EU AI Act: Chatbots und Deepfakes müssen sich ab sofort kennzeichnen

Seit dem 2. August 2026 gelten neue EU-Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte. Bei Verstößen drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro.

Mit dem Inkrafttreten der Transparenzpflichten gemäß Artikel 50 des EU AI Act am 2. August 2026 verschärft die Europäische Union die Regulierung von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI). Die neuen Bestimmungen verpflichten Anbieter und Bereitsteller dazu, KI-generierte Inhalte eindeutig zu kennzeichnen und die Interaktion mit automatisierten Systemen für Nutzer erkennbar zu machen.

Kennzeichnungspflichten für Chatbots und Deepfakes

Im Zentrum der neuen Regelungen steht die Informationspflicht gegenüber den Endnutzern. Chatbots müssen sich fortan aktiv als KI zu erkennen geben, damit für menschliche Interaktionspartner keine Unklarheit über die Natur ihres Gegenübers besteht. Die Pflichten erstrecken sich über verschiedene Anwendungsfelder, darunter Werbung, Musikempfehlungen, Kalender-Anwendungen und automatisierte Beschwerde-Hotlines.

Besondere Anforderungen gelten für die Kennzeichnung von sogenannten Deepfakes. Bereitsteller solcher manipulierten Bild-, Audio- oder Videoinhalte müssen diese als künstlich erzeugt deklarieren. Zudem sind Anbieter verpflichtet, KI-generierte Inhalte mit maschinenlesbaren Kennzeichnungen zu versehen. Für bereits bestehende KI-Systeme wurde hierfür eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 eingeräumt.

Sanktionen und Aufsichtsstrukturen

Bei Verstößen gegen die nun geltenden Transparenzregeln sieht der EU AI Act empfindliche Geldbußen vor. Unternehmen drohen Strafzahlungen von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für Institutionen der Europäischen Union sind Bußgelder von bis zu 750.000 € festgesetzt. Noch strengere Sanktionen sind für Verstöße gegen verbotene KI-Praktiken vorgesehen; hier können die Bußgelder bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Umsatzes erreichen.

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Die Durchsetzung der Vorschriften erfolgt durch ein Zusammenspiel nationaler Behörden, dem neu geschaffenen AI Office sowie dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS). Das AI Office verfügt dabei über die Befugnis, nicht konforme Modelle vom Markt zu nehmen. Ergänzend dazu wurde ein Verhaltenskodex etabliert, den bereits über 180 Organisationen unterzeichnet haben.

Anforderungen an Basismodelle und Ausnahmen

Anbieter von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, GPAI) stehen vor erweiterten Dokumentationspflichten. Sie müssen detaillierte Modelldokumentationen, Richtlinien zur Einhaltung des Urheberrechts sowie Zusammenfassungen der verwendeten Trainingsdaten vorlegen. Diese Regeln gelten auch für Anbieter mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, sofern sie ihre Dienste innerhalb der EU anbieten; in diesen Fällen ist die Benennung eines EU-Vertreters obligatorisch.

Der Gesetzgeber sieht jedoch spezifische Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht vor. Dies betrifft unter anderem:
– Deepfakes, die offensichtlich künstlerischen oder satirischen Zwecken dienen.
– Texte, die im öffentlichen Interesse liegen und einer menschlichen redaktionellen Prüfung unterzogen wurden.
– Die Verwendung von Standard-Bearbeitungswerkzeugen zur Bildverbesserung.
– Situationen, in denen die Interaktion mit einer KI für den Nutzer offensichtlich ist.

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Zeitplan der weiteren Umsetzung

Während der EU AI Act bereits am 1. August 2024 offiziell in Kraft trat und die Transparenzpflichten nun wirksam wurden, folgen weitere Regulierungsschritte zeitlich versetzt. Die Europäische Kommission hatte hierzu erst Ende Juli Leitlinien veröffentlicht, um die Auslegung der Regeln zu präzisieren.

Die Bestimmungen für Hochrisiko-KI-Systeme greifen erst zu einem späteren Zeitpunkt. Für eigenständige Hochrisiko-Systeme wurde der Stichtag auf den 2. Dezember 2027 festgelegt. Eingebettete Systeme, die in Produkte integriert sind, müssen die entsprechenden Anforderungen bis zum 2. August 2028 erfüllen.