EU-Mitgliedstaaten: CSAM-Erkennung bis April 2028 verlängert

EU-Mitglieder stimmen für Fortführung freiwilliger Maßnahmen zur Erkennung von Kindesmissbrauch im Netz. Verschlüsselte Dienste bleiben ausgenommen.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am Sonntag den Weg für eine Fortführung der freiwilligen Maßnahmen zur Erkennung von sexuellem Kindesmissbrauch (CSAM) im Internet geebnet. Mit dem aktuellen Beschluss wird der entsprechende Mechanismus, der rechtlich eine Ausnahme von den Datenschutzbestimmungen für die elektronische Kommunikation darstellt, bis zum 3. April 2028 verlängert.

Die Entscheidung der Mitgliedstaaten fiel am 26. Juli 2026 mit einer deutlichen Mehrheit von 25 Ja-Stimmen. Lediglich ein Mitgliedstaat stimmte gegen das Vorhaben, während eine weitere Stimme als Enthaltung gewertet wurde. Durch die Verlängerung bleibt es Internetanbietern weiterhin erlaubt, ihre Dienste auf freiwilliger Basis nach bekanntem Material über Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Ein wesentlicher Bestandteil der Regelung ist jedoch die Ausnahme von Diensten mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Plattformen wie WhatsApp und Signal fallen somit explizit nicht unter diesen spezifischen Erkennungsmechanismus.

Parlamentarischer Prozess und politische Kehrtwende

Der Zustimmung der Mitgliedstaaten war eine intensive Debatte im Europäischen Parlament vorausgegangen. Noch im März 2026 hatte das Parlament eine Verlängerung des Mechanismus zunächst abgelehnt. Infolgedessen war die rechtliche Grundlage für die freiwillige Erkennung im April 2026 offiziell ausgelaufen.

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Dass das Thema dennoch erneut auf die Agenda rückte, wird auf eine initiative der Europäischen Volkspartei (EVP) zurückgeführt. Berichten zufolge brachte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola den Vorschlag zur Verlängerung erneut zur Sprache. Ein entscheidender Moment in diesem Prozess war die Abstimmung über ein Dringlichkeitsverfahren am 7. Juli 2026, das mit 331 Ja-Stimmen bei 304 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen angenommen wurde.

Am 9. Juli 2026 scheiterte schließlich ein Versuch im EU-Parlament, die als „Chat Control 1.0“ bekannte Verlängerung endgültig zu stoppen. Zwar gab es 314 Stimmen gegen das Vorhaben, für eine Ablehnung wären jedoch 361 Stimmen erforderlich gewesen. Anfang Juli stimmte das Parlament schließlich formal für die Fortführung des Mechanismus.

Kritik und Ausblick auf künftige Regelungen

Trotz der nun gesicherten Übergangsfrist bleibt die Maßnahme unter Experten und Abgeordneten umstritten. Kritiker wie der Europaabgeordnete Ignazio Marino warnten im Rahmen der Debatten vor möglichen Verletzungen der Privatsphäre der Nutzer. Marino betonte die Notwendigkeit, Überwachungsmaßnahmen auf konkrete Verdachtsfälle zu konzentrieren, anstatt breitere Prüfmechanismen beizubehalten.

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Die nun beschlossene Verlängerung bis April 2028 dient primär als Überbrückung, bis eine dauerhafte gesetzliche Regelung gefunden ist. Die Verhandlungen über diese langfristige Lösung, die unter dem Begriff „Chat Control 2.0“ geführt werden, sollen voraussichtlich ab September 2026 beginnen. In diesen kommenden Gesprächen wird es voraussichtlich erneut um das Spannungsfeld zwischen effektiver Strafverfolgung und dem Schutz der digitalen Privatsphäre gehen.