Die EU-Kommission hat den Vorschlag für den sogenannten EU KIDS Act verabschiedet, der Kindern unter 13 Jahren eigene Social-Media-Konten untersagt. Das Regelwerk sieht ein Drei-Stufen-Alterssystem vor und soll den Digital Services Act (DSA) ergänzen. Der Vorschlag wurde an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt, ist aber noch nicht bindend – Verhandlungen mit beiden Institutionen stehen noch aus.
Drei Altersstufen mit unterschiedlichen Rechten
Kinder unter 13 Jahren erhalten demnach keine eigenen Konten mehr, sondern können soziale Netzwerke nur über ein Elternkonto und mit einer täglichen Nutzungsbegrenzung von maximal einer Stunde nutzen. Für 13- bis 14-Jährige sind elternkontrollierte Mini-Konten mit eingeschränkten Funktionen, geprüften Kontakten und ebenfalls maximal einer Stunde täglicher Nutzung vorgesehen.
Erst ab 15 Jahren sollen Nutzer autonome Konten ohne Elterneinwilligung führen dürfen. Die Ein-Stunden-Obergrenze gilt dabei ausschließlich für die beaufsichtigten Konten der 13- bis 14-Jährigen sowie die Elternkonto-Ausnahme für jüngere Kinder, nicht generell für alle Altersgruppen.
Der Geltungsbereich des Gesetzes ist breit gefasst und umfasst neben klassischen sozialen Netzwerken auch Video-Sharing-Dienste, Online-Spiele, App Stores sowie KI-Companion-Anwendungen und Chatbots.
Verbot von Suchtdesign und strenge Vorgaben für KI-Chatbots
Für Dienste, die von Nutzern bis 18 Jahren verwendet werden, schreibt der Vorschlag „Safety-by-Design“-Pflichten vor: Autoplay, Endlos-Feeds, Benachrichtigungen, Belohnungssysteme und Streaks sollen verboten werden, ergänzt um Zeitmanagement-Tools und standardmäßig private Profile.
Bei Online-Spielen verbietet Artikel 15 Mechanismen, die übermäßige Nutzung fördern oder Minderjährige durch Belohnungen und Strafen zum Weiterspielen drängen – darunter tägliche Log-in-Boni und Activity Streaks.
Für KI-Companions und Chatbots verlangt der Entwurf Risikobewertungen, ein Verbot emotionaler Abhängigkeit, Elternkontrollen für unter 13-Jährige sowie einen Off-Schalter. Zudem darf bei der Interaktion mit einer KI nicht der Eindruck entstehen, mit einem echten Freund zu sprechen.
App Stores müssen künftig Alterseinstufungssysteme umsetzen und den Zugang zu ungeeigneten Apps verhindern; dazu sind EU-weite Verhaltenskodexe für Altersfreigaben geplant.
Altersverifikation und Beweislastumkehr
Neu ist eine Umkehr der Beweislast: Sehr große Online-Plattformen (VLOPs) müssen Compliance-Pläne einreichen, unabhängige Audits selbst bezahlen und nachweisen, dass ihre Dienste sicher für Kinder sind.
Wer sich mit den Risiken digitaler Anwendungen befasst, sollte auch die Sicherheit der genutzten Hardware im Blick behalten. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie mobile Endgeräte mit fünf einfachen Schritten effektiv vor unbefugtem Zugriff schützen. 5 sofort umsetzbare Schutzmaßnahmen entdecken
Bei Neuanmeldungen soll die Altersverifikation über ein EU-Tool oder eine gleichwertige Lösung per Zero-Knowledge-Proof, eine EU-App oder die European Digital Identity Wallet erfolgen – zertifizierte Systeme, die weder Identität noch Geburtsdatum offenlegen.
Jeder Mitgliedstaat soll mindestens ein kostenloses Verfahren bereitstellen. Bestehende Konten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten überprüft und gegebenenfalls deaktiviert werden.
