Nach historischen Millionenstrafen im Frühjahr 2025 fordern die Regulierer nun tiefgreifende Änderungen an Geschäftsmodellen und Plattformzugängen. Besonders im Fokus: Metas Werbepraxis und Apples App-Store-Monopol.
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Neue Zugeständnisse bei WhatsApp
Am 13. Mai 2026 lenkte Meta überraschend ein. Der Konzern öffnete seine WhatsApp-Business-Schnittstelle für einen Monat lang für KI-Chatbots der Konkurrenz. Ein cleverer Schachzug? Kritiker sehen darin vor allem den Versuch, ein formelles Kartellverfahren abzuwenden. Dieses könnte Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen.
Hintergrund der Eskalation: Entwickler hatten sich beschwert, dass die neuen Gebührenstrukturen die Kosten pro Nutzer von 0,13 auf über elf Euro in die Höhe getrieben hätten. Kleine Wettbewerber würden so systematisch ausgeschlossen, so der Vorwurf.
Die historischen Strafen von 2025
Ende April 2025 verhängte die Kommission erstmals Geldbußen nach dem Digital Markets Act (DMA). Apple musste 500 Millionen Euro zahlen – wegen Verstößen gegen die Anti-Lenkungs-Regeln. Rund 130 Millionen App-Store-Nutzer in der EU hatten keine fairen Informationen über günstigere Kaufoptionen außerhalb des Apple-Ökosystems erhalten.
Meta traf es mit 200 Millionen Euro. Der Vorwurf: Das „Pay or Consent“-Modell auf Facebook und Instagram verstieß zwischen März und November 2024 gegen die Datenschutzvorgaben. Nutzer standen vor der Wahl: Monatsgebühr zahlen oder der Kombination ihrer Daten für personalisierte Werbung zustimmen. Eine weniger personalisierte, aber gleichwertige Alternative fehlte.
Beide Konzerne erhielten 60 Tage Zeit, ihre Praktiken anzupassen. Andernfalls drohen tägliche Strafzahlungen von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes.
Metas Tauziehen um Werbemodelle
Seit der verurteilung hat Meta mehrfach nachgebessert. Im Januar 2026 führte das Unternehmen ein überarbeitetes Modell ein: 5,99 Euro monatlich für Web-Nutzer, 7,99 Euro auf Mobilgeräten. Doch der Europäische Verbraucherverband BEUC kritisierte die Neuerung scharf. In einer Analyse vom 17. März 2026 heißt es, die Formulierungen und das Design der Auswahlbildschirme lenkten die Nutzer weiterhin in Richtung personalisierter Werbung.
Die Verbraucherschützer fordern nun tägliche Strafzahlungen – solange, bis eine wirklich faire Wahl möglich ist.
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Apple weiter im Visier
Auch Apple kommt nicht zur Ruhe. Zwar schloss die Kommission im April 2025 ein Verfahren zu Browser-Wahlmöglichkeiten ab. Doch der Streit um die „Core Technology Fee“ und die Lenkungsregeln schwelt weiter.
Regulierer wiesen Apples Argument zurück, die Beschränkungen dienten der Sicherheit. Tatsächlich, so der Befund, verhinderten technische und kommerzielle Hürden, dass Entwickler direkt mit ihren Kunden kommunizieren konnten. Preisinformationen innerhalb von Apps blieben tabu, externe Angebote nur über spezielle Link-Mechanismen erlaubt.
Die Einführung der „New Business Terms“ durch Apple sorgt zusätzlich für Zündstoff. Die Gebühr für Drittanbieter-Marktplätze könnte kleinere Entwickler wirtschaftlich erdrosseln – und damit die Ziele des DMA untergraben.
Der DMA nach zwei Jahren: Erfolg oder Baustelle?
Die offizielle Überprüfung Mitte Mai 2026 bescheinigt dem Digital Markets Act grundsätzliche Wirksamkeit. Die Gesetzgebung habe die Macht der Silicon-Valley-Gatekeeper gebrochen. Doch der Weg war steinig: Juristische Auseinandersetzungen und politische Dramen begleiteten die Umsetzung.
Zwar erzwang die Kommission Änderungen bei Standardeinstellungen und App-Verteilungsmodellen. Doch einige Politiker bemängeln, dass europäische Wettbewerber noch keinen spürbaren wirtschaftlichen Aufschwung erlebten.
Der nächste Schritt könnte härter werden. Bei wiederholten Verstößen drohen Strafen von bis zu 20 Prozent des globalen Umsatzes. Im Extremfall sind sogar strukturelle Maßnahmen möglich – etwa der Zwangsverkauf von Geschäftsteilen.
Die kommenden zwölf Monate werden zeigen, ob die Strafen von 2025 tatsächlich zu nachhaltigen Veränderungen führen. Der DMA hat seine Zähne gezeigt. Jetzt geht es darum, ob er auch beißen kann.

