Die Europäische Kommission hat einen Gesetzentwurf zum Schutz von Minderjährigen im Internet vorgelegt. Die als „Kids Act“ bezeichnete Initiative sieht weitreichende Beschränkungen für soziale Medien, Videoplattformen, Online-Spiele und Künstliche Intelligenz vor. Ziel des Vorstoßes ist es, den Zugang für jüngere Nutzer deutlich zu begrenzen und Plattformbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen.
Feste Altersgrenzen und Vorgaben für Plattformen
Nach den Plänen der EU-Kommission sollen Kinder unter 13 Jahren vollständig von sozialen Medien ausgeschlossen werden. Für Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren sind ausschließlich elternbeaufsichtigte Konten mit einer begrenzten Nutzungsdauer von einer Stunde pro Tag vorgesehen.
Erst ab einem Alter von 15 Jahren sollen Jugendliche eigene Profile ohne diese Einschränkungen anlegen dürfen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekräftigte das Vorhaben, Kinder unter 13 Jahren komplett aus den Netzwerken zu verbannen und Heranwachsende bis 15 Jahre unter elterliche Kontrolle zu stellen.
Für Plattformbetreiber sieht der Entwurf strenge Auflagen vor. Sie müssen nachweisen, dass ihre Angebote für Minderjährige sicher sind, bevor diese Zugang erhalten. Dazu zählen das Verbot von Mechanismen wie Endlos-Scrollen, das Unterbinden von Push-Nachrichten während der Schlafenszeiten sowie die standardmäßige Einstellung privater Profile.
Ebenso sollen Belohnungsmechanismen und unaufgeforderte Kontaktanfragen untersagt werden. Ausnahmen von diesen Regeln sind für Bildungsangebote und behördliche Dienste geplant. Bei Verstößen drohen Sanktionen von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, wobei die EU-Kommission Entscheidungen innerhalb von 90 Tagen treffen soll.
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Technische Umsetzung und nationale Reaktionen
Die Altersprüfung soll über die EUDI-Wallet realisiert werden. Für Deutschland ist die Verfügbarkeit dieser digitalen Brieftasche für Anfang 2027 vorgesehen. Der Vorschlag der Kommission befindet sich noch im Gesetzgebungsprozess und muss mit dem Europäischen Parlament sowie den Mitgliedstaaten verhandelt werden.
In Deutschland stieß der Vorstoß auf unterschiedliche Reaktionen. Bundesbildungsministerin Karin Prien begrüßte die Pläne und kündigte für Oktober eigene Eckpunkte für eine nationale Übergangsgesetzgebung an. Sie betonte die Verantwortung der Plattformen, sprach sich für Sanktionen im Rahmen des Kids Act sowie des Digital Services Act aus und forderte eine technische Altersverifikation ohne den Einsatz von KI, die perspektivisch über die ID-Wallet der Europäischen Union laufen soll.
Bayerns Digitalminister Fabian Mehring unterstützt den Ansatz des Jugendschutzes, bewertete ein pauschales Verbot für unter 13-Jährige jedoch als falschen Weg. Er plädierte für eine einfache, datenarme und einheitliche Altersprüfung auf europäischer Ebene und regte an, Erfahrungen aus Systemen wie FSK und USK einzubeziehen, während nationale Übergangsregelungen am EU-Standard ausgerichtet werden sollten.
Fachliche Debatte um Verbote und Prävention
In Fachkreisen wird die praktische Umsetzung diskutiert. Die Forscherinnen Kathrin Karsay von der Universität Wien und Nora Brandhorst vom Universitätsklinikum Tübingen begrüßten die Grundrichtung des Entwurfs, verwiesen aber darauf, dass die konkrete Ausgestaltung entscheidend sei.
Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut für Medienforschung kritisierte hingegen die Ausweitung der Altersgrenzen auf App-Stores, Games und Chatbots sowie den fehlenden Nachweis des Sorgerechts. Zudem sah er Risiken für die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie Wettbewerbsnachteile für neue Anbieter.
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Medienpädagoge Björn Friedrich vom Institut SIN forderte eine intensivere Medienbildung und verwies darauf, dass Verbote wie die Altersgrenze ab 16 Jahren in Australien in der Praxis häufig umgangen würden. In Frankreich hatte der Verfassungsrat zuvor bereits ein nationales Verbot gekippt.
Die Risiken digitaler Mechanismen thematisierte auch der Sucht- und Drogenbeauftragte Hendrik Streeck, der vor Suchtgefahren durch manipulative Algorithmen und sogenannte Dark Patterns in Spielen und sozialen Netzwerken warnte.
Zur Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen untersuchte eine vierjährige Heidelberger Studie unter der Leitung von Katajun Lindenberg an 44 Schulen in Baden-Württemberg insgesamt 1.793 Jugendliche im Alter von 11 bis 18 Jahren.
Bei Jugendlichen mit erhöhter Symptomatik reduzierte ein verhaltenstherapeutisches Programm die Beschwerden signifikant stärker als reine Medienbildungsangebote. Der EU-Vorschlag verlagert den Schwerpunkt nun auf gesetzliche Vorgaben und technische Hürden.

