EU-KI-Gesetz: Transparenzpflichten für Chatbots ab 2. August

Verschärfte Regeln für KI-Betreiber treten in Kraft. Das EU AI Office erhält erweiterte Befugnisse zur Durchsetzung der neuen Auflagen.

Am 27. Juli 2026 ist der Digital Omnibus on AI (Verordnung (EU) 2026/1744) in Kraft getreten. Mit diesem Rechtsakt führt die Europäische Kommission wesentliche Änderungen am bestehenden EU AI Act ein, um die regulatorischen Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union weiter zu präzisieren. Die Veröffentlichung des Dokuments erfolgte bereits am 24. Juli 2026, nachdem der Rat der Europäischen Union dem Regelwerk Ende Juni zugestimmt hatte.

Verschärfte Transparenzpflichten für Betreiber

Bereits in wenigen Tagen, zum 2. August 2026, treten umfassende Transparenzpflichten für Betreiber von KI-Systemen in Kraft. Diese Kernpflichten sehen vor, dass KI-generierte Inhalte eindeutig gekennzeichnet werden müssen. Betreiber sind verpflichtet, Wasserzeichen sowie maschinenlesbare Marker einzusetzen. Zudem müssen Chatbots ihre Interaktion mit menschlichen Nutzern offenlegen, damit für Anwender stets ersichtlich ist, dass sie mit einer Maschine kommunizieren. Ausnahmen gelten in diesem Bereich lediglich für Werke mit künstlerischem oder satirischem Charakter.

Während die Kernpflichten für die meisten Systeme ab August wirksam werden, gewährt die Kommission für bestehende Systeme eine Übergangsfrist. Diese haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die Anforderungen an Wasserzeichen und maschinenlesbare Marker umzusetzen. Ebenfalls zu diesem Datum tritt ein striktes Verbot für sogenannte Nudification-Apps sowie für Systeme zur Erstellung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern (CSAM) in Kraft.

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Erweiterte Befugnisse für das EU AI Office

Eine zentrale Rolle bei der Überwachung der neuen Vorschriften nimmt das EU AI Office ein, dessen Durchsetzungsbefugnisse ab dem 2. August 2026 erheblich erweitert werden. Die Behörde ist künftig ermächtigt, Evaluierungen durchzuführen und den Zugang zu KI-Modellen zu verlangen. Dies gilt insbesondere für General-Purpose AI (GPAI). Bei Verstößen gegen die neuen Auflagen drohen empfindliche Sanktionen: Die Bußgelder können bis zu 3 % des globalen Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.

Trotz der gestärkten Kompetenzen gibt es innerhalb der Branche Bedenken hinsichtlich der personellen Ausstattung der Behörde. Aktuellen Berichten zufolge verfügt das EU AI Office derzeit über lediglich 36 Mitarbeiter, was Fragen zur Kapazität für eine effektive Durchsetzung der komplexen Regeln aufwirft.

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Langfristiger Zeitplan und operative Hürden

Der Fahrplan für die vollständige Implementierung der KI-Regulierung erstreckt sich über die kommenden Jahre. Für Hochrisiko-KI-Systeme, die unter den Anhang III des Gesetzes fallen, treten die entsprechenden Pflichten am 2. Dezember 2027 in Kraft. Bis zum 2. August 2027 müssen zudem die nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten sogenannte regulatorische Sandkästen (Sandboxes) eingerichtet haben, um Innovationen unter Aufsicht zu ermöglichen. Die strengsten Auflagen für KI in Produkten (Anhang I) greifen schließlich ab dem 2. August 2028.

Begleitet wird der Prozess von technischen und administrativen Herausforderungen. Experten weisen darauf hin, dass die notwendigen Standards von CEN-CENELEC möglicherweise nicht vor Dezember 2026 fertiggestellt sein werden. Zudem zeichnet sich ein Engpass bei den benannten Stellen (Notified Bodies) ab, die für die Konformitätsbewertungen zuständig sind. Bereits mit dem Inkrafttreten des Digital Omnibus am 27. Juli 2026 werden von Unternehmen zudem Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz (AI Literacy) gefordert, wobei hier kein spezifisches Ergebnis vorgeschrieben ist. In Bezug auf die Bias-Erkennung ist künftig die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.