Gentechnik-Klage: 90% neuer Pflanzen ohne Prüfung und Kennzeichnung

Acht Unternehmen und vier Verbände gehen gegen die EU-Regeln zu NGT-Pflanzen vor. Das Verfahren vor dem EuG könnte mehrere Jahre dauern.

Ein Bündnis aus acht gentechnikfreien Unternehmen und vier Agrarverbänden, darunter Rapunzel Naturkost und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), hat beim Europäischen Gericht (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen die im Juni 2026 beschlossene EU-Gentechnikverordnung eingereicht. Die Klage richtet sich gegen das Europäische Parlament sowie den Rat der Europäischen Union und fordert die vollständige Nichtigerklärung der Verordnung.

Kernpunkte des rechtlichen Widerstands

Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht die Einstufung von Pflanzen, die mit sogenannten Neuen Genomischen Techniken (NGT) erzeugt wurden. Gemäß der neuen Verordnung sollen NGT-1-Pflanzen konventionellen Sorten gleichgestellt werden, wodurch strenge Zulassungsverfahren sowie die Kennzeichnungspflicht bis zum Endprodukt entfallen.

Nach Schätzungen, die in einem Pressedossier des Bündnisses vom 21.09.2026 angeführt werden, dürften mehr als 90 Prozent der künftigen NGT-Pflanzen in diese Kategorie fallen und somit ohne erneute Prüfung oder Standortregister in den Verkehr gebracht werden.

Die Kläger stützen ihre Argumentation unter anderem auf die wissenschaftliche Grundlage der Verordnung. Der Rechtsvertreter des Bündnisses, Gerd Winter von der Universität Bremen, erklärte hierzu, dass die Festlegung auf die Anzahl der veränderten Basenpaare als Kriterium für die Gleichstellung wissenschaftlich nicht fundiert sei.

Durch den Wegfall der Prüf- und Kennzeichnungspflichten würden zudem wirtschaftliche Grundrechte verletzt und zentrale Schutzprinzipien wie die Vorsorge, der Umweltschutz sowie der Verbraucherschutz unterlaufen.

Das Bündnis verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2018, wonach auch neue Verfahren der Gentechnik als solche reguliert werden müssen.

Wirtschaftliche und ökologische Folgen für die Erzeugerkette

Unternehmen und Verbände der Lebensmittelerzeugung sehen durch die Neuregelung ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet. Jochen Dettmer vom Verein Neuland prognostizierte in einer Stellungnahme vom 21.09.2026 deutlich höhere Anbau- und Kontrollkosten. Es werde befürchtet, dass es durch Pollenflug zu einer systemischen Kontamination gentechnikfreier Felder kommt. Da Koexistenz- und Abstandsregeln sowie Standortregister wegfallen sollen, sei die Rückverfolgbarkeit nicht mehr gewährleistet.

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Anne Skambraks vom Verband Die Freien Bäcker wies darauf hin, dass ab dem Jahr 2028 lediglich das NGT-1-Saatgut gekennzeichnet sein müsse, während für die daraus resultierenden Lebensmittel keine Kennzeichnung mehr vorgesehen sei. Damit entfalle die Wahlfreiheit für Verbraucher und Verarbeiter.

Ein weiterer Kritikpunkt des Bündnisses betrifft die drohende Patentierung und Monopolisierung auf dem Saatgutmarkt, da die rechtliche Situation bei Patenten für neue Züchtungen als unklar gilt.

Politischer Kontext und zeitlicher Rahmen

Die rechtlichen Schritte sind der vorläufige Höhepunkt eines langwierigen politischen Prozesses. Bereits im Februar 2024 hatte das Europäische Parlament für Änderungsvorschläge gestimmt, die eine weitgehende Befreiung von NGT-Pflanzen von Risikoprüfungen vorsahen.

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Tina Andres, Vorstand des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren (BÖLW), der über 55.000 Bio-Betriebe mit einem Jahresumsatz von 16,1 Milliarden Euro vertritt, hatte gegen diese Mehrheitsentscheidung protestiert. Parallel dazu erreichte eine bereits im November 2023 gestartete Online-Petition für den Erhalt der Kennzeichnungspflicht bis zum März 2024 mehr als 100.000 Unterschriften.

Die neue NGT-Verordnung ist am 16.07.2026 in Kraft getreten und soll ab dem 17.07.2028 vollumfänglich zur Anwendung kommen. Da Direktklagen vor dem EuG erfahrungsgemäß mehrere Jahre dauern können, ist der zeitliche Ausgang des Verfahrens offen. Für den Fall, dass das Gericht die Klage als unzulässig abweist, hat das Bündnis bereits einen Einspruch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), angekündigt.