Google hat seine Datenschutzrichtlinie angepasst: Inhalte aus verknüpften Konten von Gmail, Google Drive, Google Calendar, Google Meet sowie Google Photos dürfen für die Personalisierung von Werbung in der Google-Suche, im KI-Assistenten Gemini und weiteren Plattformen genutzt werden.
Die Änderung ist seit dem 16. Oktober 2026 in Kraft. Bisher galt bei dem Technologiekonzern die Regelung, dass Informationen aus Workspace-Anwendungen und Google Photos grundsätzlich nicht für personalisierte Werbung herangezogen werden. Durch die Anpassung gilt nun eine Ausnahme, sofern Anwender die jeweiligen Dienste aktiv miteinander verknüpfen.
Ausdrückliche Zustimmung und strikte Trennung für Werbetreibende
Die Verwendung der persönlichen Daten setzt ein explizites Opt-in der Nutzer voraus. Nur wenn Anwender eine Anwendung ausdrücklich mit Diensten wie der Websuche oder Gemini verbinden, dürfen deren Inhalte zur Anzeigenaussteuerung verwendet werden. In der Suche können dabei Zusammenfassungen und Textauszüge der verknüpften Anwendungen für personalisierte Werbeformate genutzt werden.
Neben Search und Gemini lassen sich die Daten verbundener Programme auch in Discover, Google Maps, Shopping, Flights, Hotels, Translate sowie Google News einbinden. Verknüpft ein Nutzer beispielsweise den Kalender mit Gemini, ermöglicht dies Werbeeinblendungen auf Basis anstehender Kalendereinträge.
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Werbetreibende erhalten laut den Richtlinien keinen direkten Zugriff auf E-Mails, Dokumente oder Fotos. Direkt identifizierbare Angaben wie Namen und E-Mail-Adressen werden ohne ausdrücklichen Nutzerwunsch nicht an Anzeigenkunden weitergeleitet.
Zudem bleiben sensible Kategorien wie Religion, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung und Gesundheitsdaten vollständig von der Werbepersonalisierung ausgeschlossen.
Datenschützer äußerten dennoch Bedenken und warnen vor einer zunehmenden Verwischung zwischen funktionalen Assistenzdiensten und kommerzieller Monetarisierung. Für Anwender im Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich steht die Funktion Berichten zufolge bislang nicht zur Verfügung.
Getrennte Einstellungen und Tests im KI-Modus
Für die Steuerung der Datenfreigabe bestehen zwei voneinander unabhängige Kontrollmechanismen: die Verwaltung verknüpfter Anwendungen über die Funktion „Connected Content apps“ sowie der übergeordnete Schalter für personalisierte Anzeigen im „My Ad Center“.
Die Deaktivierung einer Option schaltet die andere nicht automatisch ab. Auch das bloße Trennen einer Anwendung beendet bestehende Personalisierungen nicht zwingend und löscht keine früheren Verläufe, sodass manuelle Anpassungen im Anzeigenzentrum und in den Kontoaktivitäten erforderlich bleiben.
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Ein Opt-out lässt sich unter anderem über die Einstellungen für intelligente Funktionen in anderen Google-Produkten innerhalb von Gmail vornehmen. Für die Websuche ist zudem die Aktivierung personalisierter Empfehlungen maßgeblich, während Gemini-Nutzer die Einstellungen direkt in der Anwendung festlegen.
Zusätzlich erprobt Google bereits Werbeeinblendungen im zuvor werbefreien KI-Modus für Nutzer, die Anwendungen über den Bereich Personal Intelligence verknüpft haben, wie aus einem Bericht vom 5. November 2026 hervorgeht. Die dort angezeigte Werbung soll sich an Suchanfragen, dem jeweiligen Antwortkontext der Künstlichen Intelligenz sowie Nutzerinteressen orientieren.
Google betont dabei, dass keine Werbung direkt auf Grundlage des gesamten Gmail-Postfachs oder des Fotospeichers ausgespielt werde und Verknüpfungen jederzeit gelöst werden können. Neue Targeting-Optionen für Werbetreibende oder eine Ausweitung des Testbetriebs wurden laut dem Bericht vom 5. November 2026 bislang nicht angekündigt.

