Ab August müssen Anbieter von KI-Inhalten klar kennzeichnen, was maschinell erzeugt wurde. Google hat sich nun einem freiwilligen Verhaltenskodex angeschlossen.
Die Europäische Union treibt die Regulierung Künstlicher Intelligenz mit Hochdruck voran. Nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten zentraler Transparenzpflichten am 2. August 2026 haben sowohl Technologiekonzerne als auch Mitgliedsstaaten wichtige Weichen gestellt. Google unterzeichnete am 24. Juli den EU-Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte und reiht sich damit in eine wachsende Gruppe von Branchengrößen ein, die synthetische Medien deutlich markieren wollen.
Google setzt auf interoperable Wasserzeichen
Mit der Unterschrift unter den Kodex schafft sich der US-Konzern einen anerkannten Compliance-Pfad innerhalb der EU. Google bestätigte, Technologien wie den C2PA-Standard und das eigene SynthID-Wasserzeichen zur Identifikation KI-erzeugter Inhalte einzusetzen. Das Unternehmen baut damit auf seiner Beteiligung am GPAI-Verhaltenskodex aus dem Jahr 2025 auf.
Gemeinsam mit Partnern wie Apple, ElevenLabs, Kakao, NVIDIA und OpenAI arbeitet Google an interoperablen Wasserzeichenlösungen. Die Unterzeichner verpflichten sich, maschinenlesbare Metadaten und Herkunftsnachweise zu implementieren. Zwar ist der Kodex derzeit freiwillig, doch er liefert eine technische Blaupause für die verbindlichen Transparenzpflichten, die Anfang August in Kraft treten. Unternehmen, die nicht unterzeichnen, müssen gegenüber nationalen Aufsichtsbehörden die Wirksamkeit ihrer eigenen Transparenzmaßnahmen nachweisen.
Digital Omnibus bringt Klarheit bei Fristen
Am 24. Juli veröffentlichte die EU den sogenannten „Digital Omnibus on AI“ im Amtsblatt. Die Verordnung tritt am 27. Juli 2026 in Kraft und schafft rechtliche Klarheit durch angepasste Zeitpläne für verschiedene KI-Pflichten.
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Während die Transparenzvorschriften wie geplant am 2. August greifen, verschiebt der Omnibus die Deadlines für Hochrisiko-KI-Systeme nach hinten. Eigenständige Hochrisiko-Systeme müssen erst bis zum 2. Dezember 2027 vollständig konform sein. Eingebettete KI-Systeme in Produkten haben sogar bis zum 2. August 2028 Zeit. Diese Anpassung soll Unternehmen Planungssicherheit geben, die KI in komplexe Hardware- und Software-Ökosysteme integrieren.
Der Omnibus bestätigt zudem die Verbote bestimmter KI-Praktiken – etwa die Erstellung sexualisierter Deepfakes oder von Material sexuellen Kindesmissbrauchs – und verschärft die Anforderungen an KI-Kompetenz beim Personal.
Neue Standards für Deepfakes und Chatbots
Die EU-Kommission hat kürzlich Entwürfe für Leitlinien veröffentlicht, die Unternehmen bei der Umsetzung von Artikel 50 helfen sollen. Diese führen einen Vier-Stufen-Test ein, um zu bestimmen, ob Inhalte als Deepfake gelten. Geprüft werden Faktoren wie Realismus, Plausibilität, die Verwendung realer oder fiktiver Personen sowie die Wahrnehmung der Authentizität durch das Publikum.
Ab dem 2. August 2026 müssen Betreiber von KI-Chatbots die Nutzer beim ersten Kontakt über die KI-Interaktion informieren – es sei denn, die Art der Interaktion macht dies offensichtlich. Für Werbetreibende und Content-Ersteller gelten die Kennzeichnungspflichten auch für KI-generierte virtuelle Modelle und bearbeitete reale Modelle, die als echte Personen wahrgenommen werden könnten.
Eine Übergangsfrist gibt es für bestehende Systeme: KI-Tools, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, maschinenlesbare Markierungen und Kennzeichnungen zu implementieren.
Nationale Aufsicht und Durchsetzung
Auch die EU-Mitgliedsstaaten stellen ihre nationalen Durchsetzungsmechanismen fertig. In Polen unterzeichnete der Präsident am 24. Juli ein neues KI-Gesetz zur Umsetzung des EU-Rahmens. Es schafft eine neue Aufsichtsbehörde namens KRiBSI, die Unternehmen inspizieren und Bußgelder verhängen kann. Das Gesetz führt zudem regulatorische Sandboxen ein, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Testphase von bestimmten Gebühren befreien.
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Die finanziellen Strafen bei Verstößen sind EU-weit empfindlich. Verstöße gegen Transparenzregeln können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Bei verbotenen KI-Praktiken drohen sogar bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des globalen Umsatzes. Ab dem 2. August 2026 können nationale Behörden zudem den Nachweis verlangen, dass Mitarbeiter im KI-Einsatz entsprechend geschult wurden.

