EU-Kommission will KI-Regeln verschieben

Die EU-Kommission schlägt Aufschübe für Regeln zu Hochrisiko-KI und Transparenzpflichten vor, um Unternehmen zu entlasten. Datenschützer kritisieren den Plan scharf.

Die EU-Kommission schlägt vor, Fristen des KI-Gesetzes um bis zu 16 Monate zu verschieben. Der sogenannte „Digital Omnibus“ soll Unternehmen entlasten, stößt aber auf scharfe Kritik von Datenschützern.

Mit dem neuen Gesetzespaket reagiert Brüssel auf Klagen der Wirtschaft. Diese hatte monatelang beklagt, die ursprünglichen Fristen seien zu ambitioniert. Vor allem fehlten bislang klare technische Standards. Die Kommission argumentiert, mehr Zeit sichere die praktische Umsetzung und stärke die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Firmen.

Hochrisiko-KI-Systeme erhalten Aufschub

Die zentralen Änderungen betreffen hochriskante KI-Systeme. Diese werden in sensiblen Bereichen wie Personalauswahl, Kreditwürdigkeit oder Medizinprodukten eingesetzt. Eigentlich sollten die strengen Vorgaben hierfür bereits am 2. August 2026 voll greifen.

  • Auf den 2. Dezember 2027 für Systeme aus Anhang III (z.B. bei Bewerbungen oder Zugang zu Dienstleistungen).
  • Auf den 2. August 2028 für KI als Sicherheitskomponente in Produkten (Anhang I).

Die Kommission will so Zeit gewinnen, um dringend benötigte Harmonisierungsstandards und Leitlinien fertigzustellen. Unternehmen hätten sonst ohne klare Vorgaben die Pflichten erfüllen müssen.

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Auch Transparenzpflicht für Generative KI später

Eine weitere wichtige Verschiebung betrifft die Transparenzregeln für generative KI. Artikel 50 des KI-Gesetzes verlangt, dass von KI erzeugte Inhalte wie Audio, Bilder oder Texte maschinenlesbar gekennzeichnet werden – etwa durch digitale Wasserzeichen.

Diese Pflicht sollte ebenfalls im August 2026 starten. Der neue Entwurf sieht nun eine sechsmonatige Schonfrist bis zum 2. Februar 2027 vor. Grund ist ein noch nicht finalisierter Verhaltenskodex zur Kennzeichnungspraxis.

Zudem plant Brüssel eine bürokratische Erleichterung: Anbieter, die ihre KI-Systeme selbst als unbedenklich einstufen, müssen diese Bewertung nicht mehr in eine EU-Datenbank eintragen. Die Dokumentation muss aber für Behörden bereitliegen.

Scharfer Konflikt: Wirtschaftserleichterung gegen Grundrechtsschutz

Die geplanten Aufschübe spalten die europäische Debatte. Während die Industrie erleichtert ist, schlagen Datenschützer Alarm. In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 22. Januar 2026 warnen der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) vor den Folgen.

Sie erkennen zwar praktische Gründe für eine Verzögerung an. Doch ein zu langer Aufschub gefährde den Schutz grundlegender Rechte in einer sich rasant entwickelnden Technologielandschaft. Die Behörden fordern das EU-Parlament und den Rat auf, die ursprünglichen Fristen zumindest für Transparenzpflichten beizubehalten.

Verbraucherschützer und digitale Bürgerrechtsgruppen wie BEUC und EDRi sehen den Vorstoß kritisch. Sie fürchten, dass unter dem Deckmantel der Vereinfachung hart erkämpfte Verbraucherrechte ausgehöhlt werden könnten. „Vereinfachung darf nicht zu Deregulierung werden“, lautet ihre zentrale Kritik.

Nächste Schritte unter Zeitdruck

Der „Digital Omnibus“ ist bisher nur ein Vorschlag. EU-Parlament und Mitgliedstaaten müssen nun verhandeln. Die Zeit drängt: Eine öffentliche Konsultation läuft nur bis zum 4. Februar 2026.

Sollten die Änderungen nicht vor dem 2. August 2026 beschlossen sein, droht rechtliche Unsicherheit. Technisch könnten dann bereits Pflichten gelten, die eigentlich verschoben werden sollen.

Die Debatte zeigt den grundlegenden Zielkonflikt der KI-Regulierung: Wie lassen sich Innovation und Wettbewerbsfähigkeit mit dem Schutz von Sicherheit und Grundrechten in Einklang bringen? Die Entscheidung über den „Digital Omnibus“ wird Richtungsweisend für die europäische KI-Governance sein.

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