EU-Vorgaben fürs iPhone: Nutzer können fast alle vorinstallierten Apps löschen

Der DMA erweitert die Wahlfreiheit bei iPhones, während Apples neue Siri-Funktionen in der EU wegen offener Genehmigungsfragen ausbleiben.

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Europäische Vorgaben verändern den Umgang mit standardmäßig eingerichteter Software auf Mobilgeräten grundlegend. Berichten zufolge erlauben die Richtlinien der Europäischen Union Verbrauchern mittlerweile, nahezu alle vorinstallierten Anwendungen von Apples iPhone zu entfernen.

Auf Geräten mit Googles Betriebssystem Android verbleibt dagegen weiterhin ein größerer Anteil an Programmen, die sich nicht deinstallieren lassen. Dieser Unterschied spiegelt die weitreichenden und vielschichtigen Auswirkungen des europäischen Digital Markets Act (DMA) auf die großen Plattformbetreiber wider.

Ungleiche Umsetzung und neue Pflichten für Plattformen

Die europäischen Bestimmungen zielen darauf ab, den Wettbewerb im Bereich digitaler Dienste zu öffnen und Nutzern mehr Wahlfreiheit einzuräumen. Im Zuge dieser Regulierung erließen die EU-Behörden bindende Anordnungen auf Grundlage des DMA, die Google dazu verpflichten, Drittanbietern und Entwicklern von künstlicher Intelligenz gleichberechtigten Zugang zum Android-Betriebssystem sowie zu Suchdaten einzuräumen.

Zudem fordert die Europäische Kommission von Google generell den Zugang zu Suchdaten für externe Entwickler, um eine Benachteiligung alternativer Dienste zu verhindern.

Im Zeitraum von 2023 bis 2025 stufte die Europäische Kommission sieben Großkonzerne als sogenannte Gatekeeper ein: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Booking. Insgesamt wurden 23 ihrer Dienste als zentrale Plattformdienste ausgewiesen.

Die Kriterien für diesen Status umfassen einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro über drei Jahre, einen Marktwert von 75 Milliarden Euro sowie mindestens 45 Millionen monatliche Endnutzer in der EU.

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Zur Durchsetzung sieht das Regelwerk empfindliche Sanktionen vor: Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu 20 Prozent sowie periodische Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes.

Im Jahr 2025 verhängte die Kommission bereits Geldbußen von 500 Millionen Euro gegen Apple sowie 200 Millionen Euro gegen Meta. Eine Überprüfung des DMA durch die Kommission, die am 28. April abgeschlossen wurde und auf 450 Beiträgen aus öffentlichen Konsultationen zwischen Juli und September 2025 basiert, bewertete das Gesetz als weiterhin relevant und gut angepasst.

Dagegen verwies der Verband CCIA, der unter anderem Apple, Amazon, Google und Meta vertritt, auf mögliche jährliche Einbußen kleinerer Unternehmen in Höhe von 8 bis 114 Milliarden Euro durch die Regulierung.

Verzögerungen und Beschwerden bei Systemfunktionen

Die strengen Vorgaben führen zugleich zu Verzögerungen bei der Einführung neuer Systemfunktionen. Apple teilte mit, dass die KI-Funktionen von Siri zum Start von iOS 27 und iPadOS 27 in der Europäischen Union nicht verfügbar sein werden.

Der Konzern begründete diesen Schritt mit den Anforderungen des DMA und der fehlenden behördlichen Genehmigung für Apples Vorschläge, wie konkurrierende virtuelle Assistenten unter Wahrung von Datenschutz und Sicherheit integriert werden könnten.

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Ein von Apple vorgelegter Plan für einen Vermittlungsdienst namens Trusted System Agent sowie eine schrittweise Einführung über einen Zeitraum von 18 Monaten wurde von der Kommission abgelehnt.

Craig Federighi, Senior Vice President Software Engineering bei Apple, äußerte sich enttäuscht über die Situation und erklärte, dass es derzeit keinen Zeitplan für die Verfügbarkeit auf iOS und iPadOS im EU-Raum gebe. Für europäische Nutzer entfallen damit unter anderem die überarbeitete Siri-App, erweiterte visuelle Funktionen, Schreibwerkzeuge sowie der spezielle Kameramodus.

Da watchOS 27 ein kompatibles iPhone voraussetzt, bleibt das System ebenfalls außen vor, während macOS 27 und visionOS 27 bereitgestellt werden. Auch Entwickler in der EU können die neuen Schnittstellen auf den mobilen Plattformen nicht testen.

Parallel dazu wächst der regulatorische Druck von anderer Seite: Die Interessenorganisation Movement for an Open Web reichte eine Beschwerde bei den EU-Behörden ein. Die Gruppe bemängelte, dass iOS 27 wettbewerbswidrige Werbeblockaden enthalte, die mehrere Werbeplattformen an der Umsatzgenerierung hinderten, während Werbedienste von Apple und Google weiter unterstützt würden, und forderte ein Eingreifen der Regulierer.