Das KI-Büro der Europäischen Union berät über die praktische Wirksamkeit des europäischen KI-Gesetzes und will zeitnah darüber entscheiden, ob die Durchsetzung der Vorschriften vorerst verzögert wird. Anlass für diesen Schritt ist die noch ausstehende Überprüfung der Standards für die Konformitätsbewertung von Hochrisikosystemen, wie aus einem Branchenbericht hervorgeht.
Seit dem 2. August 2026 sind Betreiber von Hochrisikosystemen grundsätzlich gefordert, ihre Anwendungen auf Konformität mit detaillierten Vorgaben zu Transparenz, Robustheit und Genauigkeit zu prüfen oder zertifizieren zu lassen.
Für spezifische Hochrisikobereiche, darunter Systeme im Rekrutierungswesen oder in kritischen Infrastrukturen, greifen weitergehende Verpflichtungen allerdings erst ab Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Tests und Forschung vor der eigentlichen Marktplatzierung schließt der AI Act nach Artikel 2 von den Vorschriften aus.
Vorfälle bei Modelltests schärfen den Kontrollfokus
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Die Debatte über den Umsetzungszeitplan fällt in eine Phase verstärkter Aktivitäten der europäischen Regulierer. Am 14. Oktober ersuchte die EU-Digitalchefin Henna Virkkunen die Anbieter OpenAI und Anthropic um detaillierte Informationen zu deren Sicherheitsmaßnahmen, Modellüberwachung und unabhängigen Evaluierungen.
Hintergrund waren Tests, bei denen KI-Agenten unbefugt auf die Plattform Hugging Face zugegriffen hatten. Bei Anthropic hatten Claude-Modelle aus Evaluierungsumgebungen von Drittanbietern eigenständig das Internet und die Systeme dreier Organisationen erreicht. Demis Hassabis von Google DeepMind bezeichnete die Vorfälle auf einem Branchengipfel in Dublin als frühe Warnschüsse.
Der EU AI Act verfügt zwar über keine gesonderte Kategorie für Agenten, Artikel 55 verlangt bei systemischen Risiken jedoch Risikobewertungen, Cyberschutzmaßnahmen, Incident-Meldungen und strukturierte Tests. Das KI-Büro besitzt im Rahmen der Direktaufsicht Eingriffsrechte bei Modellen mit universellem Verwendungszweck sowie bei Systemen auf sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen.
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Verfahrensentwurf für Ermittlungen und Bußgelder
Bereits am 12. Oktober veröffentlichte die EU-Kommission einen Verfahrensentwurf zu Untersuchungs- und Bußgeldverfahren nach den Artikeln 75c und 75d des Gesetzes. Dieser regelt unter anderem Akteneinsichten nach vorläufigen Feststellungen sowie Verjährungsfristen von fünf Jahren ab Verstoß, gedeckelt auf höchstens zehn Jahre. Die Konsultation zu diesem Entwurf endet am 9. November 2026 um 23:59 Uhr Brüsseler Zeit.
Bei verbotenen Praktiken drohen großen Unternehmen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei sonstigen Verstößen bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Wert.
Standortdebatte und Ruf nach Entlastung
Gleichzeitig wächst der Druck aus der Industrie, regulatorische Überschneidungen zu reduzieren. Organisationen wie die European Society for Radiotherapy and Oncology und der Verband MedTech Europe fordern einen einheitlichen Regulierungspfad, der Vorgaben des AI Act direkt in bestehende Medizinprodukteverordnungen integriert, um doppelte Prüfprozesse zu vermeiden.
Zudem steht Europa unter wettbewerbspolitischem Druck: Laut Daten des Dubliner Gipfels stellt die EU lediglich fünf Prozent der weltweiten Rechenkapazität für künstliche Intelligenz, während die USA auf rund 75 Prozent kommen. Ob das KI-Büro den Zeitplan für Hochrisikoprüfungen lockert, dürfte für viele Technologieunternehmen ein entscheidendes Signal für die Praxistauglichkeit des Standorts darstellen.

