Die Europäische Kommission hat am 5. August neue Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts veröffentlicht. Seit dem 2. August müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in der gesamten Europäischen Union klare Kennzeichnungen für KI-generierte Inhalte sicherstellen. Für deutsche Unternehmen bedeutet das: Wer KI-Inhalte veröffentlicht, muss diese nun eindeutig als maschinell erzeugt markieren.
Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
Die neuen Regeln verfolgen ein klares Ziel: Nutzer sollen immer erkennen können, wenn sie mit Künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-generierte Medien konsumieren. Die Leitlinien schreiben vor, dass KI-Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet werden müssen. Besonders betroffen sind synthetische Audio-, Video- und Bildinhalte, die sowohl für Menschen als auch für digitale Plattformen eindeutig identifizierbar sein müssen.
Auch Betreiber von KI-Systemen stehen in der Pflicht. Sie müssen Deepfakes kennzeichnen und ebenso KI-generierte Texte, die der Information der Öffentlichkeit zu allgemeinen Interessen dienen. Darüber hinaus enthält die Verordnung ein sofortiges Verbot der Erstellung nicht einvernehmlicher intimer Bildaufnahmen mithilfe von KI.
Für bestehende generative KI-Systeme gewährt die Kommission eine Übergangsfrist: Unternehmen mit älteren Systemen haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, ihre Kennzeichnungs- und Markierungspraktiken an die neuen Standards anzupassen.
Durchsetzung und finanzielle Risiken
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Die Überwachung der Transparenzpflichten obliegt dem EU-KI-Büro, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) sowie den nationalen Marktüberwachungsbehörden. Doch die Bereitschaft auf nationaler Ebene hinkt hinterher: Nur 8 der 27 EU-Mitgliedstaaten hatten Anfang August ihre zuständigen Durchsetzungsbehörden offiziell benannt.
Die finanziellen Risiken bei Verstößen sind erheblich. Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt. Immerhin: Rund 190 Organisationen haben bereits den freiwilligen Verhaltenskodex des KI-Büros unterzeichnet, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Aufgeschobene Fristen für Hochrisiko-Systeme
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Während die Transparenz- und Urheberrechtsregeln – letztere gelten für Anbieter allgemeiner KI-Systeme bereits seit August 2025 – aktiv sind, hat die EU den Zeitplan für komplexere Vorschriften angepasst. Das Hochrisiko-Regime mit strengeren Anforderungen an KI-Systeme in sensiblen Bereichen wurde verschoben.
Für Hochrisiko-Systeme gemäß Anhang III gelten die Pflichten nun ab dem 2. Dezember 2027. Produktbezogene Hochrisiko-Systeme, etwa in Maschinen oder Medizinprodukten, folgen später: Hier greifen die Regeln erst ab dem 2. August 2028. Branchenexperten betonen, wie wichtig es ist, die unterschiedlichen Fristen auseinanderzuhalten – die aktuell aktiven Transparenzpflichten erfordern schließlich sofortiges Handeln.

