Betrug zulasten älterer Menschen und überhöhte Kosten bei medizinischen Hilfsmitteln beschäftigen derzeit Staatsanwaltschaften, Gerichte und Sozialbehörden auf mehreren Ebenen.
Ein aktueller Fall aus Schweinfurt zeigt, wie organisiert Bandenstrukturen bei sogenannten Schockanrufen und Betrugsmaschen gegen Senioren vorgehen – während parallel auf Bundes- und Länderebene neue Kontrollmechanismen gegen Abrechnungsbetrug und Sozialleistungsmissbrauch aufgebaut werden.
Anklage gegen Bande falscher Polizisten
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 17. September 2026 vier mutmaßliche Mitglieder einer Bande angeklagt, die sich als Polizeibeamte ausgegeben und Senioren um mehr als 500.000 Euro betrogen haben soll. Die Taten sollen sich in Bayern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ereignet haben. Der Hauptverdächtige, ein 20- bis 26-Jähriger, befindet sich in Untersuchungshaft.
Zur Beute zählen nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem 115 Goldmünzen im Wert von 345.000 Euro, die in München erbeutet wurden, sowie 200.000 Euro in Bad Oldesloe und 15.000 Euro in Schweinfurt. Die Ermittler haben demnach 15 weitere mutmaßliche Bandenmitglieder identifiziert, gegen die weitere Verfahren zu erwarten sind.
Urteile gegen Betrugsbande in Pirmasens
Auch das Schöffengericht Pirmasens hat sich mit gewerbs- und bandenmäßigem Betrug befasst. Ein 32-jähriger Mann wurde wegen 13 vollendeter und über 20 versuchter Betrugsfälle sowie Urkundenfälschung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Eine 43-jährige Mitangeklagte erhielt zwei Jahre auf Bewährung, verbunden mit der Auflage, 1.000 Euro an die Kindertafel Pirmasens zu zahlen und jährlich vier Urinproben abzugeben. Ein 48-Jähriger wurde wegen Beihilfe in zwei Fällen zu einem Jahr auf Bewährung sowie 500 Euro verurteilt, zudem wurden 18.485 Euro eingezogen.
Neue Kontrollstrukturen gegen Abrechnungsbetrug
Parallel zu den Gerichtsverfahren richtet Niedersachsen eine landesweite Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig ein. Diese soll Anfang kommenden Jahres ihre Arbeit aufnehmen und mit fünf Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, einer medizinischen Abrechnungskraft sowie einem IT-Forensiker besetzt werden.
Ziel ist es, Abrechnungsauffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und mit Krankenkassen, Pflegeversicherungen und der Kassenärztlichen Vereinigung zusammenzuarbeiten. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) betonte, Betrug untergrabe das Vertrauen ins Gesundheitssystem.
Auf Bundesebene hat Arbeitsministerin Bärbel Bas einen Aktionsplan gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch und die Ausbeutung von EU-Zuwanderern vorgelegt. Ein Kabinettsbeschluss ist im September geplant, die Umsetzung soll bis Jahresende erfolgen.
Der Plan richtet sich unter anderem gegen sogenannte Schrottimmobilien, vor allem im Ruhrgebiet, und sieht Instandsetzungsgebote, erleichterte Vorkaufsrechte sowie im Extremfall Enteignungen vor. Zudem sollen der Datenaustausch zwischen Behörden verbessert und KI-gestützte Analysesysteme eingesetzt werden. Eine stärkere Haftung der Arbeitgeber ist ebenfalls vorgesehen.
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Streit um Mehrkosten bei Hilfsmitteln
Ein weiteres Feld rechtlicher Klärung betrifft die Kostenübernahme bei medizinischen Hilfsmitteln. Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht an den Bundestag (Gz. IX 1 – 2020 – 0338 Bem) gesetzliche Maßnahmen für eine strengere Kontrolle von Mehrkostenversorgungen bei Hilfsmitteln empfohlen, einschließlich eines Genehmigungsvorbehalts.
Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) kritisierte das Vorhaben als bürokratisch und warnte vor einer Gefährdung der Patientensouveränität sowie vor Verzögerungen. biha-Präsident Eberhard Schmidt bezeichnete die Pläne als unsinniges Bürokratiemonster und als Angriff auf die Patientensouveränität.
Zahlen des GKV-Spitzenverbands aus dem GKV-Mehrkostenbericht 2025 zeigen das Ausmaß: Die freiwilligen Mehrkosten beliefen sich demnach auf rund 1,13 Milliarden Euro, ein Plus von 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche Eigenzahlung je Mehrkostenfall stieg um 7 Prozent auf 158,61 Euro, während die Kassenausgaben für Hilfsmittel um 5 Prozent auf 12,12 Milliarden Euro zunahmen.
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Von 31,9 Millionen ausgewerteten Versorgungen fielen bei 77,7 Prozent keine Mehrkosten an, bei 22,3 Prozent beziehungsweise 7,1 Millionen Fällen wurde ein Aufpreis fällig. Besonders auffällig sind Hörhilfen: Sie machten laut GKV-Spitzenverband nur 5,9 Prozent der Mehrkostenfälle aus, verursachten jedoch 62 Prozent aller Mehrkosten mit durchschnittlich 1.656,99 Euro zusätzlich.
Der Bundesrechnungshof beziffert die Zahl der Hilfsmittelversorgungsfälle im Jahr 2025 auf rund 32 Millionen, davon etwa 7,1 Millionen mit Mehrkosten – rund 500.000 davon betreffen Hörsysteme.
Rechtliche Einordnung für Betroffene
Für Versicherte, deren Anträge auf Hilfsmittel abgelehnt werden, bietet die Rechtslage nach § 33 SGB V Ansatzpunkte: Kassen lehnen Anträge häufig mit Verweis auf ein fehlendes Listing im Hilfsmittelverzeichnis ab, entscheidend ist jedoch die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall.
Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass auch nicht gelistete Hilfsmittel bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit zu bewilligen sind. Betroffene haben nach einem ablehnenden Bescheid einen Monat Zeit für einen Widerspruch; eine anschließende Klage vor dem Sozialgericht ist kostenfrei. Eilverfahren dauern demnach wenige Wochen, reguläre Klageverfahren einige Monate.
Auch Einzelfallentscheidungen der Landessozialgerichte präzisieren die Grenzen der Kostenübernahme: Das LSG Baden-Württemberg bestätigte in einem Fall einen maximalen Zuschuss von 2.557 Euro, der bereits ausgeschöpft war, bei jährlichen Wartungskosten von 180 bis 200 Euro.
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass eine Vergrößerung des Aktionsradius nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, solange im Nahbereich ein Selbstfahrerrollstuhl ausreicht.

