EU-KI-Verordnung: Fristen für Hochrisiko-Systeme werden verschoben

Die EU verschafft Unternehmen mehr Vorbereitungszeit für KI-Regeln. Neue Stichtage für Hochrisiko-Anwendungen sind Ende 2027 und Mitte 2028, während bestimmte Verbote sofort gelten.

Die EU verschafft Unternehmen deutlich mehr Zeit, um ihre KI-Systeme auf die neuen Vorschriften vorzubereiten. Der Rat der Europäischen Union hat am Montag eine Verzögerung der Fristen um bis zu 16 Monate beschlossen. Grund sind fehlende technische Standards und eine überlastete Aufsichtsbehörde.

Die ursprünglich für August 2026 geplanten Regeln für Hochrisiko-KI werden nun erst Ende 2027 bzw. Mitte 2028 verbindlich. Diese Verschiebung ist Teil des umfassenden Digitalpakets „Omnibus VII“. Das Europäische Parlament stimmt am heutigen Mittwoch über seine Position ab, bevor die finalen Verhandlungen beginnen.

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Neue Fristen: Atempause für kritische Infrastrukturen

Die Aufschübe betreffen vor allem Systeme, die in sicherheitskritischen Bereichen eingesetzt werden. Für eigenständige Hochrisiko-Anwendungen, etwa in der Medizin oder Personalauswahl, gilt nun der 2. Dezember 2027 als Stichtag. Noch länger Zeit haben Hersteller, wenn die KI in bestehende Produkte eingebettet ist – hier ist der 2. August 2028 das neue Datum.

Besonders betroffen sind Branchen wie die Energiewirtschaft. Sie nutzt KI für Netzsteuerung, Kraftwerksüberwachung und Logistik – alles Anwendungen, die als hochriskant eingestuft werden. Trotz der Verlängerung warnen Rechtsberater vor den hohen Strafen: Bei Verstößen drohen bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Überlastete Behörde und fehlende Handbücher

Hauptgrund für die Verschiebung ist das Fehlen praktischer Umsetzungsvorschriften. Die EU-Kommission hat zuletzt eingeräumt, dass sie den zentralen Leitfaden für Hochrisiko-Systeme nicht wie geplant veröffentlichen kann. Ohne diese „Gebrauchsanleitung“ können Unternehmen nicht beurteilen, ob ihre KI-Anwendung von Auflagen befreit ist oder nicht.

Zudem ist die neu geschaffene EU-KI-Aufsichtsbehörde personell und fachlich überlastet. Sie muss Dutzende Umsetzungsdokumente erstellen, von Richtlinien für Grundrechte-Folgenabschätzungen bis zu Vorlagen für die Marktüberwachung. Vor allem Deutschland und Dänemark hatten daher auf eine Fristverlängerung gedrungen, um kleine und mittlere Unternehmen nicht zu überfordern.

Sofort-Verbote gegen Missbrauch von KI

Während die Regeln für den Betrieb von Hochrisiko-KI später kommen, treten andere Verbote sofort in Kraft. Der Rat hat explizit Systeme verboten, die zur Erstellung nicht einvernehmlicher intimer Bilder oder von Missbrauchsdarstellungen von Kindern genutzt werden können.

Diese Regelung ist eine direkte Reaktion auf einen Skandal aus dem Jahr 2025. Damals hatten Nutzer auf der Plattform X Bildmanipulationsfunktionen für die Erstellung täuschend echter Deepfake-Pornos missbraucht. Zudem müssen Hersteller ihre Systeme nun verpflichtend in eine EU-Datenbank eintragen, auch wenn sie von Ausnahmen ausgehen.

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Geteilte Reaktionen: Erleichterung vs. Warnungen

Die Industrie begrüßt die gewonnene Vorlaufzeit. Marilena Raouna, europapolitische Staatssekretärin Zyperns, betonte, die Änderungen würden Innovationen fördern und die Anpassung erleichtern. Für große Konzerne ist die Zeit essenziell, um ihre Rechts-, Technik- und Einkaufsabteilungen auf die komplexen Anforderungen abzustimmen.

Zivilgesellschaftliche Gruppen sehen die Verschiebung dagegen kritisch. Experten wie Laura Lazaro Cabrera vom Centre for Democracy and Technology Europe warnen vor einer Aushöhlung des Grundrechtsschutzes. Sie argumentieren, dass Bürger nun länger den potenziellen Schäden durch algorithmische Systeme schutzlos ausgeliefert seien.

Was kommt als Nächstes?

Nach der heutigen Abstimmung im Parlament beginnen die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission. Ziel ist eine finale Einigung auf das gesamte Omnibus-VII-Paket.

Rechtsexperten raten Unternehmen dennoch, ihre Compliance-Vorbereitungen fortzusetzen. Die Aufsichtsbehörde baut derzeit ihre Kapazitäten aus, um die Regeln für universelle KI-Modelle durchzusetzen. Die gewonnene Zeit sollte genutzt werden, um robuste Qualitätsmanagementsysteme und Risikobewertungsprotokolle aufzubauen – bevor die endgültigen Fristen ablaufen.