Juli 2026 verbindliche Leitlinien zur Kennzeichnung von KI-Inhalten veröffentlicht. Ab dem 2. August gelten die ersten umfassenden Transparenzpflichten des EU AI Acts – mit weitreichenden Folgen für Unternehmen und Entwickler.
Pflicht zur Offenlegung und maschinenlesbare Markierungen
Bereits in wenigen Tagen müssen Anbieter von KI-Systemen ihre Nutzer klar darüber informieren, wenn sie mit einer künstlichen Intelligenz interagieren. Konkret verlangt Artikel 50 des Gesetzes, dass KI-generierte Inhalte – seien es Bilder, Audio- oder Videodateien – mit maschinenlesbaren Wasserzeichen oder signierten Metadaten versehen werden.
Auch die Betreiber von KI-Systemen stehen in der Pflicht: Sie müssen den Einsatz von Deepfakes offenlegen und KI-generierte Texte kennzeichnen, sofern diese nicht von Menschen überprüft wurden. Zudem ist die Nutzung von Emotionserkennung und biometrischen Kategorisierungssystemen gegenüber den betroffenen Personen explizit anzugeben.
Die Kommission hat jedoch Ausnahmen definiert: Einfache Bildbearbeitungswerkzeuge ohne wesentliche inhaltliche Veränderungen fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Gleiches gilt für rein künstlerische, satirische oder fiktionale Werke – solange sie nicht das öffentliche Interesse berühren.
Strafen und Übergangsfristen
Die finanziellen Risiken bei Verstößen sind beträchtlich. Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.
Angesichts der drohenden Millionen-Bußgelder sollten Unternehmen ihre Compliance-Strategie für den EU AI Act umgehend prüfen. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden hilft Ihnen, die neuen Risikoklassen und Dokumentationspflichten schnell zu verstehen. EU AI Act in 5 Schritten verstehen
Für KI-Systeme, die bereits vor dem Stichtag auf dem Markt waren, gewährt die Kommission eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Die deutlich strengeren Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme treten erst 2027 und 2028 in Kraft.
Zur Unterstützung der Unternehmen arbeitet die Kommission an einem zentralen Service Desk für den AI Act. Zudem steht ein Verhaltenskodex für Organisationen bereit, die sich bereits frühzeitig zur Einhaltung der Regeln verpflichtet haben.
Unternehmen noch unzureichend vorbereitet
Aktuelle Branchendaten zeichnen ein ernüchterndes Bild: Nur 35 Prozent der Unternehmen haben überhaupt damit begonnen, KI-generierte Inhalte zu verfolgen oder zu kennzeichnen. Gerade einmal drei Prozent sind vollständig vorbereitet. Rund 36 Prozent der befragten Organisationen haben noch nicht einmal geprüft, ob der EU AI Act überhaupt auf ihre Geschäftstätigkeit Anwendung findet.
Die neuen Regeln zur Kennzeichnungspflicht stellen viele IT- und Rechtsabteilungen vor große Herausforderungen. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, welche KI-Systeme als Hochrisiko eingestuft werden und welche konkreten Maßnahmen jetzt notwendig sind. Kostenlosen KI-Umsetzungsleitfaden herunterladen
Während die Wirtschaft um die Einhaltung der Vorschriften ringt, hat das Europäische Parlament selbst die Initiative ergriffen: Im Juli startete der EPGenAI Hub, eine Plattform, die rund 10.500 Mitarbeitern Zugang zu großen Sprachmodellen von OpenAI, Anthropic, Meta und Mistral bietet. Die Plattform läuft auf einer privaten Cloud-Infrastruktur, um Datenlecks zu verhindern. Verbindliche Offenlegungspflichten für die Abgeordneten selbst stehen allerdings noch aus.
Internationale Entwicklungen im Blick
Die EU-Vorstoß erfolgt parallel zu globalen Regulierungsbemühungen. Während Japan im Juli 2026 Kennzeichnungsregeln für KI-Inhalte im Wahlkampf verabschiedete und China bereits seit September 2025 KI-Label vorschreibt, hat sich ein separates Bündnis von 29 Nationen am 16. Juli 2026 auf einen alternativen KI-Governance-Rahmen geeinigt – zunächst unabhängig vom EU AI Act. Die Frage, ob und wie sich diese unterschiedlichen Regulierungsansätze angleichen lassen, dürfte in den kommenden Monaten für Diskussionen sorgen.

