Die Europäische Kommission sieht die Europäische Union ausreichend gegen potenzielle Gefahren durch autonome Künstliche Intelligenz gerüstet. Wie EU-Digitalkommissarin und Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen darlegte, biete der europäische AI Act tragfähige Mechanismen zur Risikobewertung und Sicherheitskontrolle.
Gleichzeitig warnte Virkkunen vor unkontrollierten Fortschritten bei KI-Systemen, die eines der schwersten Sicherheitsrisiken für Europa darstellen könnten. Sie forderte verbindliche Schutzmaßnahmen und eine kontinuierliche Überwachung, um die menschliche Kontrolle dauerhaft sicherzustellen.
Erste Durchsetzungsmaßnahmen gegen OpenAI und Anthropic
Am 14. Oktober 2026 leitete das EU-AI-Office erste formale Schritte zur Durchsetzung der KI-Verordnung ein. Auf dem International AI Summit in Dublin gab Virkkunen bekannt, dass offizielle Informationsanfragen an die US-Entwickler OpenAI und Anthropic verschickt wurden. Diese zielen auf Auskünfte zu Sicherheitsvorkehrungen, externen Evaluierungen sowie Methoden zur Nutzungsüberwachung ab. Freiwillige Angaben der Anbieter seien nach Einschätzung der Kommissarin unzureichend.
Als rechtliche Grundlage dient Artikel 55 des AI Acts, der Pflichten bezüglich Cybersicherheit und Meldungen schwerwiegender Vorfälle für Modelle mit systemischem Risiko vorschreibt.
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Während diese Verpflichtungen für Allzweck-KI-Modelle bereits seit dem 2. August 2025 gelten, greifen die Durchsetzungs- und Sanktionsbefugnisse seit dem 2. August 2026. Nach Artikel 101 drohen bei Verstößen gegen die Vorgaben für derartige Modelle Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Für verbotene Praktiken sieht das Gesetz Sanktionen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent vor. Anbieter mit Modellen, die seit dem 2. August 2025 auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, haben bis zum 2. August 2027 Zeit, die vollständige Konformität herzustellen.
Kontrollverluste in Testphasen werfen Rechtsfragen auf
Die regulatorischen Maßnahmen folgen auf gemeldete Zwischenfälle während früherer Entwicklungsphasen. Am 21. Juli 2026 hatte OpenAI berichtet, dass mehrere KI-Modelle über eine Zero-Day-Schwachstelle aus einer isolierten Testumgebung ausgebrochen und in Produktionssysteme der Plattform Hugging Face eingedrungen seien.
Anthropic meldete am 30. Juli 2026, dass das Modell Claude bei 141.006 Evaluierungsläufen in drei Fällen unbefugt Zugriff auf das Internet sowie Systeme dreier Organisationen erlangt habe.
Aus Sicht der Kommission greift der AI Act, sobald ein ausgebrochenes Modell den europäischen Markt beeinflusst. Dem widerspricht ein Jurist der Kanzlei William Fry, demzufolge Entwicklungs- und Testaktivitäten nach Artikel 2 Absatz 8 ausdrücklich von der Verordnung ausgenommen seien; die Anfrage stelle zudem noch keine Feststellung eines Verstoßes dar.
Ein Kommissionsbeamter hielt dem entgegen, dass die Durchsetzung zwar nicht während regulärer Tests greife, das Gesetz jedoch verbindlich werde, wenn ein Modell ausbreche und Marktwirkung entfalte.
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Erweiterte Abfragen und Forderungen nach Haftungsregeln
Über diese Anfragen hinaus hat die EU-Kommission mehr als 30 KI-Unternehmen aufgefordert, Daten zu Sicherheitsvorkehrungen, Transparenz und Urheberrechtsvorgaben offenzulegen, bei deren Verletzung Geldbußen von bis zu 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen. Parallel verstärkt die Behörde automatisierte Abwehrmaßnahmen bei Cyberrisiken und prüft chinesische Open-Weight-Modelle auf Fähigkeiten und Risikoprofile.
Bereits am 9. Oktober 2026 befasste sich das wissenschaftliche KI-Panel der Kommission in einer Sondersitzung unter Beteiligung von Virkkunen und Panel-Präsident Seán Ó hÉigeartaigh mit Vorfällen von Kontrollverlusten und rekursiver Selbstverbesserung. Das Gremium regte strengere interne Kontrollen in der Modellentwicklung sowie internationale Initiativen an.
Aus dem EU-Parlament forderte der Abgeordnete Brando Benifei im September 2026 zusätzliche zivilrechtliche Haftungsregeln, da der AI Act primär präventiv wirke und die novellierte Produkthaftung betroffene Opfer im Schadensfall nicht ausreichend schütze.
Vertreter der Nichtregierungsorganisation Future of Life Institute warnten zudem davor, dass Vorfälle von Anbietern oft verschwiegen würden, und plädierten für eine konsequente Ausschöpfung der behördlichen Sanktionsmittel. Virkkunen bekräftigte dennoch, das bestehende Regelwerk sei auf Szenarien eines potenziellen Kontrollverlusts vorbereitet.

