakes und KI-generierte Inhalte, die öffentliche Angelegenheiten betreffen, unterliegen spezifischen Markierungspflichten.

Die Verantwortung für die Umsetzung liegt in der Regel beim Arbeitgeber oder dem Unternehmen, das den KI-Dienst in Auftrag gibt. Der Gesetzgeber räumt jedoch Ausnahmen ein: Die Pflichten gelten nicht für private, nicht-professionelle Nutzung, wissenschaftliche Forschung oder Open-Source-Entwicklung. Auch KI-generierte Inhalte für künstlerische, kreative oder satirische Zwecke sind teilweise ausgenommen.

Hohe Strafen bei Verstößen

Verstöße gegen die Transparenzstandards können teuer werden. Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt. Für EU-Institutionen und -Einrichtungen liegt die Höchststrafe bei 750.000 Euro.

Anzeige

Angesichts drohender Bußgelder im Millionenbereich müssen Unternehmen die neuen Regulierungen präzise umsetzen. Dieser kompakte Leitfaden bietet Ihnen die nötige Übersicht über alle Fristen, Pflichten und Risikoklassen des EU AI Acts. EU AI Act in 5 Schritten verstehen

Die schwedische Datenschutzbehörde IMY hat kürzlich klargestellt, wie sich die neuen Pflichten mit bestehenden Datenschutzgesetzen verzahnen. In einem Bericht zur KI-Wertschöpfungskette identifizierte die Behörde vier Szenarien für das sogenannte Fine-Tuning von Modellen. Die rechtliche Verantwortung hängt demnach davon ab, ob ein Unternehmen das Fine-Tuning eigenständig durchführt, für einen bestimmten Kunden oder im Rahmen einer gemeinsamen Entwicklungsinitiative.

Keine Übergangsfrist für KI-Agenten

Die EU-Kommission hat am 24. Juli einen Fragenkatalog zu Artikel 50 veröffentlicht, um den Übergang zu erleichtern. Zudem existiert ein Branchenkodex, an dem sich rund 190 Unternehmen beteiligen – darunter Amazon, Google und OpenAI. Doch der freiwillige Kodex deckt nicht alle neuen Anforderungen ab.

Regulierungsexperten weisen darauf hin, dass der Kodex zwar die Bestimmungen zu synthetischen Inhalten und Deepfakes abdeckt, nicht jedoch die spezifischen Offenlegungspflichten für KI-Agenten aus Artikel 50 Absatz 1. Unternehmen, die KI-Agenten einsetzen, müssen die Anforderungen daher sofort erfüllen – eine Übergangsfrist wurde für diese Bestimmung nicht gewährt.

Anzeige

Compliance-Experten warnen davor, die neue KI-Verordnung zu ignorieren, da viele Bestimmungen bereits unmittelbar gelten. Sichern Sie sich jetzt den kostenlosen Umsetzungsleitfaden, um Ihre IT- und Rechtsabteilung rechtzeitig auf den neuesten Stand zu bringen. Kostenlosen Report zur KI-Verordnung herunterladen

Globaler Trend zur KI-Regulierung

Die EU-Vorgaben sind Teil einer weltweiten movement hin zu mehr KI-Regulierung. Bereits im Februar hatte Indien die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten vorgeschrieben und die Frist zur Entfernung illegaler Deepfakes deutlich verkürzt. In den USA unterzeichnete Präsident Trump am 2. Juni die Executive Order 14409, die frühere Anordnungen ersetzt und einen Rahmen für privilegierten Regierungszugang zu besonders leistungsfähigen „Frontier-Modellen“ vor deren öffentlicher Freigabe schafft.

Für deutsche Unternehmen bedeutet die neue Rechtslage: Wer KI-Systeme einsetzt, sollte die Kennzeichnungspflichten ernst nehmen. Die Übergangszeit ist vorbei – und die Aufsichtsbehörden dürften genau hinschauen.