Für Millionen Autofahrer läuft die Frist: Bis 19. Januar 2026 müssen alte Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 gegen das aktuelle EU-Modell getauscht werden. Behörden drängen auf Online-Anträge, um überfüllte Bürgerämter zu vermeiden.
Mit weniger als einem Monat verbleibender Frist warnen Kommunen und Verkehrsexperten vor einem Ansturm in den Bürgerämtern. Halter der betroffenen Plastikkarten müssen bis zum Stichtag handeln. Als Reaktion haben Städte wie Düsseldorf und Köln ihre digitalen Kapazitäten massiv ausgebaut. Parallel bestätigt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), dass der vollständig digitale Führerschein fürs Smartphone Ende 2026 kommen soll – ein Schlüsseljahr für die Digitalisierung deutscher Mobilitätsdokumente.
Wer ist vom 19. Januar betroffen?
Anders als in früheren Phasen richtet sich die aktuelle Umtauschpflicht nicht nach dem Geburtsjahr, sondern nach dem Ausstellungsjahr der Karte. Betroffen sind alle Plastikführerscheine, die in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 ausgegeben wurden. Grundlage ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie, die bis 2033 alle Dokumente fälschungssicher und zentral erfassen will.
„Der Wechsel vom Geburts- zum Ausstellungsjahr hat für Verwirrung gesorgt“, so ein Sprecher der Führerscheinstelle Düsseldorf. „Entscheidend ist das Feld 4a auf der Vorderseite. Liegt das Datum im genannten Zeitfenster, muss umgetauscht werden.“
Wer die Frist verpasst, verliert nicht die Fahrerlaubnis, aber das Dokument wird ungültig. Bei Kontrollen droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Problematischer kann es im Ausland oder bei Autovermietungen werden, wo ein abgelaufenes Dokument zur Dienstverweigerung führen kann.
Der digitale Expressweg: Online beantragen
Um den typischen „Januar-Ansturm“ zu entzerren, setzen die Kommunen voll auf digitale Anträge. In vielen Städten kann der gesamte Umtausch online eingereicht werden – ein Termin zur Antragsabgabe entfällt.
Die Stadt Düsseldorf wies am 19. Dezember auf ihren erweiterten Online-Service hin, der auch über die Feiertage (24. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026) erreichbar ist. Notwendig sind:
* Ein Scan des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite).
* Ein digitales biometrisches Passfoto.
* Ein Bild der Unterschrift.
* Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.
Die Bundesdruckerei stellt dann den neuen EU-Kartenführerschein mit 15 Jahren Gültigkeit her. Je nach Kommune wird er direkt zugeschickt.
Digitaler Führerschein vs. digitaler Umtausch
Während aktuell der digitale Umtausch im Fokus steht, markiert 2026 auch den Startschuss für den digitalen Führerschein selbst – eine vollwertige Smartphone-Lösung.
Laut ADAC und BMDV wird der rechtliche Rahmen finalisiert, um die digitale Version bis Ende 2026 einzuführen. Sie soll den physischen Führerschein im Alltag ersetzen, ähnlich dem digitalen Fahrzeugschein in der „i-Kfz“-App.
Experten betonen jedoch: Die App ersetzt nicht die Umtauschpflicht. Für den digitalen Führerschein ist ein gültiger, aktueller EU-Kartenführerschein die Voraussetzung. Auf den Umtausch in der Hoffnung auf die App zu warten, ist daher keine Strategie. „Die Plastikkarte bleibt das Ankertdokument“, erklärt ein Digitalexperte. „Man kann keinen Führerschein digitalisieren, der technisch abgelaufen ist.“
Was bedeutet das für Wirtschaft und Behörden?
Die parallelen Deadlines werden zum Stresstest für die Verwaltungsdigitalisierung. Die Fähigkeit der Bürgerämter, tausende Online-Anträge über die Feiertage zu bearbeiten, gilt als Gradmesser für künftige Effizienz.
Für Flottenmanager in Logistik und Wirtschaft ist die Frist ein wichtiger Compliance-Check. Sie sollten die Lizenzen ihrer Fahrer prüfen, besonders bei Beschäftigten, die ihren Schein um die Jahrtausendwende gemacht haben. Gültige Dokumente sind entscheidend für Versicherungsschutz und Haftungsfragen.
Der Umtauschplan geht weiter: Nach den Jahrgängen 1999-2001 folgen 2027 die Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004.
Die dringende Empfehlung lautet: Jetzt handeln. Die Bearbeitung bei der Bundesdruckerei kann in Spitzenzeiten bis zu vier Wochen dauern. Ein Antrag in dieser Woche ist die letzte sichere Chance, den neuen Schein pünktlich zum 19. Januar in Händen zu halten.





