EU beendet Anonymität bei Krypto-Transaktionen ab 2026

Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet Krypto-Anbieter ab Januar 2026 zur Meldung von Nutzerdaten an Steuerbehörden, was die Anonymität digitaler Vermögenswerte beendet.

Ab Neujahr müssen alle Krypto-Dienstleister in der EU Nutzerdaten an Steuerbehörden melden. Die EU-Kommission bestätigte am 24. Dezember die vollständige Anwendung der Richtlinie DAC8 auf digitale Vermögenswerte. Datenschützer sprechen vom „Ende der Krypto-Anonymität“ in Europa.

Totalüberwachung für Bitcoin & Co.

Die neuen Transparenzregeln gelten ab dem 1. Januar 2026. Sie verpflichten alle Börsen, Broker und Wallet-Anbieter mit EU-Kunden, umfassende Nutzerdaten zu sammeln. Betroffen sind auch ausländische Anbieter. „Die Richtlinie schließt eine Lücke, die Teile der Krypto-Wirtschaft bisher mit weniger Kontrolle agieren ließ als traditionelle Konten“, so ein Kommissionssprecher.

Die Steuerbehörden erhalten damit Einblick in Krypto-Bestände, Trades und Transfers – vergleichbar mit Bankkonten. Die Meldepflicht beginnt sofort 2026, erste Daten werden aber erst am 30. September 2027 ausgetauscht. Dienstleister haben bis zum 1. Juli 2026 Zeit, ihre Systeme anzupassen.

Mitgliedsstaaten im Zeitdruck

Bis zum 31. Dezember 2025 müssen die EU-Länder DAC8 in nationales Recht umsetzen. Die Lage ist uneinheitlich. Rumänien ging voran und verabschiedete bereits eine entsprechende Notverordnung. Polen hingegen droht die Frist zu verpassen, was zu Konflikten mit Brüssel führen könnte.

Rechtsexperten warnen: Auch bei Verspätungen werden die Vorgaben wahrscheinlich rückwirkend oder durch direkte Auslegung angewendet. Ein Datenloch während der Übergangsphase soll vermieden werden.

Privacy-Alarm und Branchen-Hektik

Die Privatsphäre-Implikationen sind tiefgreifend. DAC8 erfasst auch Stablecoin-Transaktionen und Überweisungen zu privaten Wallets. „Für Nutzer reduziert sich der Spielraum für Anonymität nahezu auf null“, analysiert FinanceFeeds. Steuerbehörden können Krypto-Einkünfte und Gewinne nun länderübergreifend nachverfolgen.

Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung können Behörden eines Mitgliedstaats sogar die Beschlagnahme von Krypto-Assets in einem anderen Land beantragen. Die Branche steht unter enormem Zeitdruck. Viele Nutzer werden bereits im Januar Anfragen zur Aktualisierung ihrer Steuer-Identifikationsdaten erhalten.

Das steckt hinter DAC8

DAC8 ist das steuerliche Gegenstück zur MiCA-Verordnung, die 2025 in Kraft trat. Während MiCA Verbraucherschutz und Marktstabilität regelt, zielt DAC8 rein auf steuerliche Transparenz. Zusammen schaffen sie eines der umfassendsten Krypto-Regulierungsumfelder weltweit.

Kritiker sehen Risiken: Die gewaltigen Datenmengen könnten ein gefährliches „Honigtopf“-Ziel für Cyberangriffe auf Steuerbehörden werden. Besonders umstritten ist die Meldepflicht für Transfers zu „unbekannten externen Wallets“ – sie überwacht damit auch nicht-verwahrte Aktivitäten.

Was jetzt auf Nutzer zukommt

Im ersten Quartal 2026 werden Nutzer aktualisierte Nutzungsbedingungen ihrer Anbieter erhalten. Der Fokus verschiebt sich von der Gesetzesdebatte zur technischen Umsetzung. Der erste Stresstest kommt im Juli 2026, wenn die Meldesysteme voll funktionsfähig sein müssen.

Bis dahin tritt der EU-Kryptomarkt in eine Phase der „Compliance by Default“ ein. Jede digitale Transaktion hinterlässt eine permanente, meldepflichtige Spur. Die Ära der unbeobachteten digitalen Vermögenswerte in der EU ist damit beendet.