Ein prominenter US-Radiomoderator verklagt Google wegen der mutmaßlich unerlaubten Nutzung seiner Stimme für ein KI-Tool. Der Fall zeigt die rechtlichen Grauzonen bei der Nachahmung menschlicher Stimmen durch Künstliche Intelligenz.
Veteran-Moderator David Greene von NPRs „Morning Edition“ reichte Klage ein, nachdem er im Herbst 2024 von ehemaligen Kollegen auf eine verblüffend ähnliche KI‑Stimme in Googles Podcast-Tool NotebookLM aufmerksam gemacht wurde. Greene behauptet, seine spezifische Sprachmelodie und Intonation seien ohne seine Zustimmung oder Vergütung kopiert worden. Google bestreitet jeden Zusammenhang mit Greene. Der Rechtsstreit im kalifornischen Santa Clara County könnte zum Präzedenzfall für den Schutz biometrischer Identität werden.
Stimmenklau: Welche Rechte haben Betroffene?
Die rasante Entwicklung von KI‑Stimmengeneratoren stellt Gerichte vor grundlegende Fragen. Herkömmliches Urheberrecht bietet oft keinen Schutz – wie ein Bundesgericht in New York kürzlich entschied. In einem Fall gegen das KI-Unternehmen Lovo wiesen die Richter Klagen von Sprechern basierend auf Urheber- oder Markenrecht ab. Eine Stimme an sich sei kein schutzfähiges Werk.
Doch es gibt eine zweite Front: Persönlichkeitsrechte. Das gleiche Gericht ließ Klagen nach dem Recht am eigenen Bild – oder hier: der eigenen Stimme – zu. Diese staatlichen Gesetze verbieten die kommerzielle Nutzung der Identität ohne Einwilligung. Im Fall Lovo sollen Sprecher unter falschen Vorwänden für „interne Forschung“ engagiert worden sein, ihre Klonstimmen wurden jedoch an Abonnenten verkauft.
Gesetzgeber im Wettlauf mit der Technologie
Weltweit versuchen Parlamente, mit Gesetzen auf die Bedrohung durch täuschend echte KI‑Medien zu reagieren. Seit Anfang Februar 2026 ist im Vereinigten Königreich die Erstellung nicht einverständlicher pornografischer Deepfakes strafbar – auch für Auftraggeber.
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In den USA entsteht ein Flickenteppich aus Landesgesetzen. Kalifornien treibt mehrere Vorstöße voran: Sie regeln KI‑Inhalte in Wahlwerbung, verlangen Kennzeichnung von Chatbots und Transparenz beim KI‑Einsatz durch Strafverfolgungsbehörden. Tennessee ging 2024 mit dem „ELVIS Act“ voran, der Persönlichkeitsrechte explizit auf KI‑Stimmenklone ausdehnt. Andere Bundesstaaten ziehen nach.
Auf Bundesebene verpflichtet der „Take It Down Act“ Plattformen zum Löschen nicht einverständlicher Deepfakes. Diskutiert wird ein einheitliches Bundesgesetz zum Recht am eigenen Bild.
KI‑Branche unter Druck: Klagen häufen sich
Die Klage eines bekannten Moderators gegen einen Tech‑Giganten wie Google markiert eine neue Eskalationsstufe. Juristen sehen darin eine Warnung an die gesamte Branche: Der Einsatz menschlicher Daten ohne klare Einwilligung wird riskant.
Der Fall Greene ist kein Einzelfall. Erst kürzlich sorgte ein Streit zwischen Schauspielerin Scarlett Johansson und OpenAI für Schlagzeilen, weil eine ChatGPT‑Stimme ihrer eigenen ähnelte. Die Bedrohung durch „Voicefakes“ reicht inzwischen von Betrug bis zur Desinformation.
Sogar Gerichte sind betroffen. In einem kalifornischen Fall löste ein mutmaßlich als Beweismittel vorgelegtes Deepfake‑Video Alarm in Justizkreisen aus. Die Technologie stellt grundlegende Verfahrensregeln infrage.
Die Zukunft: Einwilligung wird entscheidend
Die laufenden Rechtsstreite werden prägenden Einfluss haben. Im Zentrum stehen drei Fragen: Einwilligung, Vergütung und Kontrolle über die eigene biometrische Identität. Experten erwarten, dass künftige Regulierungen nicht nur Ersteller von Deepfakes in die Pflicht nehmen, sondern die gesamte Ermöglicher‑Infrastruktur – von KI‑Entwicklern bis zu Hosting‑Diensten.
Für Sprecher, Künstler und die Öffentlichkeit geht es um ein grundlegendes Recht: die Hoheit über die eigene Stimme in einer zunehmend automatisierten Welt. Die Urteile in Fällen wie Greene gegen Google werden Weichen stellen.





