In der Europäischen Union treten zum 2. August 2026 die Transparenzregeln des Artikels 50 des EU AI Acts in Kraft. Damit werden erstmals weitreichende Kennzeichnungspflichten für durch Künstliche Intelligenz generierte Inhalte verbindlich. Die Neuregelung zielt darauf ab, die Herkunft digitaler Medien klarer erkennbar zu machen und den Schutz vor Desinformation zu erhöhen.
Transparenzpflichten für Anbieter und professionelle Nutzer
Die neuen Vorschriften nehmen unterschiedliche Akteure der Wertschöpfungskette in die Pflicht. Anbieter großer KI-Modelle, darunter Unternehmen wie OpenAI, Google und Meta, müssen sicherstellen, dass KI-generierte Inhalte maschinenlesbar markiert werden. Dies soll vorrangig durch den Einsatz von Wasserzeichen oder die Integration spezifischer Metadaten erfolgen.
Parallel dazu werden professionelle Anwender verpflichtet, KI-generierte Texte, die sich mit öffentlichen Themen befassen, sowie Deepfakes sichtbar als solche zu kennzeichnen. Während große Plattformen wie TikTok, Meta und Google bereits erste Schritte zur Kennzeichnung von KI-Inhalten unternommen haben, schafft der EU AI Act nun einen einheitlichen Rechtsrahmen. Meta habe in diesem Zusammenhang bereits den EU AI Act Code of Practice für die Transparenz KI-generierter Inhalte unterzeichnet.
Ausnahmen und Übergangsfristen
Die Verordnung sieht differenzierte Regelungen für verschiedene Einsatzgebiete vor. Von der Kennzeichnungspflicht befreit sind Inhalte zur rein privaten Nutzung sowie Werke, die künstlerischen, fiktionalen oder satirischen Zwecken dienen. Auch redaktionell geprüfte Texte fallen unter bestimmte Ausnahmeregelungen.
Für KI-Systeme, die bereits vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, gewährt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist. Diese sogenannten Bestandssysteme müssen die neuen Anforderungen erst bis zum 2. Dezember 2026 vollständig erfüllen.
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Durchsetzung und finanzielle Risiken
Die Überwachung der neuen Regeln obliegt dem neu geschaffenen AI Office, das über 36 Mitarbeiter verfügt. Die Behörde erhält umfassende Durchsetzungsbefugnisse und kann unter anderem die Offenlegung von Dokumentationen fordern, Evaluierungen durchführen oder Zugang zu sogenannten Frontier-Modellen verlangen. Experten gehen davon aus, dass die Durchsetzung ähnlich wie bei der DSGVO auch über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erfolgen könnte.
Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten drohen den Unternehmen empfindliche Sanktionen. Die Bußgelder können bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes erreichen. Bereits seit Februar 2025 besteht zudem eine allgemeine Pflicht zur KI-Kompetenz gemäß Artikel 4 des Gesetzes, deren Durchsetzung nun mit der Handlungsfähigkeit der Aufsichtsbehörden ab Anfang August verstärkt wird.
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Strategische Anforderungen an Unternehmen
Aus der Wirtschaft kommen bereits Empfehlungen für die praktische Umsetzung. Kräftner, CEO von CELUM, betonte die Notwendigkeit von sogenannten „Human-in-the-Loop“-Freigabeprozessen und Systemen zur Dokumentation von KI-Inhalten. Unternehmen benötigten ein strukturiertes „System of Record“, um die Einhaltung der Compliance-Vorgaben sicherzustellen. Mathias Herrmann von Alleherzen ergänzte, dass hierfür spezifische Governance- und Ausführungsschichten erforderlich seien.
Trotz der nun in Kraft tretenden Transparenzregeln gibt es Verschiebungen in anderen Bereichen des AI Acts. Durch den am 27. Juli 2026 in Kraft getretenen EU Digital Omnibus (Verordnung 2026/1744) wurden die Hauptpflichten für Hochrisiko-KI-Systeme angepasst. Diese greifen für bestimmte Kategorien erst zum 2. Dezember 2027 beziehungsweise zum 2. August 2028. Die nun relevanten Kennzeichnungspflichten für allgemeine KI-Inhalte bleiben von diesen Verschiebungen jedoch unberührt.

