Die geplanten Änderungen im Rahmen der Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stoßen bei medizinischen Fachverbänden auf erheblichen Widerstand. Eine Taskforce aus führenden Organisationen der Labordiagnostik warnt vor einer drohenden Abwertung ihrer Leistungen um rund 34 Prozent. Diese Entwicklung sei für fachärztliche Labore wirtschaftlich nicht tragbar und gefährde die Versorgungsstruktur.
In einer Stellungnahme, die bereits am 10. September an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt und an diesem Mittwoch in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, fordern die Verbände grundlegende Anpassungen am aktuellen Reformwurf.
Getragen wird der Vorstoß von einer Taskforce, der unter anderem die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM), der Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI) sowie die Fachgesellschaften DGHM, DGKL und GfV angehören.
Diskrepanz zwischen Kosten und Vergütung
Die Kritik der Verbände stützt sich auf ein Gutachten des Instituts WIG2. Die Analyse zeigt laut den Fachverbänden eine gegenläufige Entwicklung auf: Während die tatsächlichen Kosten für den Laborbetrieb in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind, sehe der vorliegende GOÄ-Entwurf eine deutliche Reduzierung der Vergütungssätze vor. Die wirtschaftlichen Folgen für die Branche könnten demnach weitreichend sein und die flächendeckende diagnostische Versorgung beeinträchtigen.
Die Vertreter der Labordiagnostik fordern vom Bundesgesundheitsministerium die Offenlegung der bisher genutzten Datengrundlagen sowie der zugrunde liegenden Kalkulationsmodelle. Bevor die Reform in Kraft tritt, sei zudem eine systematische Folgenabschätzung zwingend erforderlich.
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Ein zentraler Punkt der Forderungen ist die grundlegende Überarbeitung des Kapitels M der GOÄ, welches die Laborleistungen definiert. Michael Müller, der erste Vorsitzende des ALM, betonte in diesem Zusammenhang, dass die von der Taskforce erarbeiteten Alternativvorschläge für die Private Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfe weitgehend kostenneutral umsetzbar seien.
Politischer Rahmen und die Zukunft des dualen Systems
Die Diskussion um die GOÄ-Reform findet vor dem Hintergrund einer Grundsatzdebatte über das deutsche Gesundheitssystem statt. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann verteidigte am Mittwochnachmittag im Bundestag das bestehende duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Linnemann betonte, dass die PKV für Innovationsoffenheit und Qualitätssicherung sorge. Das Ziel der Bundesregierung sei nicht die Abschaffung des dualen Systems, sondern eine bessere Steuerung der Patientenströme sowie eine Reform der Notfallversorgung.
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Laut dem Minister belaufen sich die Wartezeiten auf Facharzttermine derzeit je nach Studienansatz auf 36 bis 41 Tage. Zudem seien etwa 30 Prozent der Patienten in Notaufnahmen keine echten medizinischen Notfälle. Um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen – die Ausgaben wuchsen im laufenden Jahr systemübergreifend um mehr als sieben Prozent – zu begrenzen, setzt das Ministerium auf Strukturreformen.
Während die SPD weiterhin die Einführung einer Bürgerversicherung befürwortet, kündigte Linnemann für den kommenden Monat die Einsetzung einer Fachkommission an. Diese soll bis März 2027 Vorschläge für eine langfristige Stabilisierung der GKV-Finanzen und Strukturreformen erarbeiten, die auch Auswirkungen auf die private Abrechnungslogik und die GOÄ haben könnten.

