Die britische Wettbewerbsbehörde CMA hat verschärfte Vorschläge veröffentlicht, die Google verpflichten sollen, Nutzern von Android-Geräten und dem Chrome-Browser in Großbritannien mehr Wahlmöglichkeiten und Kontrolle über ihre Suchdienste einzuräumen. Erstmals sollen davon explizit auch in Geräte integrierte AI-Assistenten betroffen sein, wie aus einem Bericht auf gov.uk hervorgeht.
Auswahlbildschirm bei Ersteinrichtung
Kern der Vorschläge ist ein sogenannter Choice Screen: Nutzer sollen bei der Ersteinrichtung eines Android-Telefons oder beim erstmaligen Öffnen von Chrome einen Auswahlbildschirm für Suchanbieter angezeigt bekommen.
Zusätzlich ist eine jährliche Erinnerung an die getroffene Standardwahl vorgesehen. Bereits jetzt können UK-Nutzer grundsätzlich einen Suchanbieter auswählen, neu wäre laut einem Bericht von Engadget die jährliche Erinnerungsfunktion.
Auf diesen Auswahlbildschirmen sollen künftig auch AI-Assistenten wie ChatGPT und Perplexity erscheinen – vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte technische und Sicherheitskriterien. Zudem verlangt die CMA, dass gelistete Suchanbieter Inhalte von Verlagen klar und korrekt attribuieren.
Reaktion auf wachsende Bedeutung von AI-Assistenten
CMA-Chefin Sarah Cardell begründete den Vorstoß mit dem zunehmenden Einsatz von AI-Assistenten als Suchersatz, die bislang nicht auf Googles Auswahlbildschirmen gelistet würden. Die Behörde reagiert damit auf eine veränderte Nutzungslandschaft, in der klassische Suchmaschinen nicht mehr die einzige Zugangsform zu Informationen im Netz darstellen.
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Laut einer Analyse von Kennedys wickelt Googles Suchdienst rund 90 Prozent der allgemeinen Suchanfragen in Großbritannien ab. Diese marktbeherrschende Stellung ist Ausgangspunkt für die regulatorischen Bemühungen der CMA, die seit Inkrafttreten des digitalen Wettbewerbsregimes vor 20 Monaten bereits drei Strategic-Market-Designierungen im Bereich Suche und Mobilplattformen ausgesprochen hat, wie ein Bericht von wired-gov.net festhält.
Google hatte sich gegen jährliche Abfrage gewehrt
Die nun vorgelegten Regeln zur Nutzerwahl bilden laut thenextweb.com den letzten offenen Punkt eines Maßnahmenpakets, das die CMA bereits im Januar im Rahmen der Strategic-Market-Designierung vorgeschlagen hatte.
Google selbst hatte sich im März gegen die jährliche Abfrage der Standardwahl ausgesprochen und stattdessen einen dauerhaften Schalter in den Geräteeinstellungen vorgeschlagen – ein Kompromissvorschlag, den die Behörde in ihrer aktuellen Fassung offenbar nicht übernommen hat.
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Widerstand kommt auch aus der Verlagsbranche: Die Professional Publishers Association und die News Media Association warnten vor möglichem Traffic-Abfluss durch die geplanten Regelungen, sollten Nutzer verstärkt zu AI-Assistenten statt zu klassischen Suchergebnissen mit Verlinkungen auf Verlagsinhalte wechseln.
Konsultation läuft bis Oktober
Interessierte Parteien können bis zum 9. Oktober 2026 Stellungnahmen zur Konsultation einreichen. Eine finale Entscheidung der CMA wird bis Ende 2026 erwartet. Bis dahin bleibt offen, in welcher Form die Vorschläge letztlich umgesetzt werden und wie stark sich Google und andere Beteiligte noch auf die Ausgestaltung der Choice Screens und der Attributionspflichten einigen können.

