EU-Vergaberecht: Neue Regeln für 650 Millionen Euro Einsparungen

Der BVMed begrüßt den EU-Entwurf für einfachere Vergaben, fordert aber klare Regeln für Qualitätsanteile und Versorgungssicherheit.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich am 9. September positiv zu dem von der EU-Kommission vorgestellten Entwurf für eine Reform des europäischen Vergaberechts geäußert. Der Verband, vertreten durch Dr. Marc-Pierre Möll, unterstützt den Kurs, die öffentliche Beschaffung stärker an Qualitätskriterien und der Versorgungssicherheit auszurichten, statt den Fokus primär auf den niedrigsten Preis zu legen.

Bündelung und Bürokratieabbau im neuen Public Procurement Act

Die EU-Kommission legte am 9. September einen Verordnungsvorschlag für ein grundlegend erneuertes Vergaberecht vor, das unter der Bezeichnung Public Procurement Act (PPA) geführt wird.

Das Ziel der Initiative ist eine umfassende Vereinfachung: Drei bisherige EU-Vergaberichtlinien sowie sektorspezifische Regeln sollen in einer einzigen EU-Verordnung gebündelt werden. Damit einher geht eine Reduzierung der verfügbaren Verfahrensarten von fünf auf drei.

Die Kommission rechnet durch diese Maßnahme mit erheblichen administrativen Entlastungen. Die erwarteten jährlichen Einsparungen in der Verwaltung werden mit rund 650 Millionen Euro beziffert. Davon sollen etwa 570 Millionen Euro auf die Wirtschaft und 80 Millionen Euro auf die öffentlichen Auftraggeber entfallen.

Da die öffentliche Beschaffung in der Europäischen Union rund 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausmacht, gilt die Reform als wesentlicher Hebel für die Wirtschaftsentwicklung. Der PPA sieht vor, dass Aufträge künftig nach dem besten Verhältnis zwischen Qualität und Preis vergeben werden sollen. Zudem sollen Resilienz und Versorgungssicherheit als berücksichtigbare Faktoren verankert werden.

Fokus auf Qualitätskriterien in der Medizintechnik

Der BVMed hob hervor, dass durch die Zusammenführung der Richtlinien zu einer Verordnung einheitliche Regeln geschaffen würden, die nationales „Gold Plating“ – also über das EU-Recht hinausgehende bürokratische Hürden – verhindern könnten.

Konkret sieht der Reformvorschlag vor, dass Qualitätskriterien bei der Zuschlagsgewichtung künftig einen Anteil von mindestens 30 Prozent einnehmen sollen. Bei besonders arbeitsintensiven Aufträgen soll dieser Anteil sogar bei 50 Prozent liegen.

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung äußerte der BVMed Kritik an einer vorgesehenen Ausnahmeregelung. Demnach könne von der Mindestgewichtung der Qualität abgesehen werden, sofern diese bereits über die technischen Spezifikationen der Ausschreibung abgesichert sei.

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Der BVMed unterstützt den PPA-Entwurf der EU-Kommission, der Qualitätskriterien künftig mit mindestens 30 Prozent gewichtet und nationales Gold Plating eindämmen soll. Für Medizintechnik-Compliance-Manager heißt das: Ausschreibungsprozesse jetzt auf die neue Qualität-Preis-Logik ausrichten, bevor die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat konkret werden. Kostenlosen Vergabe-Leitfaden anfordern

Positiv bewertete der Verband hingegen die geplanten Fortschritte bei der Digitalisierung, die Umsetzung des „Once-only“-Prinzips sowie spezifische Erleichterungen für mittelständische Unternehmen.

Forderungen aus der Pharma- und Energiewirtschaft

Auch andere Branchenvertreter schlossen sich der Unterstützung für die Reform an, mahnten jedoch spezifische Anpassungen an. Dorothee Brakmann von Pharma Deutschland betonte, dass die öffentliche Beschaffung zu einem strategischen Instrument für Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit werden müsse.

Für den Verband, der rund 400 Mitgliedsunternehmen mit etwa 80.000 Beschäftigten vertritt, sei es entscheidend, dass insbesondere bei Rabattverträgen der gesetzlichen Krankenkassen der niedrigste Preis nicht mehr das alleinige Entscheidungskriterium bleibe.

Dr. Kai Joachimsen vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) forderte eine enge Abstimmung des PPA mit dem Critical Medicines Act. Um die Versorgungssouveränität in Europa zu sichern, müssten Produktionskapazitäten und diversifizierte Lieferketten gestärkt werden. Bei versorgungskritischen Medikamenten sollten Faktoren wie Lagerbestände und Produktionsreserven angemessen vergütet werden.

Aus der Energiewirtschaft mahnte Kerstin Andreae vom BDEW an, dass die neuen Regeln praxistauglich bleiben müssten. Zwar sei die stärkere Berücksichtigung von Resilienz zu begrüßen, doch dürften keine neuen Nachweispflichten durch europäische Präferenzen entstehen. Eine generelle „Buy-European“-Pflicht lehnt der Verband ab. Zudem müsse die bestehende Ausnahme für Wasserkonzessionen in der Trinkwasserversorgung gewahrt bleiben.

Kommunale Vorbehalte gegen die Rechtsform

Kritik am formalen Weg der Reform kam von kommunalen Spitzenverbänden wie dem Deutschen Städtetag, dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindebund sowie dem VKU.

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Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission muss nun im nächsten Schritt vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verhandelt werden.