Google-App-Stores: 10.000 Dollar Jahresgebühr für registrierte Marktplätze

Verifizierte Organisationen können sich bewerben; ab Dezember 2026 sind vereinfachte Installationen zunächst auf Pixel-Geräten vorgesehen.

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Google hat die Bewerbungsphase für sein freiwilliges Programm für registrierte App-Stores offiziell geöffnet. Die Initiative ermöglicht es Betreibern alternativer Marktplätze, ihre Plattformen enger in das hauseigene Mobilbetriebssystem einzubinden.

Die Teilnahme steht Entwicklern und Plattformbetreibern über ein mehrstufiges Anmeldeverfahren offen, das unter anderem ein Interessenformular, eine Vorqualifikation, die Entrichtung einer Gebühr sowie eine technische Evaluierung und die abschließende Freigabe umfasst.

Vereinfachte Installation und Systemintegration

Teilnehmende Marktplätze erhalten ab dem 1. Dezember 2026 funktionale Erleichterungen bei der Nutzung auf Endgeräten. Dazu zählen ein Installationsprozess mit nur einem Klick ohne sekundäre Bestätigungsdialoge, automatische Updates im Hintergrund sowie integrierte Anzeigen für den Download-Fortschritt.

Bislang erfordert das sogenannte Sideloading, also die manuelle Installation von Anwendungen außerhalb des Standard-Stores, mehrere manuelle Bestätigungsschritte und Sicherheitswarnungen. Nicht registrierte Stores behalten diesen bisherigen Ablauf mit den entsprechenden Sicherheitsabfragen weiterhin bei.

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Das Programm ist vorerst technisch begrenzt: Es gilt ausschließlich für Geräte mit Android 17 QPR2 oder neuer und startet zunächst auf Pixel-Geräten. Google plant, den vereinfachten Installationsablauf für ausgewählte Geräte im weiteren Verlauf des Jahres 2026 auszurollen.

Zudem bleibt die ausdrückliche Nutzereinwilligung bei jeder einzelnen Installation verpflichtend; stille Installationen ohne Wissen des Anwenders sind nicht zulässig.

Sollte ein registrierter Store wieder deinstalliert werden, verbleiben die darüber bezogenen Apps auf dem Gerät, verlieren jedoch den Zugriff auf automatische Aktualisierungen. IT-Administratoren erhalten zudem die Option, registrierte Marktplätze auf verwalteten Unternehmensgeräten vollständig zu sperren.

Hohe Anforderungen und finanzielle Hürden

Der Beitritt zum Programm ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Wie am 28. Oktober 2026 bekannt wurde, sind Einzelentwickler von der Teilnahme ausgeschlossen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an verifizierte Organisationen mit einem vollständigen Marktplatz.

Teilnehmer müssen unter anderem den gesamten App-Katalog zur Prüfung hochladen, eine Sicherheitsüberprüfung des Store-Installationspakets auf Schadsoftware durchlaufen, Richtlinien- und Datenschutz-Links bereitstellen und Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums sowie zur Entfernung rechtswidriger Inhalte nachweisen. Sämtliche Dokumente müssen in englischer Sprache eingereicht werden.

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Für das Verfahren verlangt Google eine jährliche Registrierungsgebühr von 10.000 US-Dollar, die bereits vor Beginn der Prüfung entrichtet werden muss.

Bei Problemen mit Schadprogrammen drohen weitere Kosten: Zusätzliche Prüfgebühren werden fällig, wenn über einen Zeitraum von 30 Tagen mehr als 1 % der Installationsversuche oder mehr als 2 % der angebotenen Anwendungen als potenziell schädlich eingestuft werden. Eine konkrete Liste aller Detailanforderungen sowie Zahlen zu bisher eingegangenen Bewerbungen nennt der Konzern bislang nicht.

Geografische Verfügbarkeit und Sonderregeln

Die Ausrollung des Programms erfolgt in Dutzenden Ländern außerhalb der USA und Europas, wobei das Land des hinterlegten Nutzerkontos über die Verfügbarkeit entscheidet. In den veröffentlichten Regionslisten fehlen unter anderem Frankreich und Kroatien.

In den USA greift das Modell nicht, da dort infolge eines Gerichtsbeschlusses alternative Stores direkt über Google Play verteilt werden; zu den gelisteten Anbietern gehört dort bislang lediglich Aptoide.

In Deutschland und der restlichen Europäischen Union, in der der Digital Markets Act den Wettbewerb auf Plattformen reguliert, bleibt es für alternative Stores vorerst beim bisherigen Sideloading-Verfahren.