EU-Scan-Regelung: Messenger-Plattformen dürfen bis April 2028 scannen

EU-Mitglieder erlauben Online-Plattformen vorübergehend das Scannen auf Kindesmissbrauchsmaterial, während verschlüsselte Dienste ausgenommen bleiben.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einen befristeten Rechtsrahmen geeinigt, der Online-Plattformen die freiwillige Erkennung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) erlaubt. Die am 23. Juli 2026 getroffene Entscheidung schafft eine rechtliche Grundlage für Technologieunternehmen, digitale Kommunikation auf illegale Inhalte zu scannen – ohne gegen europäische Datenschutzregeln zu verstoßen.

Übergangsregelung bis 2028

Die neue Maßnahme fungiert als Ausnahme von der EU-ePrivacy-Richtlinie und gilt bis zum 3. April 2028. Sie schließt eine regulatorische Lücke, die entstanden war, nachdem der vorherige Mechanismus am 3. April 2026 ausgelaufen war.

25 Regierungen stimmten für das Abkommen, eine dagegen, eine weitere enthielt sich. Damit erhalten große Technologiekonzerne wie Google, Meta und Microsoft Rechtssicherheit: Sie dürfen nun wieder automatisierte Scans auf CSAM durchführen. Allerdings muss vor der endgültigen Meldung eine menschliche Überprüfung erfolgen.

Verschlüsselte Dienste bleiben geschützt

Ein zentraler Punkt der Einigung: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messaging-Dienste wie WhatsApp, Signal und Telegram sind von der freiwilligen Scan-Pflicht ausgenommen. Der Rat stellte klar, dass die Maßnahme weder das Brechen von Verschlüsselung noch Client-seitiges Scannen auf privaten Geräten erlaubt.

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Die irische Justizministerin Helen McEntee begrüßte die Einigung und betonte deren Bedeutung für den Kinderschutz in der gesamten EU. Andere Vertreter wiesen darauf hin, dass die Wiederherstellung der Befugnisse es den Plattformen ermöglicht, bestehende Werkzeuge zur Identifizierung und Entfernung verbotenen Materials weiter zu nutzen – während ein dauerhafter Rechtsrahmen noch diskutiert wird.

Künstliche Intelligenz treibt Missbrauchszahlen in die Höhe

Der Vorstoß zur Wiederherstellung der Erkennungsbefugnisse erfolgt vor dem Hintergrund alarmierender Entwicklungen. Laut EU-Behörden sind die Meldungen über neues CSAM in den letzten drei Jahren um das 200-Fache gestiegen. Hauptgrund ist der Missbrauch Künstlicher Intelligenz zur Erzeugung und Verbreitung illegaler Inhalte. Auch Fälle von Online-Grooming haben sich in den letzten Jahren verzwölffacht.

Die EU-Kommission unterstützt die befristete Maßnahme und bezeichnet das freiwillige Meldesystem als entscheidendes Instrument im Kampf gegen die Verbreitung von Missbrauchsmaterial.

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Kritiker warnen vor Massenüberwachung

Trotz breiter Unterstützung unter den Mitgliedstaaten gibt es scharfe Kritik von Digitalrechtlern und einigen EU-Abgeordneten. Sie bezeichnen die Scan-Regelung als eine Form der Massenüberwachung – oft fällt der Begriff „Chat Control“.

Der Abgeordnete Patrick Breyer warnte davor, befristete Maßnahmen als Dauerlösung zu behandeln. Die Strafverfolgung solle sich stattdessen auf gezielte Polizeiarbeit konzentrieren. Andere Abgeordnete zweifeln an der rechtlichen Beständigkeit des Rahmens: Ein Gesetz, das vom Europäischen Gerichtshof möglicherweise aufgehoben werden könne, biete keinen wirksamen Kinderschutz. Die Kritiker fordern, den Fokus auf spezifischere, evidenzbasierte Methoden zur Untersuchung von Online-Kriminalität zu legen.