EU-KI-Gesetz: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ab 2. August

Ab August 2026 gelten in der EU strenge Transparenzregeln für KI-Inhalte. Unternehmen drohen bei Verstößen hohe Bußgelder.

Ab dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union verschärfte Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz. Unternehmen müssen klar machen, wenn Inhalte von Maschinen erzeugt wurden.

Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

Die neuen Regeln betreffen KI-generierte Bilder, Audio und Texte, die für Menschen kaum von echten Inhalten zu unterscheiden sind. Anbieter müssen sichtbare Kennzeichnungen anbringen und maschinenlesbare Metadaten einbetten, die den KI-Ursprung nachweisen. Ziel ist es, die Verbreitung von Deepfakes und irreführenden Inhalten einzudämmen.

Zusätzlich müssen Unternehmen Verbraucher informieren, sobald diese mit Chatbots oder anderen KI-gesteuerten Kommunikationstools interagieren. Ausnahmen gelten für redaktionelle Inhalte und private Nutzung. Für kommerzielle Anbieter gelten die Pflichten jedoch umfassend – mit spürbaren Kostenfolgen für den Online-Handel, wie Branchenvertreter aus Tschechien und der europäische Handelsverband Eurocommerce warnen.

Durchsetzung und Strafen

Die EU-Kommission und ihr erweitertes KI-Büro, das zuletzt 38 neue Mitarbeiter einstellte, erhalten weitreichende Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde zuständig. In Tschechien teilen sich die Telekommunikationsbehörde und weitere Fachregulierer die Kontrolle.

Unternehmen zeigen sich unterschiedlich vorbereitet

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Mehrere große Technologie- und Handelskonzerne haben ihre Prozesse bereits angepasst. Die Modeplattform Zalando gibt an, dass rund 90 Prozent ihrer Marketingmaterialien schon jetzt als KI-generiert gekennzeichnet sind.

OpenAI hat am 31. Juli seine Compliance-Strategie vorgestellt. Das Unternehmen setzt demnach auf technische Standards wie C2PA-Content-Credentials und SynthID-Wasserzeichen, um die Herkunft von Inhalten nachvollziehbar zu machen. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Stellungnahme keine Angaben zu Urheberrechtsfragen und Trainingsdaten-Zusammenfassungen enthält, die der Verhaltenskodex für allgemeine KI-Systeme eigentlich vorsieht.

Kritik an kurzfristiger Ankündigung

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Der Branchenverband eco zeigt sich besorgt über die anhaltende Rechtsunsicherheit. Die EU-Kommission habe die finale Leitlinie erst 13 Tage vor Inkrafttreten veröffentlicht, zudem fehlten weiterhin konkrete technische Standards. Für viele Unternehmen bleibt die Umsetzung damit eine Herausforderung.

Spätere Fristen für Hochrisiko-Systeme

Während die Transparenzregeln nun gelten, wurden andere Fristen des KI-Gesetzes verschoben. Die sogenannte KI-Omnibus-Verordnung, die am 27. Juli in Kraft trat, verlängert die Übergangsfristen für Hochrisiko-KI: Eigenständige Hochrisiko-Systeme müssen erst bis zum 2. Dezember 2027 konform sein, eingebettete Systeme haben sogar bis zum 2. August 2028 Zeit.

Am 1. August haben die Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten und Binnenmarkt des EU-Parlaments ihre Verhandlungsposition zur Omnibus-Verordnung festgelegt. Der Digitalverband CCIA Europe fordert weiterhin pragmatische Übergangsregelungen. Neue Verbote für KI-generierte intime Bilder und Material sexuellen Kindesmissbrauchs treten bereits am 2. Dezember 2026 in Kraft.