Die Durchsetzung orientiert sich am DSA: Die Kommission kontrolliert große Plattformen direkt, finanziert über Gebühren der Anbieter, und ein beschleunigtes Verfahren sieht 30 Tage für vorläufige Feststellungen und 90 Tage für eine Endentscheidung vor. Der KIDS Act soll als eigenständige Verordnung neben dem DSA bestehen, mit dem Drei-Stufen-System in Kapitel II, den Safety-by-Design-Pflichten in Kapitel III und den Alterschecks in Kapitel V.
Wissenschaftliche Grundlage und Datenbasis
Die 13-Jahre-Grenze stützt sich laut Kommission auf entwicklungspsychologische Erkenntnisse – abstraktes Denken setze etwa ab 12 Jahren ein – sowie auf Empfehlungen von über 60 internationalen Experten aus Psychiatrie und Technologie.
Eurobarometer-Daten zeigen, dass 13- bis 18-Jährige in Europa an Schultagen durchschnittlich 4,5 Stunden und am Wochenende 6,1 Stunden online sind; 14 Prozent verbringen täglich über zehn Stunden im Netz. Ein Drittel fühlt sich durch Social Media gestresst, traurig oder ausgeschlossen, ein Viertel hat bereits schädliche Inhalte gesehen.
Die zunehmende Digitalisierung erfordert nicht nur neue Gesetze, sondern auch ein erhöhtes Bewusstsein für die Sicherheit privater Daten auf dem Smartphone. Erfahren Sie in diesem Gratis-Leitfaden, wie Sie WhatsApp, PayPal und Co. mit wenig Aufwand absichern können. Kostenlosen Sicherheits-Ratgeber herunterladen
Eine Umfrage vom Juli 2026 ergab zudem, dass 71 Prozent Cyberbullying, 70 Prozent Grooming und 60 Prozent Suchtdesign als Risiken wahrnehmen. In einer EU-weiten Befragung unter rund 5.000 Kindern befürwortete fast die Hälfte strengere Beschränkungen.
Bereits laufende DSA-Verfahren und Kritik
Die Kommission hatte bereits im Februar 2026 TikTok wegen Suchtdesign sowie im April und Juli 2026 Meta wegen des Zugangs Minderjähriger unter 13 Jahren vorläufig in DSA-Verstoß gestellt; gegen Snapchat läuft ein Verfahren, vier Pornoplattformen wurden ebenfalls vorläufig beanstandet.
Kritik am Vorschlag kommt von zivilgesellschaftlicher Seite: EDRi-Politikberater Simeon de Brouwer bemängelte, Alter als alleiniges Vulnerabilitätskriterium sei problematisch, da die Altersverifikation Staatenlose, Migranten ohne Papiere und Menschen ohne Smartphone ausschließe. Er warnte zudem, der Kids Act könne den geplanten Digital Fairness Act verdrängen und dessen Schutzwirkung für alle Nutzer verwässern.
Eurochild-Politikbeauftragte Francesca Pisanu begrüßte zwar die Ambition des Vorhabens, warnte aber ebenfalls vor Ausgrenzungseffekten und verwies auf eine niederländische Studie, wonach Kinder mit Behinderungen oder psychischen Problemen ein Verbot eher befürworteten.
Die Kommission muss die Auswirkungen des Gesetzes auf die Grundrechte bis zum 31. August 2030 überprüfen. Zuvor müssen Parlament und Rat eine Position beziehen.
Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Italien, Frankreich, Norwegen, Griechenland, Österreich, Polen und Belgien, hatten bereits eigene nationale Gesetzesentwürfe vorgelegt; die französische Initiative für eine Beschränkung unter 15 Jahren bleibt zunächst unberührt, während Paris auf eine EU-weite Angleichung drängt.
Der KIDS Act ist Teil eines umfassenderen EU-Kinderschutzpakets, zu dem auch der Digital Fairness Act sowie Überarbeitungen der Consumer Protection Cooperation Regulation und der Audiovisual Media Services Directive zählen.

