Fake-Shops-Welle: Verbraucherzentrale warnt vor 50-80% Rabatten

Verbraucherschützer, Polizei und BaFin warnen vor gefälschten Shops, Finanzangeboten und Nachrichten, die Zahlungen und Zugangsdaten abgreifen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat eine dringende Warnung vor einer neuen Welle professionell gestalteter Fake-Shops veröffentlicht. Betrügerische Portale wie anna-berlin.de, mathilde-muenchen.de, emma-frankfurt.de und stefanberlin.com nutzen laut den Verbraucherschützern ein gezieltes Muster, um Kunden zu Käufen zu bewegen. Dabei werden emotionale Geschichten über angebliche Geschäftsaufgaben verbreitet, gepaart mit massiven Rabattversprechen zwischen 50 und 80 Prozent.

Masche mit vorgetäuschten Familienunternehmen

Die betroffenen Online-Shops suggerieren den Käufern, es handle sich um traditionsreiche deutsche Familienunternehmen. Tatsächlich befinden sich die Firmensitze jedoch teilweise in Wyoming (USA) oder Hongkong. Diese Diskrepanz führt für Verbraucher zu erheblichen Problemen, da Rücksendungen in das außereuropäische Ausland oft mit extrem hohen Kosten verbunden sind oder faktisch unmöglich gemacht werden.

Auch namhafte Marken sind Ziel von Fälschungen. Die Polizei Gifhorn berichtete von einem Fall, in dem eine Frau auf einer täuschend echten, aber gefälschten Website des Discounters Lidl einen Tischgrill bestellte.

Die Zahlung erfolgte per Kreditkarte an eine fremde Firma, deren Konto kurz darauf nicht mehr existierte. In einem weiteren Fall in Eldingen führte die Weitergabe eines per SMS erhaltenen Sicherheitscodes zum vollständigen Verlust des Zugriffs auf ein Mobiltelefon.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schaltet sich ein

Neben dem Einzelhandel ist auch der Finanzsektor von betrügerischen Aktivitäten betroffen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor der Website emilkaelin(.)com.

Der Betreiber biete ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen an und verwende gefälschte Zeichnungsscheine bekannter Unternehmen. Es bestehe zudem eine Verbindung zur Plattform IPO Nexus, vor der die Aufsichtsbehörde bereits Ende Juli gewarnt hatte.

In Konstanz registrierte die Polizei zudem eine Betrugsmasche mittels Spoofing. Ein 44-jähriger Mann scannte einen QR-Code in einem gefälschten Bankbrief und gab mehrere TAN-Nummern frei. In der Folge verlor er durch Echtzeitüberweisungen erhebliche Geldbeträge.

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Phishing-Welle bei Paketdiensten und Krankenkassen

Parallel zu den Fake-Shops beobachten Experten eine Zunahme von Phishing-Versuchen. Betrüger versenden gefälschte Nachrichten im Namen von Hermes und fordern unter dem Vorwand angeblicher Zollgebühren einen Betrag von 1,99 Euro. Auch im Namen der Deutschen Post werden E-Mails versendet, die persönliche Daten abgreifen wollen.

In Österreich warnen die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Arbeiterkammer (AK) Tirol vor ähnlichen Methoden. In gefälschten ÖGK-Mails wird eine Rückzahlung von 2.998 Euro versprochen. Der enthaltene Link führt jedoch auf eine Seite, die Online-Banking-Zugangsdaten entwendet.

Die ÖGK betonte, dass sie niemals sensible Daten über einen Link abfrage. Auch Kunden des Mobilfunkanbieters A1 sind Ziel von gefälschten SMS, in denen unter dem Vorwand einer Kontoeinschränkung die Aktualisierung von Zahlungsdaten gefordert wird.

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Strafrechtliche Konsequenzen und Prävention

Die Dimensionen des gewerbsmäßigen Betrugs zeigen sich auch in aktuellen Ermittlungsverfahren. Ein junges Paar aus Sachsen soll über 1.000 betrügerische Online-Bestellungen getätigt haben.

Während der 25-jährige Hauptbeschuldigte bis zu 38 falsche Identitäten nutzte und Schulden in Höhe von 38.000 Euro anhäufte, werden seiner Partnerin 17.000 Euro zugerechnet. Beiden drohen Freiheitsstrafen von bis zu fÜnf Jahren. In Celle konnte die Polizei zudem eine versuchte Erpressung einer 80-Jährigen verhindern, bei der die Täter 77.000 Euro forderten.

Die Polizei und Verbraucherschützer raten dringend dazu, Web-Domains vor dem Kauf genau zu prüfen und Hilfsmittel wie den Fakeshop-Finder zu nutzen. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum sei ein deutliches Warnsignal. Sollte eine verdächtige Zahlung bereits geleistet worden sein, wird empfohlen, umgehend die eigene Bank zu kontaktieren.