Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem wegweisenden Urteil vom 16. September 2026 festgestellt, dass der US-Technologiekonzern Meta für betrügerische Anzeigen von Drittanbietern auf seinen Plattformen Facebook und Instagram haftbar gemacht werden kann.
Das Gericht entschied unter dem Aktenzeichen 2-06 O 234/25, dass die im Digital Services Act (DSA) verankerte Haftungsprivilegierung für Hosting-Dienste in diesem Fall nicht greife.
Die Begründung liegt in der aktiven Rolle des Unternehmens: Da Meta die Verteilung der Anzeigen durch automatische Auktionen und Algorithmen steuert, ist die bloße Einstufung als neutraler technischer Dienstleister laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil hinfällig.
Gericht verneint Haftungsausschluss bei algorithmischer Steuerung
Kläger in dem Verfahren war Thomas Kehl, der Gründer der Finanzplattform Finanzfluss. Gegenstand der Klage waren betrügerische Werbeanzeigen, welche unbefugt das Logo von Finanzfluss sowie Bildmaterial von Kehl nutzten, um Nutzer in die Irre zu führen.
Das Frankfurter Gericht verpflichtete Meta dazu, die Ausspielung solcher Fake-Anzeigen künftig zu unterlassen. Darüber hinaus muss der Konzern Daten über die erzielte Reichweite und die durch diese Anzeigen generierten Umsätze offenlegen und für entstandene Schäden aufkommen.
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Für künftige Verstöße gegen diese Unterlassungspflicht drohen Meta empfindliche Sanktionen. Das Gericht setzte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro einzelner Anzeige fest. Sollte dieses nicht beigetrieben werden können, sieht das Urteil ersatzweise eine Zwangshaft von bis zu sechs Monaten vor.
Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 300.000 Euro festgesetzt. Zusätzlich muss Meta vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 3.568,81 Euro tragen. Ein Unternehmenssprecher kündigte bereits an, dass Meta gegen die Entscheidung Berufung einlegen werde.
Milliardenschwerer Vergleich in den USA wegen Jugendschutz
Die juristischen Auseinandersetzungen in Deutschland fallen in eine Zeit massiven rechtlichen Drucks auf den Konzern in den Vereinigten Staaten. Bereits Ende August kam es zu einem weitreichenden Vergleich zwischen Meta und 47 US-Bundesstaaten sowie weiteren Territorien wie Puerto Rico und den Nördlichen Marianen.
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In diesem Verfahren wurde Meta vorgeworfen, die Abhängigkeit von Jugendlichen von seinen Plattformen bewusst gefördert zu haben. Im Rahmen der Einigung verpflichtet sich der Konzern, über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zu 18 Milliarden US-Dollar zu zahlen.
Davon ist ein Betrag von 12.7 Milliarden US-Dollar garantiert. Weitere 5 Milliarden US-Dollar hängen davon ab, ob Wettbewerber wie Snapchat, TikTok oder YouTube vergleichbaren Auflagen zustimmen.
Die Mittel werden unter den beteiligten Bundesstaaten aufgeteilt; so erhält Kalifornien bis zu 2,2 Milliarden US-Dollar, New York 1,1 Milliarden US-Dollar und Oregon 125 Millionen US-Dollar. Texas, das nicht Teil des gemeinschaftlichen Vergleichs war, zahlt separat über 1 Milliarde US-Dollar.
Zusätzlich zur finanziellen Entschädigung sieht der Vergleich strikte Nutzungsbeschränkungen für Teenager vor. Die tägliche Nutzung von Facebook und Instagram wird für diese Altersgruppe auf zwei Stunden begrenzt. Zwischen 0 und 6 Uhr morgens ist die Nutzung komplett gesperrt, zudem dürfen in der Zeit von 8 bis 15 Uhr keine Push-Benachrichtigungen an Minderjährige versendet werden.
Systemischer Druck durch weitere US-Klagen und Entschädigungszahlungen
Parallel zu diesen Einigungen sieht sich Meta mit weiteren massiven Forderungen konfrontiert. Ein Richter im US-Bundesstaat New Mexico verurteilte das Unternehmen dazu, 567 Millionen US-Dollar in einen staatlichen Fonds für die psychische Gesundheit von Jugendlichen einzuzahlen.
Zusammen mit einer Jury-Strafe von 375 Millionen US-Dollar ergibt sich für diesen Bundesstaat eine Gesamtsumme von 942 Millionen US-Dollar. Auch hier wurden Nacht-Sperren und Nutzungslimits verhängt, wogegen Meta Berufung einlegen will.
Weitere Verfahren belasten die Bilanz des Konzerns zusätzlich. Für Datenschutzklagen im Zusammenhang mit Cambridge Analytica zahlt Meta 459 Millionen US-Dollar. In Los Angeles sprach eine Jury einer Klägerin, die als Kind eine Social-Media-Sucht entwickelt hatte, 6 Millionen US-Dollar zu.
Das Gericht stellte fest, dass Meta und Google in diesem Fall fahrlässig gehandelt hätten. Auch die US-Jungferninseln haben Klage eingereicht und werfen Meta vor, dass die Algorithmen Werbebetrug begünstigt und der Profit systematisch über die Sicherheit minderjähriger Nutzer gestellt worden sei.
In Massachusetts wurde zudem eine Klage der Generalstaatsanwaltschaft zugelassen, die argumentiert, dass das Design von Instagram Minderjährigen gezielt schade und Meta sich nicht auf den rechtlichen Schutz durch Section 230 des Communications Decency Act berufen könne.

