Google-Urteil: 147 Millionen Dollar Anwaltsgebühren in Datenschutz-Fall

Ein US-Gericht bewilligt Google-Anwälten 146,78 Millionen US-Dollar nach einer Datensammelklage; der Konzern will Berufung einlegen.

In einem bedeutenden Verfahren zum Schutz der Privatsphäre hat ein US-Bundesrichter den Technologiekonzern Google zur Zahlung von rund 147 Millionen US-Dollar verpflichtet. Bei der Summe handelt es sich um Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer umfangreichen Sammelklage gegen das Unternehmen festgesetzt wurden.

Dem Urteil vorausgegangen war der Vorwurf, Google habe App-Aktivitätsdaten von Millionen von Nutzern gesammelt, obwohl diese die Tracking-Funktionen explizit deaktiviert hatten.

Umfangreiche Datensammlung trotz deaktivierter Tracking-Funktion

Der Entscheidung von US-Bezirksrichter Richard Seeborg liegt ein langwieriger Rechtsstreit zugrunde, der unter dem Aktenzeichen Rodriguez et al. v. Google LLC geführt wurde. Bereits im September 2025 hatte eine Jury Google zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 425,65 Millionen US-Dollar verurteilt.

Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Konzern die Aktivitäten von etwa 98 Millionen Nutzern in verschiedenen Anwendungen verfolgte, obwohl diese von der Opt-out-Möglichkeit Gebrauch gemacht hatten.

Insgesamt beläuft sich der Entschädigungsfonds inklusive aufgelaufener Zinsen mittlerweile auf circa 440,3 Millionen US-Dollar. Die nun gerichtlich genehmigten Anwaltskosten in Höhe von 146,78 Millionen US-Dollar machen rund ein Drittel dieses Gesamtfonds aus. Ursprünglich hatten die beteiligten Juristen rund 146 Millionen US-Dollar an Gebühren sowie zusätzliche Kosten in Höhe von 12 Millionen US-Dollar gefordert.

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Details zur rechtlichen Vertretung und den Anwaltsgebühren

An der Vertretung der Klägerseite waren mehrere renommierte Kanzleien beteiligt, darunter Boies Schiller Flexner, Susman Godfrey sowie Morgan & Morgan. In den Gerichtsunterlagen wird der enorme personelle und zeitliche Aufwand für das Verfahren deutlich. Die Anwälte gaben an, insgesamt 49.670 Arbeitsstunden in den Fall investiert zu haben.

Besondere Aufmerksamkeit erregte dabei die Abrechnung von David Boies von der Kanzlei Boies Schiller Flexner. Sein Stundensatz wurde mit 2.730 US-dollar angegeben. Für die Berechnung der Gesamtsumme legte das Gericht zudem einen sogenannten Multiplikator von 2,6 zugrunde, um das Risiko und die Komplexität des Falls zu würdigen.

Trotz dieser hohen Summen gab es im Vorfeld Widerstand gegen die Gebührenfestsetzung. Etwa 300 Mitglieder der Sammelklage hatten Einwände gegen die Höhe der Anwaltsentschädigung und die Verteilung der Gelder erhoben.

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Geringe Entschädigung für Millionen betroffene Nutzer und Google-Reaktion

Während die Rechtsvertreter Millionensummen erhalten, fällt die Entschädigung für die einzelnen Betroffenen vergleichsweise gering aus. Berichten zufolge erhalten die rund 98 Millionen betroffenen Nutzer jeweils einen Betrag von weniger als 5 US-Dollar aus dem Vergleichsfonds.

Google selbst hält an seiner Rechtsauffassung fest. Das Unternehmen bestreitet weiterhin jegliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Datenerhebung. Ein Sprecher des Konzerns kündigte an, dass Google gegen das Urteil Berufung einlegen werde. Damit könnte sich der Abschluss des Verfahrens und die endgültige Auszahlung der Entschädigungen an die Verbraucher weiter verzögern.

Das Verfahren gilt als richtungsweisend für die Frage, inwieweit Technologieunternehmen Nutzerentscheidungen gegen eine Datenerfassung respektieren müssen und welche finanziellen Konsequenzen Verstöße gegen Opt-out-Vorgaben nach sich ziehen.