EU-KI-Haftungsrichtlinie: Parlamentarier treiben neue Regeln wieder voran

Der AI Act regelt die Nutzung, lässt zivilrechtliche Haftungsfragen aber offen; ein eigenständiges EU-Gesetz wird noch verhandelt.

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In der europäischen Politik und der Technologiebranche gewinnt die Diskussion über klare Haftungsregeln für Künstliche Intelligenz erneut an Dynamik. Nachdem die Europäische Union entsprechende Pläne für eine spezifische KI-Haftungsrichtlinie zuvor auf Eis gelegt hatte, wird das Vorhaben nun wieder aufgegriffen. Den Anstoß dazu gab unter anderem OpenAI-Chef Sam Altman im Vorfeld einer für den 13. Oktober angesetzten parlamentarischen Anhörung.

EU-Parlamentarier treiben das Gesetzesvorhaben mit Unterstützung von Altman wieder voran. Aus den Reihen der Abgeordneten wird betont, dass die bisherige Regulierung eine Lücke hinterlasse.

Der EU-Politiker Axel Voss erklärte, dass der bereits bestehende AI Act zwar die Nutzung reguliere, es jedoch an klaren Vorgaben fehle, wer für Schäden aufkomme, wenn ein Basismodell fehlerhaft oder voreingenommen sei oder direkte Schäden verursache.

Dieser Zustand sei nicht haltbar. Zudem forderte Voss, dass der Gesetzgeber nicht weniger ambitioniert auftreten dürfe, wenn Modellentwicklern Haftung eingeräumt werde.

Auch der Europaabgeordnete Brando Benifei und weitere Parlamentarier warnen davor, dass ein Verzicht auf eigene KI-Haftungsregeln gravierende Lücken in den Bereichen Forschung, Testen und Entwicklung hinterlasse. Für die zuständige Aufsichtsbehörde, das sogenannte AI Office, das derzeit rund 125 Mitarbeiter umfasst, verlangt Benifei eine stärkere politische Unterstützung, größere Unabhängigkeit sowie zusätzliches technisches Personal.

Rechtliche Grauzonen und institutionelle Hürden

Nach Einschätzung eines hochrangigen Parlamentsbeamten käme eine offizielle Wiederaufnahme des ursprünglichen Entwurfs für die Europäische Kommission dem Eingeständnis eines gravierenden Fehlers gleich.

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Sollte es zu einem größeren Zwischenfall durch Künstliche Intelligenz kommen, könnte eine künftige Gesetzgebung daher unter einer anderen Bezeichnung, etwa als Regelwerk für autonome KI-Agenten, eingeführt werden.

Artur Bogucki von der Denkfabrik CEPS plädiert indessen für ein schmales, direktes und verfahrensrechtliches Haftungsinstrument, das gezielte Pflichten zur Protokollierung und zur Offenlegung von Beweisen umfasst.

Die Europäische Kommission hält ihrerseits fest, dass der AI Act bereits ab der Testphase greifen kann, sofern ein Kontrollverlust Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt hat. Die Durchsetzung gegenüber Anbietern aus den USA gestaltet sich für die EU jedoch politisch komplex, da eine erhebliche Abhängigkeit von US-Technologie besteht.

Zuletzt hatten behördliche Vorgaben bereits praktische Auswirkungen: So verzögerten sich Tests des Modells Mythos von Anthropic nach Exportkontrollanordnungen aus den USA um mehrere Monate. Gleichzeitig hat die EU bereits über 30 Auskunftsersuchen an Technologiekonzerne zu Themen wie Urheberrecht, Cybersicherheit und allgemeine Sicherheitsaspekte gerichtet.

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Haftungsfragen im bestehenden Rechtsrahmen

Der im Jahr 2024 vereinbarte AI Act kann nach vorangegangenen Verzögerungen seit August 2026 durchgesetzt werden, deckt zivilrechtliche Haftungsfragen jedoch nur unzureichend ab.

Parallele Anpassungen im EU-Recht betreffen die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie, die bis zum 9. Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Diese führt eine Gefährdungshaftung für fehlerhafte Software und KI-Systeme ein und erfasst unter anderem Personenschäden inklusive Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit, Eigentumsschäden, Datenzerstörung sowie Todesfälle. Reine Vermögensschäden bleiben darin jedoch unberücksichtigt.

In Deutschland basiert die allgemeine Deliktshaftung weiterhin auf einem Verschuldensprinzip, während die Vorbereitungen zur nationalen Umsetzung der überarbeiteten EU-Vorgaben laufen. Ob die EU künftig ein eigenständiges Haftungsgesetz für KI-Entwickler verabschiedet, bleibt Gegenstand der parlamentarischen Verhandlungen.