EU-Batterieverordnung: Smartwatches bleiben beim Akkutausch Sonderfälle

Smartwatches und andere kompakte Wearables dürfen Fachleute öffnen; Hersteller müssen Reparaturen dennoch ermöglichen.

•

Mit der Verordnung (EU) 2023/1542 hat die Europäische Union umfassende Vorgaben für Batterien beschlossen, die ab dem 18. Februar 2027 grundsätzlich vorschreiben, dass tragbare Akkus in verkauften Geräten während ihrer Lebensdauer durch Endnutzer leicht und sicher entfernbar und austauschbar sein müssen.

Für besonders kompakte Elektronikgeräte gelten jedoch differenzierte Sonderregeln. Ein im Juli vorgelegter delegierter Rechtsakt der Europäischen Kommission sieht gezielte Ausnahmen für Smartwatches, Fitness-Tracker und smarte Brillen vor. Bei diesen Geräten bleibt der Batteriewechsel unabhängigen Fachleuten vorbehalten, statt direkt durch Endverbraucher ausgeführt zu werden.

Sicherheitsbedenken und Wasserschutz als Begründung

Die Europäische Kommission begründet die Ausnahmeregelung vor allem mit technischen und sicherheitsrelevanten Einschränkungen. Kompakte Wearables arbeiten häufig in feuchten Umgebungen oder kommen regelmäßig mit Wasser in Kontakt.

Anzeige

Wer sich mit der Technik seiner mobilen Begleiter befasst, stößt oft auf komplizierte Fachbegriffe rund um Hardware und Software. Dieses kostenlose Lexikon erklärt die 53 wichtigsten Begriffe der mobilen Apple-Welt verständlich und ohne Fach-Chinesisch. Kostenloses PDF-Lexikon jetzt anfordern

Nach einer eigenständigen Öffnung durch den Verbraucher sei nicht sichergestellt, dass das Batteriefach wieder ordnungsgemäß abgedichtet werden könne. Ein Öffnen durch Laien könnte somit Haltbarkeit, Wasserbeständigkeit und Sicherheit der Hardware beeinträchtigen. Ein Sprecher der Kommission betonte, dass diese Maßnahmen dem Schutz der Nutzer und der Produktsicherheit dienen.

Zu den erfassten Produkten gehören unter anderem Geräte wie die Apple Watch, Meta Glasses und AirPods, die regulatorisch neben elektrischen Zahnbürsten als feuchtigkeitsbeanspruchte Geräte eingestuft werden.

Überdies verweist die Kommission auf weitere Ausnahmegründe: Bei Kinderspielzeug mit leicht zugänglichen Batterien bestehe Erstickungsgefahr, in speziellen Umgebungen ein Explosionsrisiko, und bei Kleinstgeräten setzen strenge Baugrößen- und Designgrenzen dem mechanischen Batteriewechsel durch Nutzer enge Schranken. Ebenso sind bestimmte Medizinprodukte von der strikten Pflicht zum Selbstaustausch ausgenommen.

Reparierbarkeit bleibt weiterhin gefordert

Die Ausnahmen für den direkten Endnutzertausch entbinden die Hersteller nicht von der Pflicht, Reparaturmöglichkeiten bereitzustellen. Eine EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur ist in allen 27 Mitgliedstaaten in Kraft und verlangt, Instandsetzungen gegenüber einem Produktneukauf zu erleichtern.

Zudem gelten für Smartphones separate Bestimmungen: Deren Akkus müssen künftig mit handelsüblichen oder vom Hersteller mitgelieferten Werkzeugen sicher austauschbar sein, wobei feste Klick-Rückseiten nicht zwingend vorgeschrieben sind.

Anzeige

Die Langlebigkeit eines Geräts hängt nicht nur von der Hardware ab, sondern auch vom sicheren Umgang mit dem Betriebssystem. Erfahren Sie in diesem gratis Ratgeber, wie Sie wichtige Einstellungen nach System-Updates prüfen und Ihre Daten effektiv schützen. Gratis-Ratgeber für sichere Updates herunterladen

In der Industrie zeichnen sich unterschiedliche Anpassungen an die regulatorische Lage ab. Google legte die Pixel Watch 4 bewusst auf eine bessere Reparierbarkeit aus und kündigte mit dem Fitbit Edge einen Fitnesstracker an, dessen Akku wechselbar konstruiert ist, wenngleich das Display fest verbaut bleibt.

Das Modell, das für 179,99 US-Dollar beziehungsweise 179,99 Euro angeboten wird, verfügt über einen 65-mAh-Akku und ist bis 50 Meter wasserdicht. Auch Nintendo bereitet sich auf die europäischen Vorgaben vor und setzt bei der Nintendo Switch 2, den Joy-Con 2 sowie dem GameCube-Controller für Switch Online auf nutzerwechselbare Akkus.

Zusätzliche Pflichten und langfristiger Zeitplan

Die europäische Batterieregulierung umfasst weit mehr als Vorgaben für Endgeräte. Ab dem 18. Februar 2027 wird für Antriebsbatterien von Elektrofahrzeugen, Batterien leichter Transportmittel sowie Industriebatterien über 2 kWh ein digitaler Batteriepass verbindlich. Hierzu veröffentlichte die Kommission im August 2026 einen Leitfaden mit 71 Datenkategorien.

Auf nationaler Ebene bereitete etwa Spanien zwischen Juni und September 2026 einen Entwurf eines Königlichen Dekrets zu Batterien und Abfällen vor. Zudem wurden die Sorgfaltspflichten für Rohstoffe wie Lithium, Kobalt, Nickel und Naturgraphit für Firmen ab 40 Millionen Euro Nettoumsatz auf den 18. August 2027 terminiert.

Ergänzt wird der regulatorische Rahmen durch Recyclingvorgaben: Bis Ende 2027 müssen bei Lithium 50 Prozent und bis Ende 2031 80 Prozent rückgewonnen werden, während ab dem 18. August 2031 feste Rezyklatanteile für die Neuproduktion greifen.