Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR, EU Regulation 2025/40) am 12. August 2026 steht die europäische Wirtschaft vor einer tiefgreifenden Umstellung ihrer Logistik- und Produktionsprozesse.
Die Neuregelung zielt auf eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft ab, bringt jedoch unmittelbar nach dem Start erhebliche administrative und bürokratische Anforderungen mit sich. Branchenexperten weisen darauf hin, dass insbesondere automatisierte Betriebsabläufe durch die neuen Dokumentations- und Meldepflichten beeinträchtigt werden könnten.
Registrierungspflichten und administrative Hürden
Ein zentraler Aspekt der Verordnung ist die verschärfte Registrierungspflicht für Unternehmen, die Waren in mehreren EU-Mitgliedstaaten vertreiben. Laut der PPWR müssen sich betroffene Betriebe nun in jedem einzelnen Land, in dem sie geschäftstätig sind, registrieren. Zudem sieht Artikel 45(3) der Verordnung vor, dass Unternehmen bevollmächtigte Vertreter benennen müssen, sofern sie keinen festen Sitz im jeweiligen Mitgliedstaat unterhalten.
Diese Verpflichtungen gelten ohne eine sogenannte De-minimis-Schwelle, was bedeutet, dass auch Kleinstmengen und geringe Umsätze die vollen bürokratischen Anforderungen auslösen. Die Kosten für diese formellen Prozesse werden auf mindestens 300 Euro pro Land geschätzt.
In der Praxis führt dies bereits zu Marktveränderungen: Der Einzelhändler Grobi hat Berichten zufolge den Versand in andere EU-Staaten eingestellt. Das Unternehmen verzichte damit bewusst auf einen sechsstelligen Umsatzbetrag, um dem hohen Verwaltungsaufwand zu entgehen.
Warnungen vor nationaler Zersplitterung
Der deutsche Handelsverband HDE äußerte sich kritisch zum Start der Verordnung und warnte vor einer drohenden Verwirrung innerhalb der Lieferketten. Grund hierfür seien unterschiedliche nationale Umsetzungen der EU-Vorgaben, die den grenzüberschreitenden Handel verkomplizieren könnten.
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Der Verband forderte daher eine Verschiebung der Verordnung, um den Unternehmen mehr Zeit für die technische und organisatorische Anpassung zu geben. Der aktuelle Start der PPWR wird in Branchenkreisen als holprig beschrieben, wobei weitere Herausforderungen in der praktischen Anwendung erwartet werden.
Technische Vorgaben für die kommenden Jahrzehnte
Die Verordnung definiert zudem einen langfristigen Fahrplan für die Verpackungsindustrie. Ab dem Jahr 2030 greifen gestaffelte Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Für den E-Commerce-Sektor wird eine Leerraum-Grenze von 50 Prozent eingeführt, was weitreichende Anpassungen in der automatisierten Verpackungstechnologie und Paketoptimierung erfordert.
Zudem wurden verbindliche Ziele für den Einsatz von Rezyklaten festgelegt. Bis 2030 müssen PET-Verpackungen einen Recyclinganteil von 30 Prozent aufweisen, während für andere Kunststoffe eine Quote von 10 Prozent gilt.
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Bis zum Jahr 2040 steigen diese Anforderungen deutlich an: auf 65 Prozent für PET und 25 Prozent für sonstige Kunststoffe. Parallel dazu führt die PPWR neue Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Verpackungen ein, die in direktem Kontakt mit Lebensmitteln stehen.
Herausforderungen in der Rohstoffversorgung
Die Umsetzung der Recyclingziele stößt jedoch auf praktische Hindernisse. Ein wesentliches Problem stellt die Verfügbarkeit von lebensmitteltauglichem rPET dar. Zudem erschwert die mangelnde Qualität der Abfallsammlung die Aufbereitung; Branchenanalysen zufolge liegen die Verunreinigungsraten in den Sammelsystemen aktuell zwischen 40 und 70 Prozent.
Auch für internationale Handelspartner der EU hat die Verordnung weitreichende Bedeutung. Vietnam beispielsweise, das im Jahr 2025 Waren im Wert von 56 Milliarden US-Dollar in die EU exportierte (ein Plus von 8,6 Prozent zum Vorjahr), muss seine Produktionsstandards anpassen.
In den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 stiegen die vietnamesischen Exporte in die Union bereits um 13,3 Prozent auf 25,78 Milliarden US-Dollar, was die Relevanz einheitlicher Verpackungsstandards für den globalen Handel unterstreicht.

